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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0416
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Bei der Visitation von 1558 wurden auch die drei Klöster des evangelischen Gebietsteiles - das Kartäu-
serkloster Christgarten, das Benediktinerkloster Mönchsroth und das Zisterzienserinnenkloster Zimmern
(Klosterzimmern) - aufgehoben. Für diese Maßnahme hatte Herzog Christoph Andreä ausdrücklich die
Anweisung gegeben, sofort nach Hause zurückzukehren, falls der Graf die Klöster und ihre Einkünfte zu
anderen als kirchlichen Zwecken verwenden würde. Zimmern blieb zunächst Unterkunft der Nonnen.
Christgarten und Mönchsroth wandelte der Graf in Schulen um. Sie erwiesen sich aber bei der Kleinheit
des Landes mit seinen 42 Pfarreien als nicht lebensfähig, zumal 1563 in Oettingen selbst eine lateinische
Schule errichtet wurde26. Die Einkünfte wurden dann wie die von Zimmern zu Stipendien verwendet.
Bei der Bestellung der ersten Superintendenten wurde diesen zwar zur Pflicht gemacht, ihre Super-
intendentur jährlich zweimal zu visitieren27. Doch fragt sich, ob das überhaupt je durchgeführt wurde.
Sofort erfolgte ja eine Generalvisitation, bei der - wie dann bei den späteren - die Visitationskommission
vom jeweiligen Superintendenten begleitet wurde (1558) Darauf wurde dann eine Synode des Visitators
mit den Superintendenten gehalten, wobei soweit als möglich die Anstände und Fragen gleich geklärt
wurden, während das übrige an den Landesherrn weitergegeben wurde28. In dieser Form erfolgten dann
auch die nächsten Visitationen. Hatten die Visitationen von 1558 und 1565 mehr dem äußeren Kirchen-
wesen und den Geistlichen gegolten, so fragte man seit 1570 auch nach den Zuständen in den Gemeinden
und zwar (anscheinend schon 1570), indem man auch die Gemeindeglieder selbst befragte. 1571 und
1572 folgten gleiche Generalvisitationen. Von Spezialvisitationen, die daneben gehalten worden wären,
ist nichts bekannt. 1572 wurde bestimmt, daß die Generalvisitationen nur noch alle 3-4 Jahre und zwi-
schen ihnen jährlich einfachere Spezialvisitationen erfolgen sollten.29 Doch wurde gleich 1573 wieder eine
gehalten. Dann allerdings erfolgten sie nicht mehr so häuflg, sondern erst wieder in den Jahren 1577 und
158630.
Besonders eingehend und gründlich war dann die nächste Generalvisitation von 1591. Das den Ge-
meinden verlesene Visitationspatent wurde unter dem 10. Oktober 1591 ausgefertigt31, nachdem am 4. Ok-
tober die Superintendenten Veit Steinhammer32 von Harburg und Eberhard Herrnschmidt33 von Oettin-
gen als Visitatoren und am 5. Oktober der Amtmann Rem34 von Alerheim als weltlicher Visitator be-
stellt worden war35.
Die sehr eingehenden Visitationsfragen richten sich im wesentlichen nach der Württembergischen
Kirchenordnung36, sind aber von geringen Stücken abgesehen selbständig gefaßt37.
Die Visitation begann am 11. Oktober in der Pfarrei des einen der beiden geistlichen Visitatoren -

65f. - Hugo Holstein, Die Reformation im Spiegel der dramatischen Literatur ( = Schriften des Vereins für
Reformationsgeschichte 14/15). Halle 1&S6. 136. 164. — AD B 3, 317. - Reinh. Jauernig, Einige Ergänzungen...,
in: Blätter für thüringische Kirchengeschichte 4 [1939] 311—315. — Rudolf Herrmann, Thüringische Kirchen-
geschichte 2 [Weimar 1957] 156. 161. 163. 166. 172.).
26 Strelin. - Karrer 16, 65S. — Herold 38. 50ff. 27 Karrer 16, 6S3.
28 Karrer 16, 714-725.
23 Clauß, Zustände 179.
30 Protokolle (z. T. nur im Auszug): NLA, Generalsuperintendentur Oettingen 22. - Clauß, Zustände.
31 Unsere Nr. IXa.
32 (auch Steinhamer, Steinhemmer) * 1526 Ederheim. — Student in Tübingen, 1543 Wittenberg immatrikuliert
(Förstemann 208). — 154. Lehrer an einer württembergischen Klosterschule, 1552 Haiterbach (Kr. Nagold) Dia-
konus, 1560 öschelbronn (Landkreis Waiblingen), 1560 Alerheim Pfarrer, 1561 Harburg Pfarrer und Hofprediger,
1564 auch Spezialsuperintendent - † 1598 (Michel, Beitr. 2, 309. — Michel, Bibl. 2, 229f. — Karrer 16, 691f. -
Herold 42.).
33 Aus Hürnheim. - 1567 Straßburg immatrikuliert, 1570 Jena immatrikuliert, 1572 Oettingen Subdiakonus, 1573
Archidiakonus, 1576 Pfarrer, Superintendent und Generalsuperintendent - † 1604. (Michel, Beiträge 2, 307f. -
Preu 46ff.).
34 Unsere Nr. IXb.
35 Unsere Nr. IXc. 36 Richter 2, 206jf. 211 f. 37 Unsere Nr. IXd.

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