Herzogtum Pfalz-Neuburg
erlegt haben, das sie forthin dis werk (welches nicht
das geringste stück des kirchendiensts ist) mit
treuem fleiß befürderen, auch, damit die jugent
nicht irr gemacht werde, bei dem catechismo auch
bei einerlei worten bleiben, wie dieselbige in der
kirchenordnung einverleibt sind, es were dann, das
ir im predigen und leren, sonderlich für diejenigen,
so etwas mehr erwachsen, vernere erklerung tetet,
die doch in allweg unserer kirchenordnung gemeß
sein sol, und sonst niemands unter euch einige neue-
rung oder enderung einfüret oder die jugent mit
ungewönlichen, unnötigen fragen beschwert oder ab-
scheuch machet.
Da wir auch bericht werden, das die eltern und
kinder, auch herrn und frauen mit iren kindern und
hausgesinde in solchem fahrlessig seien, wollen wir
jederzeit ernstliche abschaffung fürwenden, inmaßen
wir denn kurz verschiener zeit in unserm gemeinen
publicierten mandat deswegen notwendige ver-
sehung getan, auch unsere endliche und ernstliche
meinung ist, das solch mandat durch unser ober-
und unteramtleut treulich volzogen und gehanthabt,
auch die zuhörer auf der canzel und in schulen, son-
34 Siehe oben S. 36!
35 Die Partikularschule in Hornbach (LKr. Zwei-
brücken) wurde aus der aufgehobenen Benediktiner-
abtei errichtet und 1559 eröffnet. Sie hatte bei 5
Lehrern Freiplätze für 32 Bürgersöhne und, da die
derlich in unser herzog Philips Ludwigen etc. schul
zu Laugingen34 und in unserer herzog Johansen etc.
schul zu Hornbach35 darzu christlich erinnert und er-
manet werden.
An disem allem und jedem erzeigt ir Gott dem all-
mechtigen ein christlichs, angenemes und wolge-
felligs, auch an ime selbs ein ganz notwendigs werk,
zu dem es euer beruf und amt, darein ir von dem
haupt der kirchen Christo selbs gesetzt und geord-
net, in allweg erfordert und mit sich bringt, auch ir
one beschwerliche verletzung euers gewissens und
betrübnus der kirchen und irer glieder nicht unter-
lassen könnet noch sollet. Und wir wollen es hin-
wider, gegen euch allen samtlich und gegen einem
jeden insonderheit mit allen gnaden zu erkennen,
jederzeit geneigt sein.
Datum Neuburg an der Thunaw, am tag S. Elisa-
beth, den 19. Novembris, im jahr nach Christi un-
sers einigen Heilands und Seligmachers geburt 1570.
[Von einem Abdruck der Kirchenordnung selbst
wird abgesehen, da sie in einem Bande der Pfalz er-
scheinen wird.]
Abtei vor allem für den Adel gestiftet worden war, 16
Adelige (Ney 43. 45 - 48. - A. Neubauer, Die
Schule zu Hornbach. Zweibrücken 1909 [= Mit-
teilungen des Historischen Vereins... für die West-
pfalz in Zweibrücken 5, 1909).
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erlegt haben, das sie forthin dis werk (welches nicht
das geringste stück des kirchendiensts ist) mit
treuem fleiß befürderen, auch, damit die jugent
nicht irr gemacht werde, bei dem catechismo auch
bei einerlei worten bleiben, wie dieselbige in der
kirchenordnung einverleibt sind, es were dann, das
ir im predigen und leren, sonderlich für diejenigen,
so etwas mehr erwachsen, vernere erklerung tetet,
die doch in allweg unserer kirchenordnung gemeß
sein sol, und sonst niemands unter euch einige neue-
rung oder enderung einfüret oder die jugent mit
ungewönlichen, unnötigen fragen beschwert oder ab-
scheuch machet.
Da wir auch bericht werden, das die eltern und
kinder, auch herrn und frauen mit iren kindern und
hausgesinde in solchem fahrlessig seien, wollen wir
jederzeit ernstliche abschaffung fürwenden, inmaßen
wir denn kurz verschiener zeit in unserm gemeinen
publicierten mandat deswegen notwendige ver-
sehung getan, auch unsere endliche und ernstliche
meinung ist, das solch mandat durch unser ober-
und unteramtleut treulich volzogen und gehanthabt,
auch die zuhörer auf der canzel und in schulen, son-
34 Siehe oben S. 36!
35 Die Partikularschule in Hornbach (LKr. Zwei-
brücken) wurde aus der aufgehobenen Benediktiner-
abtei errichtet und 1559 eröffnet. Sie hatte bei 5
Lehrern Freiplätze für 32 Bürgersöhne und, da die
derlich in unser herzog Philips Ludwigen etc. schul
zu Laugingen34 und in unserer herzog Johansen etc.
schul zu Hornbach35 darzu christlich erinnert und er-
manet werden.
An disem allem und jedem erzeigt ir Gott dem all-
mechtigen ein christlichs, angenemes und wolge-
felligs, auch an ime selbs ein ganz notwendigs werk,
zu dem es euer beruf und amt, darein ir von dem
haupt der kirchen Christo selbs gesetzt und geord-
net, in allweg erfordert und mit sich bringt, auch ir
one beschwerliche verletzung euers gewissens und
betrübnus der kirchen und irer glieder nicht unter-
lassen könnet noch sollet. Und wir wollen es hin-
wider, gegen euch allen samtlich und gegen einem
jeden insonderheit mit allen gnaden zu erkennen,
jederzeit geneigt sein.
Datum Neuburg an der Thunaw, am tag S. Elisa-
beth, den 19. Novembris, im jahr nach Christi un-
sers einigen Heilands und Seligmachers geburt 1570.
[Von einem Abdruck der Kirchenordnung selbst
wird abgesehen, da sie in einem Bande der Pfalz er-
scheinen wird.]
Abtei vor allem für den Adel gestiftet worden war, 16
Adelige (Ney 43. 45 - 48. - A. Neubauer, Die
Schule zu Hornbach. Zweibrücken 1909 [= Mit-
teilungen des Historischen Vereins... für die West-
pfalz in Zweibrücken 5, 1909).
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