Herrschaft Wolfstein
der soll gen Pierpaumb an unsern genedigen herren
verschaft werden, alda von ihrer genaden beschaid
und erörterung der sachen gewertig sein.
Zum sibenden soll auch dise ordnung gehalten
werden, damit ein pfarrherr sein ampt unverhinder-
lich ausrichten könne, daß ein jedlicher mesner oder
kürchner soll seinem pfarrhern gehorsam sein in alle-
dem, das zum pfarrampt oder kürchendienst gehö-
ret, soll auch nicht leuten dann aus gehaiß und
ordnung seines pfarrherrns.
Zum achten sollen alle pfarhern fleißig sich zue-
sehen, daß der gottsheuser einkummen und nut-
zung wol verwaltet und angelegt werde; dan solch
einkummen oft unnutzlich vertun oder böslich aus-
gelihen wird, darzue die pfarrhern etwa nicht allain
stillschweigen, sonder auch dazu helfen, damit der
heilig redlich vertrunken werde. Derhalben will
sichs gebüren, daß ein pfarrherr solches strafe und
ermane seine pfarrkinder, damit solch einkummen
zur erhaltung der kürchengebeu und pfarrheuser
christlich gebraucht und angewendet werde, dazu
es auch gegeben und verordnet worden ist.
Zum neunten sollen auch kaine gottshauspfleger
ohne bewilligung des pfarrherns zue jederzeit ge-
setzt werden, damita nicht gottlose leut, die in
verachtung göttliches worts und der heiligen sacra-
ment leben, zu solchem ambt, daraus dem pfarhern
groß beschwernus und der kürchen groß ergernus
erfolget, gesetzt und verordnet werden.
Von der predig göttliches worts.
Was nun die predig göttliches worts belangt, soll
erstlich ein jedlicher pfarrherr in unsers gene-
digen hern gebiet und herrschaft Gottes wort rain
und lauter ohn allen menschen tand, ohn allen pa-
pistischen irtum, auch sonst on alle verfelschung
treulich und fleißig predigen und im lehren sich ver-
halten als ein treuer haushalter der gehaimnus Got-
tes, wie sie dann auch solches ihres ampts halben für
a In der Vorlage steht hier noch als Rest einer ver-
lassenen Konstruktion: man.
6 = Sehling 11, 142.
7 Bekenntnisschriften 31-37.
Gott schwere rechenschaft geben müssen, als Hebr.
13 [17] und Ezech 3. [16-21] gemeldet wird, davon
auch unser kürchenordnung meldung tut. pag. 2
und 3.6Solches sollen sie allezeit bedenken, damit
sie in rechter forcht Gottes ihrs ampts desto besser
warnehmen und dasselbig also führen und ausrich-
ten als die, so Gott gesetzt hat über sein gemain, die
er mit seinem teurem blut erkauft und erworben. hat
Zum andern: Damit sie Gottes wort rain und
on alle verfelschung lehren, predigen und pflanzen,
so soll ein jedlicher pfarrherr ein lateinische und
deutsche bibel haben. Die soll er fleißig studieren und
sich darinnen mit höchstem fleiße üben, auf daß er
andere könne in Gottes wort unterrichten, ange-
fochtene herzen fruchtbarlich trösten, alle verfüri-
sche lehre erkennen, urtailen und strafen und den
widersachern könne das maul stopfen. Wie nun sol-
ches alles hohen, stetigen fleiß erfordert, wird uns
solches in unser kürchenordnung reichlich erkleret.
Zum dritten soll ein jedlicher pfarrherr die
artes und linguas ihme auch lassen befolhen sein,
dann wer andere lehren und unterrichten will, der
muß nicht allain selbsten zuvor ein ordenliche
summa der ganzen lehre haben und wissen, sondern
er muß auch der propheten und apostel sprach ver-
sten und gerüstet sein mit löblichen künsten, die zue
solchem werk dienstlich sind.
Zum vierten soll ein jedlicher pfarherr neben
der bibel auch dise nutzliche bücher haben als
die augspurgische confession7 sambt der apologia8,
die schmalkaldischen artikel9, Locos communes
D[omini] Philippi10, catechismum Lutheri11, Mar-
grefischen kürchenordnung, agenda Viti Theodori.
Dise bücher soll ein jedlicher pfarherr auch fleißig
lesen und sich mit fleiße für andern falschen, unrai-
nen bücher der papisten und anderer neuen und al-
ten rotten und secten hüten.
Zum fünften: Damit Gottes wort fruchtbarlich
ausgepraitet und gepflanzet werde, so soll ein jed-
licher pfarrherr auf die gewönlichen sontäg und
8 Bekenntnisschriften 139-404.
9 Bekenntnisschriften 405-498.
10 Siehe oben S. 301!
11 wohl den Großen (Bekenntnisschriften 543 bis
733).
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der soll gen Pierpaumb an unsern genedigen herren
verschaft werden, alda von ihrer genaden beschaid
und erörterung der sachen gewertig sein.
Zum sibenden soll auch dise ordnung gehalten
werden, damit ein pfarrherr sein ampt unverhinder-
lich ausrichten könne, daß ein jedlicher mesner oder
kürchner soll seinem pfarrhern gehorsam sein in alle-
dem, das zum pfarrampt oder kürchendienst gehö-
ret, soll auch nicht leuten dann aus gehaiß und
ordnung seines pfarrherrns.
Zum achten sollen alle pfarhern fleißig sich zue-
sehen, daß der gottsheuser einkummen und nut-
zung wol verwaltet und angelegt werde; dan solch
einkummen oft unnutzlich vertun oder böslich aus-
gelihen wird, darzue die pfarrhern etwa nicht allain
stillschweigen, sonder auch dazu helfen, damit der
heilig redlich vertrunken werde. Derhalben will
sichs gebüren, daß ein pfarrherr solches strafe und
ermane seine pfarrkinder, damit solch einkummen
zur erhaltung der kürchengebeu und pfarrheuser
christlich gebraucht und angewendet werde, dazu
es auch gegeben und verordnet worden ist.
Zum neunten sollen auch kaine gottshauspfleger
ohne bewilligung des pfarrherns zue jederzeit ge-
setzt werden, damita nicht gottlose leut, die in
verachtung göttliches worts und der heiligen sacra-
ment leben, zu solchem ambt, daraus dem pfarhern
groß beschwernus und der kürchen groß ergernus
erfolget, gesetzt und verordnet werden.
Von der predig göttliches worts.
Was nun die predig göttliches worts belangt, soll
erstlich ein jedlicher pfarrherr in unsers gene-
digen hern gebiet und herrschaft Gottes wort rain
und lauter ohn allen menschen tand, ohn allen pa-
pistischen irtum, auch sonst on alle verfelschung
treulich und fleißig predigen und im lehren sich ver-
halten als ein treuer haushalter der gehaimnus Got-
tes, wie sie dann auch solches ihres ampts halben für
a In der Vorlage steht hier noch als Rest einer ver-
lassenen Konstruktion: man.
6 = Sehling 11, 142.
7 Bekenntnisschriften 31-37.
Gott schwere rechenschaft geben müssen, als Hebr.
13 [17] und Ezech 3. [16-21] gemeldet wird, davon
auch unser kürchenordnung meldung tut. pag. 2
und 3.6Solches sollen sie allezeit bedenken, damit
sie in rechter forcht Gottes ihrs ampts desto besser
warnehmen und dasselbig also führen und ausrich-
ten als die, so Gott gesetzt hat über sein gemain, die
er mit seinem teurem blut erkauft und erworben. hat
Zum andern: Damit sie Gottes wort rain und
on alle verfelschung lehren, predigen und pflanzen,
so soll ein jedlicher pfarrherr ein lateinische und
deutsche bibel haben. Die soll er fleißig studieren und
sich darinnen mit höchstem fleiße üben, auf daß er
andere könne in Gottes wort unterrichten, ange-
fochtene herzen fruchtbarlich trösten, alle verfüri-
sche lehre erkennen, urtailen und strafen und den
widersachern könne das maul stopfen. Wie nun sol-
ches alles hohen, stetigen fleiß erfordert, wird uns
solches in unser kürchenordnung reichlich erkleret.
Zum dritten soll ein jedlicher pfarrherr die
artes und linguas ihme auch lassen befolhen sein,
dann wer andere lehren und unterrichten will, der
muß nicht allain selbsten zuvor ein ordenliche
summa der ganzen lehre haben und wissen, sondern
er muß auch der propheten und apostel sprach ver-
sten und gerüstet sein mit löblichen künsten, die zue
solchem werk dienstlich sind.
Zum vierten soll ein jedlicher pfarherr neben
der bibel auch dise nutzliche bücher haben als
die augspurgische confession7 sambt der apologia8,
die schmalkaldischen artikel9, Locos communes
D[omini] Philippi10, catechismum Lutheri11, Mar-
grefischen kürchenordnung, agenda Viti Theodori.
Dise bücher soll ein jedlicher pfarherr auch fleißig
lesen und sich mit fleiße für andern falschen, unrai-
nen bücher der papisten und anderer neuen und al-
ten rotten und secten hüten.
Zum fünften: Damit Gottes wort fruchtbarlich
ausgepraitet und gepflanzet werde, so soll ein jed-
licher pfarrherr auf die gewönlichen sontäg und
8 Bekenntnisschriften 139-404.
9 Bekenntnisschriften 405-498.
10 Siehe oben S. 301!
11 wohl den Großen (Bekenntnisschriften 543 bis
733).
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