Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 2. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30660#0200
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Kurpfalz

Vorschlag Otto von Grünrads zur Einführung der Konfirmation, wobei das ältere hessische Vorbild sichtbar
wird.
24. Ordnung der Ordination (Text S. 791)
Forma ordinationis
25. Ordnung der Einführung der Kirchendiener (Text S. 793)
Forma praesentationis
Diese beiden Formulare, die nur in undatierten Stücken erhalten sind, führen in liturgischer Form die
entsprechenden Bestimmungen der voraufgegangenen Kirchenratsordnung aus. Was aus dem Wortlaut
nicht zu ersehen ist, ergänzt sich aus dieser. Die Ordination obliegt dem Kirchenrat, die Präsentation vor
der versammelten Gemeinde, wobei der Amtmann zugegen sein soll, dem Inspektor, was sich auch aus
dessen Instruktion (Text Nr. XIV/86) stützen lässt. Bei der späteren Einführung dieser Formulare in der
Oberpfalz sind sie zu einem Stück zusammenredigiert worden.
26. Mandat über Druckzensur 18. August 1593 (Text S. 795)
Durch einen Generalbefehl, dessen akute Veranlassung nicht ersichtlich ist, weil nur ganz allgemein von
überhandnehmenden Streitschriften in Religionssachen und „Famos- und Schmachschriften“ gesprochen
wird, wird das Erscheinen jedweder Druckschrift vom kurfürstlichen Konsens abhängig gemacht. Ober-
pfälzische Akten37 illustrieren das Verfahren. Bei theologischen Werken wurden die alten Befugnisse des
Kirchenrats (vgl. Text Nr. XIV/40) weiterhin ausgeübt. Dieser wiederum scheint bei der Prüfung der
Manuskripte die Theologische Fakultät in Heidelberg eingeschaltet zu haben, die sich am 17. Januar 1600
über das Ausmass des ihr Zugemuteten beschwert.38
In jedem Falle wurde das Erscheinen der Bücher erheblich verzögert. Aus diesem Grunde sucht die
Universität am 19. August 1593 beim Kurfürst um Erläuterung des Mandats nach, ob es auch für Dispu-
tationsthesen und die im akademischen Leben bei mancherlei Anlässen üblich gewordenen Carmina Gel-
tung besitze.39 Auf Bescheid des Kurfürsten wird die Prüfung dieser Kleindrucke dem zuständigen Dekan
zu schnellerer Erledigung übertragen, der nur persönliche Verunglimpfungen verhindern soll.40 Dies Mandat
hat den theologischen Streitschriftenkrieg nicht wesentlich beeinträchtigt, wohl aber zur Folge gehabt, dass
auf Seiten der Pfälzer der Ton sich mässigt und eine Reihe dieser Schriften jetzt, weil zensiert und zuge-
lassen, von offiziösem Rang sind.
Die nun folgenden Stücke repräsentieren in einer Mehrzahl von Akten eine neue und ungemein wichtige
Einrichtung des kurpfälzischen Kirchenwesens, die Einführung des sog. Institutionswerks. Seine Veranlas-
sung und Begründung lag darin, dass die Religionsänderung unter Johann Casimir zwar die äusseren For-
men des kirchlichen Lebens in reformiertem Sinne restituiert und dauerhaft geordnet hatte, damit aber
ebenso wenig, wie dies Ludwig VI. bei seiner lutherischen Kirchenpolitik gelungen war, die gesamte, zumal
die erwachsene Bevölkerung innerlich diesem neuen Kirchenwesen verbunden hatte.
Zur Herbeiführung dieses Zweckes hatte bereits anfangs 1592 ein ungenannter Ratgeber, vielleicht
Wenzel Zuleger, unter Friedrich III. Kirchenratspräsident und einflussreicher Politiker, vorgeschlagen, eine
Visitation abzuhalten.41 In der Tat konnte nur eine Generalvisitation als geeignetes Mittel zur Einführung

37 Bayer. HStA München, Fürstensachen Nr. 1002. 40 Vgl. Winkelmann II, S. 168.
38 Vgl. Winkelmann I, S. 345-346. 41 Vgl. v. Bezold, Briefe III, S. 616 und 625.
39 Vgl. Winkelmann II, S. 168.

696
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften