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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0158
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Die Reussischen Herrschaften.

Pc/I.) Dieselbe stimmt wörtlich mit der in Bd. I S. 192 abgedruckten „Verordnung, wie mans
mit dem gemeinen kasten halten sol“ überein. Nur findet sich noch Bd. I, S. 193, Spalte 1,
3. Zeile von unten hinter „seiner gehülfen“ noch „kirchner“.
Die kurfürstlichen Visitatoren behielten auch nach beendeter Visitation die Verhältnisse
im Auge. So findet sich im Fürstl. Archiv Gera Pc/I. ein Schreiben Spalatin’s an den Ober-
hauptmann zu Gera vom 9. Januar1538, welches eine Neuregelung der Einkommensverhältnisse
und die Verwendung freigewordenen geistlichen Vermögens betrifft. [Im Original wie in gleich-
zeitiger Abschrift.]
Wie ernst es dem Kurfürsten mit seinen Visitationen war, und wie wenig ihn offenbar
die Zustände befriedigten, möge ein Rescript des Kurfürsten an Herrn Heinrich den Jüngeren
zu Gera, Schleiz und Lobenstein darthun, welches sich im Original im Fürstl. Regierungs-Archiv
zu Gera befindet. Dasselbe scheint noch nicht publicirt zu sein. Es lautet:
„Von gots gnaden Johann Fridrich, herzog zu Sachsen und churfürst.
Unseren gruss zuvor, edler lieber, getreuer.
Wie wol wir in euer herschaft zu zweien malen haben visitiren lassen, so werden wir
doch glaublich bericht, als solt man ob derselben visitation wenig halden. Wo nu dem also,
befremdet uns solchs, und inne sonderheit das man in diesen zwo so wichtigsten sachen, welche
gottes ehr, wort und dienst, auch der selen hail und selickeit belangen, so geringen vleis fur-
wend, nit wenig. Derhalben ist unser gnediges begern, ir wollet bei euer ritterschaft, geist-
lichen, reten und burgern der stete, auch denen pauern mit vleis darob sein, das beruert visi-
tation in allen artikeln aigentlich und ernstlich gelebt, und nachgegangen werde. Dan solt es
hieruber nicht beschehen, so wurd ir uns vorursachen, die wege fur zu nehmen, domit oben
angezaigter visitation sonder wegerung gelebt und volg gethan werde. Das haben wir euch dar-
nach zu richten nit wollen vorhalten und geschit daran unser ernste mainung. Datum im
Buchholz, montags nach Viti anno 1534.“ [Das Datum ist wohl nicht richtig, denn 1534 fiel
Veit auf den Montag, nämlich den 15. Juni.]
Während so in den Herrschaften Gera, Schleiz, Greiz die Reformation eingeführt war,
war dies in der Herrschaft Lobenstein noch nicht der Fall. Hier vermochte Heinrich der Ältere
dem Andringen Sachsens Widerstand zu leisten, weil diese Herrschaft nicht, wie die drei ge-
nannten, sächsisches Lehen, sondern böhmisches Afterlehen war. Nach dem Tode Heinrich’s des
Älteren zeigte sich Heinrich der Jüngere zur Duldung der Visitation bereit. Dieselbe fand vom
20.—24. September 1543 statt. Visitatoren waren von der Seite des Kurfürsten Wolf von Gräfen-
dorf, Amtmann zu Voigtsberg und Plauen, Georg Rauth, Pfarrer und Superintendent von Plauen,
Superintendent Paul Rephun aus Ölsnitz; letzterer wurde für den ursprünglich zugeordneten Pfarrer
zu Schleiz, Mag. Spies, welcher erkrankt war, zugezogen (Weimar, Ji. Nr. 12); auf Seiten des
Herrn Heinrich des Jüngeren von Gera Heinz von Watzdorf und Karl von Kospoth zu Schild-
bach. Vgl. Kirchengeschichte der gesammten Herrschaft Lobenstein, im Lobensteiner Intelligenz-
blatt S. 145 ff.; dortselbst S. 169 ff. ein Abdruck der Visitationsprotokolle im Auszuge. Vgl. ferner
Burkhardt, Geschichte der sächsischen Kirchenvisitationen, S. 214 ff.; O. Burkhardt, S. 42 ff.
Interessant ist der Bericht des Visitators Rauth über seine „Visitation in der Herr-
schaft Lobenstein zur Ausrottung dort herrschender Ceremonien und päpstlichen Unwesens“.
(Weimar, Ji. Nr. 1673.) Aus den Anordnungen der Visitatoren seien die für die Stadt Loben-
stein aus Weimar, Ji. Nr. 12 abgedruekt. Ein Abdruck steht auch im Lobensteiner Intelligenz-
blatt, 1787, S. 177. (Nr. 33.)
Ein allgemeiner Abschied, den die Visitatoren publicirten, ist im Auszuge im Loben-
steiner Intelligenzblatt, 1787, Blatt 179, mitgetheilt. Er wird nicht abgedruckt.
Wenn auch durch diese Visitationen das Reformationswerk in den reussischen Landen
 
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