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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (21. Band = Nordrhein-Westfalen, 1): Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg - das Hochstift und die Stadt Minden - das Reichsstift und die Stadt Herford - die Reichsstadt Dortmund - die Reichsabtei Corvey - die Grafschaft Lippe - das Reichsstift und die Stadt Essen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30663#0016
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Vorwort der Bearbeiterin

Brennpunkten der Reformation machten. Hier erließen die Magistrate in eigenem Namen Kirchenordnun-
gen, die Einfluss auf das städtische Umland, aber auch auf andere Stadtreformationen hatten und daher in
der vorliegenden Edition nicht fehlen durften.
Daneben wurden auch die Kirchenordnungen der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg berück-
sichtigt. Die Herzöge von Kleve wechselten die Konfession nicht, agierten aber reformorientiert und brach-
ten dies in dem in den 1530er Jahren noch dezidiert evangelisch definierten Textgenus der Kirchenordnun-
gen zum Ausdruck. Die Kirchenordnungen von Jülich-Kleve-Berg stellen somit ein wichtiges Element in
der Reformationsgeschichte von Nordrhein-Westfalen dar.
Bei aller Rücksicht auf regionale Besonderheiten musste die Auswahl der Territorien und Städte jedoch
auch beschränkt werden. So wurde die Ordnung, die Hermann von Wied als Erzbischof von Köln erließ,
nicht zuletzt aufgrund ihres immensen Umfangs nicht in unsere Ausgabe aufgenommen. Die von Martin
Bucer verfasste Kölner Kirchenordnung liegt seit 1999 in einer kritischen Edition der Arbeitsstelle der
Heidelberger Akademie der Wissenschaften „Martin Bucers Deutschen Schriften“ (Bd. 11,1) vor. Ebenfalls
nicht berücksichtigt wurde die Reformationseinführung in Münster, wo durch das mehrmonatige Regiment
der Täufer eine reformationsgeschichtlich besondere Situation entstand, deren Dokumentation den inhalt-
lichen Rahmen unserer Ausgabe sprengen würde.
Die seit 2013 angestrengten Archivrecherchen zu den nordrhein-westfälischen Kirchenordnungen ergaben,
dass das vorhandene Material auf zwei Bände verteilt werden muss. In den vorliegenden Band XXI wurden
die Ordnungen der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg, des Hochstifts und der Stadt Minden, des
Reichsstifts und der Stadt Herford, der Reichsstadt Dortmund, der Reichsabtei Corvey, der Grafschaft
Lippe sowie des Reichsstifts und der Stadt Essen aufgenommen. In diesem Band sind somit Ordnungen von
Territorien und Städten zusammengefasst, die überwiegend in den 1520er und 1530er Jahren erlassen wur-
den und die die lutherische Ausrichtung der Reformation widerspiegeln. In Band XXII, dessen Erscheinen
für 2016 vorgesehen ist, werden die Ordnungen der Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklen-
burg und Rietberg sowie der Städte Soest und Neuenrade enthalten sein, die mehrheitlich erst in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erlassen wurden und die teilweise den Wechsel von der lutherischen zur
reformierten Konfession dokumentieren. Die Verteilung der Territorien und Städte auf beide Bände konnte
auch deshalb nicht ganz trennscharf ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien erfolgen, weil eine ungefähr
gleiche Seitenzahl beider Bände angestrebt werden musste.
Die Anzahl der im vorliegenden Band aufgenommenen Ordnungen ist von der Überlieferungssituation in
Archiven und Bibliotheken abhängig. Während aus Jülich-Kleve-Berg und Lippe zahlreiche Dokumente
erhalten sind, die zusammen auch das Gros des Bandes ausmachen, ist die Situation für die übrigen Ter-
ritorien und Städte als ungünstig zu bezeichnen, da im Zuge der Gegenreformation und anderer Umstände
im Laufe der Jahrhunderte viel Material abhanden gekommen ist. Im vorliegenden Band wurden 51 Quel-
lentexte ediert, von denen 12 erstmals abgedruckt werden konnten. Die Mehrzahl der Stücke stellt also
keine „Neufunde“ dar, sondern wurde bereits Ende des 19. oder Anfang des 20. Jahrhunderts in verschie-
denen Periodika veröffentlicht. Diese Abdrucke genügen heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen jedoch in
den meisten Fällen nicht, zumal die Quellen aufgrund zeitbedingter Gegebenheiten nicht so sorgfältig wie
erwünscht transkribiert wurden. Hinzu kommt, dass vielen Abdrucken eine Kommentierung fehlt. Somit
stellt unsere Ausgabe für die meisten Ordnungen die erste wissenschaftlich-kritische Edition dar.
Die Einrichtung der Edition folgt den im Vorwort zu Band XVI dargelegten und in Band XVIII wieder-
holten Grundsätzen. Die Texte sind durch drei Apparate erschlossen, einen textkritischen Apparat (latei-
nische Kleinbuchstaben), einen Marginalienapparat (griechische Kleinbuchstaben) und einen Apparat mit

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