Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0055
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung

gebot Friedrich I. den Franziskanern im Oktober 1530 das Messelesen und Predigen einzustellen und alles
bewegliche Gut an den städtischen Rat auszuliefern. Nur den älteren Konventualen wurde der Verbleib im
Kloster gestattet60.
Die altgläubigen Geistlichen vermochten der reformatorischen Bewegung theologisch wenig entgegen-
zusetzen. Den auf den Landtagen vertretenen Prälaten ging es in erster Linie um die Bewahrung ihrer
Rechte und Privilegien sowie um die Sicherung des Zehnten und der anderen kirchlichen Einnahmen. Wie
schwach die Position des Klerus war, zeigte sich auf den beiden Landtagen in Rendsburg 1525 und in Kiel
1526. Wenig Unterstützung fanden die Prälaten von seiten der Ritterschaft, selbst wenn deren Vertreter am
alten Glauben festhielten. Vielmehr drängte die Ritterschaft auf dem Rendsburger Landtag im Mai
152561 mit Nachdruck auf eine Beseitigung kirchlicher Mißstände62. Im Rendsburger Landtagsabschied hat
die Kritik der Ritterschaft ihren Niederschlag gefunden: Bischöfe und Prälaten sollen dafür Sorge tragen,
daß gelehrte Geistliche an ihre Kirchen berufen werden, die das Evangelium verkündigen und und nicht wie
bisher Fabeln predigen. Die Spendung der Sakramente soll nicht käuflich und der Einsatz des Banns zur
Durchsetzung von Geldforderungen verboten sein63.
Die Beschlüsse des Kieler Landtags vom Februar 152664 über die von Friedrich I. geforderte Rüstungs-
steuer bedeuteten einen tiefen Einschnitt in die Substanz des Kirchen- und Klostergutes65. Den Prälaten
wurden zwei Drittel der Steuersumme (80.000 Mark) auferlegt, während die Ritterschaft 30.000 Mark und
die Städte 10.000 Mark trugen66. Die Bischöfe von Lübeck und Schleswig und ihre Domkapitel sowie die
Klöster und Stifte waren gezwungen, umfangreiche Ländereien zur Finanzierung der Steuerlast zu veräu-
ßern67.
Auch wenn Friedrich bis zu seinem Tod im Jahr 1533 den Bruch mit der alten Kirche aus politischen
Erwägungen heraus vermied, so rückte er seit Mitte der zwanziger Jahre des 16. Jh. doch immer mehr von
ihr ab68. Ein deutliches Zeichen für dieses Abrücken, das auch über die Grenzen der Herzogtümer hinaus
große Aufmerksamkeit fand, war die Vermählung seiner Tochter Dorothea mit dem ehemaligen Hochmei-
ster des Deutschen Ordens Albrecht von Brandenburg im Jahr 1526, einem nach altgläubigem Verständnis
„entlaufenen Mönch“.

60 Vgl. Ficker, Büchersammlung, S. 16f.
61 Vgl. Leverkus, Berichte, S. 453-464.
62 Ebd., S. 455.
63 Ebd., S. 458. Im Gegenzug wurde den Prälaten die Lei-
stung des Zehnten und der anderen herkömmlichen kirch-
lichen Einnahmen zugesagt

64 Vgl. Leverkus, Berichte, S. 464-481.
65 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 53.
66 Leverkus, Berichte, S. 473.
67 Vgl. Rathjen, Reformation, S. 186.
68 Vgl. Hoffmann, Spätmittelalter und Reformationszeit,
S. 413.

35
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften