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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0269
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Einleitung

Propst der Münsterdorfer Propstei wurde nach der Teilung von 1544 Johann Anthonii, der 1542 schon
zum Praweste ym Holsterlande ernannt worden war. Anthonii hatte das Amt bis zu seinem Tode im Jahr
1557 inne. Ihm folgte Johann Bolck (Bulichius), der aber bereits zwei Jahre später starb25. Der wohl
bedeutendste Münsterdorfer Propst im 16. Jh. war Johann Vorstius, der wie Anthonii aus den Niederlanden
stammte. Vorstius hatte zuvor im Hadersiebener Anteil Herzog Johanns d.Ä. für einige Jahre die Marien-
pfarrei in Hadersleben und die Propstei Tondern versehen, war dann aber im Streit mit dem Hofprediger
Jürgen Boye und dem herzoglichen Sekretär Hieronymus Boldig von dort geschieden26.
Wie im Hadersiebener Anteil kam es auch im königlichen Gebiet in den sechziger Jahren des 16. Jh. zur
Gründung einer höheren Gelehrtenschule. Sie wurde 1566 in Flensburg ins Leben gerufen. Ihr eigentlicher
Stifter war der Flensburger Bürgersohn und Franziskanermönch Lütke Namens27, der aus dem Erbe seiner
Eltern ein Schulgebäude errichten ließ. In einer entsprechenden Verfügung hatte Namens 1560 festgelegt,
daß die Schule ein Gymnasium trilingue et theologicum orthodoxae ecclesiae sein sollte. Mit der ecclesia or-
thodoxa meinte er dabei sicherlich die altgläubige Kirche. König Friedrich II. und der Flensburger Magi-
strat setzten sich aber über den Willen des Stifters hinweg, indem sie die Auswahl der Lehrer und die
Entscheidung über die Gestaltung des Lehrplans für sich beanspruchten28.
Kön 1. Mandat für die Kremper und Wüster Marsch wegen der Entrichtung der Abgaben zur Versorgung
der Geistlichen und Lehrer, 23. März 1547 (Text S. 265)
Am 23. März 1547 erließ Christian III. auf Schloß Koldinghus gleich zwei Mandate für die Kremper und
die Wilster Marsch29. Zur Veröffentlichung des ersten Mandats sah sich der König gezwungen, weil die
Bewohner der beiden Elbmarschen, die zu den wohlhabenden Gebieten in Schleswig-Holstein gehörten,
anscheinend in großer Zahl keine Abgaben von dem in ihrem Besitz befindlichen Kirchenland leisteten. Die
Verweigerung der Abgaben könnte mit einem nach der Entlassung Johann Rantzaus entstandenen Konflikt
Zusammenhängen: Rantzau war 1546 vom König seines Postens als Amtmann von Steinburg, zu dem die
Kremper und die Wilster Marsch gehörten, enthoben worden, nachdem er aus Protest gegen die Teilung der
beiden Herzogtümer durch Christian III. und seine Brüder bereits 1544 als Statthalter und Hofmeister
zurückgetreten war30. Unter seinem Nachfolger Siewerth Reventlow kam es dann zu einem Aufstand der
Bewohner der Wilster Marsch, weil der neue Amtmann deren Klage gegen mehrere Burgleute der Steinburg
wegen verschiedener Übergriffe nicht zugelassen hatte. Vielmehr hatte Reventlow die Bewohner der
Marsch selbst bei König Christian III. wegen Ungehorsams und Aufruhr verklagt31. Auf die Initiative
Johann Rantzaus hin bemühte sich eine Gesandtschaft bei Christian III. um eine Vermittlung. Der König
verhängte eine Buße gegen die Bewohner der Marsch: Diese mußten den sechzehnten Pfennig von allen
Gütern zahlen und jedes Jahr vier Tage mit Wagen oder Pflug dienen. Siewerth Reventlow wurde 1549 von
Christian III. seines Amtes enthoben und durch Dietrich Blome zu Seedorf ersetzt32.

25 Vgl. Arends, Gejstligheden 3, S. 8.
26 Vgl. Rordam, Bidrag til S0nderjyllands Kirkehistorie,
S. 692.
2' Zu Lütke Namens vgl. Schleswig-Holsteinisches Biogra-
phisches Lexikon 4, S. 173f.; Ramm, Wegbereiter, S. Sll-
SIS.
28 Vgl. Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 134-136;

Hoffmann, Landesherrliches Kirchenregiment, S. 84-
89; Flensburg. Geschichte einer Grenzstadt, S. 88-92.
29 Vgl. Schleswig-Holstein Lexikon, S. 332 und 623.
30 Zu Johann Rantzau als Steinburger Amtmann (seit 1522)
vgl. Halling, Schloß und Amt Steinburg, S. 111-120.
Siehe darüber hinaus das Biogramm unter Kön 1, Anm 2.
31 Halling, Schloß und Amt Steinburg, S. 121f.
32 Ebd., S. 122-125.

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