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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0343
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Einleitung

Johann Adolfs Sohn, Herzog Friedrich III., den Ort Friedrichstadt. Darin wurde den Täufern und anderen
Religionsgemeinschaften die freie Ausübung ihres Glaubens gestattet278.
Got 19. Predigtmandat, 11. April 1609 (Text S. 423) / Got 22. Verordnung zur Predigt und zum Umgang
mit umstrittenen Glaubensartikeln, 26. Februar 1617 (Text S. 429)
In der Bremer Offizin von Johann Wessel I.279 erschien 1608 Johann von Münsters calvinistische Pro-
grammschrift „Warhaffter Bericht“280. Münster behandelte darin die wichtigsten Übereinstimmungen und
Unterschiede zwischen Lutheranern und Reformierten. Zugleich diskutierte er Wege zu einer möglichst
reibungslosen Einführung der reformierten Lehre in einem Gebiet (mit desto weniger verdacht und ärgernuß).
Besonders wichtig erschien es ihm, Geistlichen und Gläubigen zu vermitteln, daß mit dem Calvinismus
keine neuen Lehren oder Zeremonien eingeführt würden, sondern nur solche, die auf der Confessio Au-
gustana und den Schriften Luthers basierten281. Neben Simon d.Ä. von Lippe sowie Johann und Georg von
Nassau-Dillenburg widmete Münster die Schrift auch Herzog Johann Adolf und feierte ihn dabei als Be-
schützer der reformierten Konfession im Reich282.
Nach der Abschaffung des alten Predigereides im Januar 1607 sorgte das Erscheinen von Münsters
Buch und dessen Zueignung an den Herzog ein Jahr später erneut für erhebliche Unruhe unter der luthe-
rischen Geistlichkeit. Anscheinend kam es zu heftigen Attacken von den Kanzeln auf den Calvinismus und
wohl auch auf den Herzog und seine Berater am Gottorfer Hof283. Dieser Entwicklung suchte Johann Adolf
durch das Predigtmandat vom 11. April 1609 entgegenzuwirken, indem er allen Geistlichen seines Landes
bei Verlust ihres Amtes das Schmähen und Schelten von der Kanzel sowie die persönlichen Angriffe auf die
Lehren verbot, die nicht offiziell vom Heiligen Römischen Reich verdammt worden waren. Die Aufsicht
über die Einhaltung des Mandats übertrug der Herzog nicht den Geistlichen, sondern weltlichen Be-
amten284.
Die Autorschaft des Predigtmandats vom April 1609 wird in der Literatur dem Hofmeister und Gehei-
men Kammerrat Johann van Wouver zugeschrieben285. Der Generalpropst Jakob Fabricius d.Ä., dessen
Position am Hof immer stärker ins Wanken geriet, dürfte vor der Veröffentlichung des Mandats nicht
konsultiert worden sein286. Kurze Zeit später sollte das Mandat dann sogar Fabricius selbst zu Fall bringen.
Den Anstoß dazu gab die Kritik des Generalpropstes an einer Predigt, die der Stader Heinrich Rudolph
kurz nach Weihnachten 1609 in der Gottorfer Hofkirche gehalten hatte. In der Predigt entwickelte Ru-
dolph, der dem Herzog von dem Rat Johann Berend von Dalwig als Geistlicher empfohlen worden war, auf
der Grundlage von Phil 2,9 seine calvinistische Christologie. Fabricius übte an Rudolphs Auslegung am
folgenden Sonntag scharfe Kritik. Da der Generalpropst trotz der Ermahnung des Herzogs nicht bereit war,

278 Vgl. Schleswig-Holstein Lexikon, S. 181f.; Dollinger,
Geschichte der Mennoniten, S. 10-14.
279 Zu ihm vgl. Sehling, EKO VII,2,2,2, S. 609, Anm. 3
und Reske, Buchdrucker, S. 124f.
280 Johann von Münster, Warhaffter Bericht, dz es, wie
ettliche schreyen und schreiben, das die in und außerhalb
Europae hin und her öffentlich und heimlich versamlete
reformirte Kirchen von der Augßburgischen Confession
Lehr abgewichen seyn, gantz und gahr nicht war sey, son-
dern daß sie viel mehr [...] für die rechte Lutheraner, so
wol an der Lehr als an den Ceremonien zu halten weren
[...], Bremen: Johann Wessel 1608 (VD 17, L081717L und
23:283297Y).
281 Paraphrasen des Inhalts der Schrift in Feddersen,
Kryptocalvinismus, S. 365f. und Wolgast, Calvinismus
und Reformiertentum, S. 37f.

282 Vgl. Feddersen, Kryptocalvinismus, S. 365. Münster
verwies in der Dedikation auf die 1605 bei seinem Besuch
in Gottorf vom Herzog geäußerte Bitte, ihm ein scriptum
underthenig zu dediciren.
283 Ebd., S. 367; Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 159.
284 Vgl. dazu die Bewertung des Mandats in Feddersen,
Kryptocalvinismus, S. 368: „ein starkes Stück von Cae-
saropapismus“.
285 Wouver stammte aus einer niederländischen Kaufmanns-
familie, die sich in Hamburg niedergelassen hatte. Er war
erst 1608 an den Gottorfer Hof gekommen, erlangte aber
schnell großen Einfluß auf den Herzog. Vgl. Andresen /
Stephan, Gottorfer Hof- und Staatsverwaltung 1,
S. 339.
286 Vgl. Feddersen, Kryptocalvinismus, S. 159.

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