Die Ordnungen des Gottorfer Anteils
sich solcher Materien zu enthalten, wurde er der Mißachtung des herzoglichen Predigtmandats angeklagt und
am 1. Januar aller seiner Ämter enthoben287.
Von den zahlreichen auswärtigen Angeboten wählte Fabricius die Stelle des Pfarrers an St. Jakobi in
Hamburg288. Fabricius’ Nachfolger wurde Philipp Caesar aus Hessen. Caesar hatte an der Universität
Marburg studiert und war von 1605 an Hofprediger des Landgrafen Moritz von Hessen gewesen289. Seine
Versuche, die Geistlichkeit des Gottorfer Herzogtums für den Calvinismus zu gewinnen, blieben ohne Er-
folg290. Vielmehr kam es 1613, als der in der Kirchenordnung verankerte Exorzismus bei der Taufe aufge-
hoben wurde, erneut zu heftigen Reaktionen von seiten der lutherischen Geistlichen. Daraufhin ließ der
Herzog im Juni 1614 das Predigtmandat von 1609 nochmals einschärfen291.
Am 31. März 1616 starb Herzog Johann Adolf völlig überraschend. Mit seinem Tod fand das calvini-
stische Intermezzo am Gottorfer Hof ein Ende. Bereits Ende Mai 1616 erfolgte Caesars Entlassung. Caesar
ging daraufhin in das reformierte Bremen, wo er eine Anstellung als Pfarrer an St. Ansgarii fand292. Auf
Bitten der Herzoginwitwe Augusta kehrte Jakob Fabricius von Hamburg nach Gottorf zurück. Im Septem-
ber 1616 erhielt er seine neue Bestallung, mit der er in alle vorigen Ämter wiedereingesetzt wurde.
An der Erneuerung des Predigtmandats im Februar 1617 scheint Fabricius aber nicht beteiligt gewesen
zu sein, wie einem Brief des Generalpropstes an seinen Sohn Jakob d. J. zu entnehmen ist, der seit 1616 die
Hofpredigerstelle am Hof in Husum innehatte293.
Das neue Predigtmandat lehnt sich an das Mandat von 1609 an, übernimmt zum Teil auch Passagen
wörtlich aus ihm. Das Mandat von 1609 wird hier aber ganz ausdrücklich in Verbindung gebracht mit dem
Abschied des Lüneburger Kreistages von 1562, der seinerzeit gemeinsam von König Friedrich II., Herzog
Johann d.Ä. von Hadersleben und Friedrichs Großvater Adolf I. für die beiden Herzogtümer übernommen
worden war (Gern Nr. 3) und den Versuch darstellte, den theologischen Streitigkeiten in den Gebieten des
Niedersächsischen Kreises ein Ende zu bereiten.
Begründet wird der Erlaß des Mandats im Februar 1617 mit den schon von Beginn der Regierung des
neuen Herzogs Friedrich III. auftretenden Angriffen von der Kanzel. Anscheinend hatten viele lutherische
Geistliche die Gelegenheit nach dem Abtreten Caesars zu scharfen Attacken gegen den Calvinismus und
auch gegen den verstorbenen Herzog, den Vater Friedrichs III., genutzt. Mit dem Mandat untersagte der
junge Herrscher, der eine Überwindung der theologischen Streitigkeiten in seinem Land wünschte, den
Geistlichen alles Schmähen und Schelten von der Kanzel sowie die Diskussion theologischer Fragen (uner-
bawliche Schulfragen) in den Predigten ausdrücklich und wies sie zur Verkündigung der Heiligen Schrift an,
ohne alle verfelschung und menschliche verfuhrische anhenge und opinionen29i.
287 Vgl. Andresen / Stephan, Gottorfer Hof- und Staats-
verwaltung 1, S. 341f.; Feddersen, Kryptocalvinismus,
S. 368-370. Neben Fabricius verlor im Laufe des Jahres
1610 auch der zweite Hofprediger Hermann Brennek
(Breneccius) seine Stelle. Brennek blieb aber im Land und
wurde Pfarrer in Tönning.
288 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 235; Schleswig-Holstei-
nisches Biographisches Lexikon 2, S. 132-135; Lexikon
der hamburgischen Schriftsteller bis zur Gegenwart 2,
Hamburg 1854, S. 232-235.
289 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 187; Carstens, Gene-
ralsuperintendenten, S. 21f. Caesar erhielt seine Bestal-
lung von Herzog Johann Adolf im Juli 1610.
290 Vgl. Alwast, Kirchenregiment, S. 33.
291 Vgl. Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 163; Alwast,
Kirchenregiment, S. 33.
292 Vgl. Bremer Pfarrerbuch 2, Nr. 145, S. 44; Johann Mel-
chior Kohlmann, Philipp Cäsar. Ein Lebensbild aus
der Bremischen Kirchengeschichte, in: Bremisches Jahr-
buch 2 (1866), S. 14-47.
293 Vgl. Krafft, Zwey-Hundert-Jährige Jubel-Feyer,
S. 384f.
294 Vgl. Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 165f., der die
Gründe diskutiert, die Herzog Friedrich III. zur Veröf-
fentlichung des Mandats veranlaßten.
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sich solcher Materien zu enthalten, wurde er der Mißachtung des herzoglichen Predigtmandats angeklagt und
am 1. Januar aller seiner Ämter enthoben287.
Von den zahlreichen auswärtigen Angeboten wählte Fabricius die Stelle des Pfarrers an St. Jakobi in
Hamburg288. Fabricius’ Nachfolger wurde Philipp Caesar aus Hessen. Caesar hatte an der Universität
Marburg studiert und war von 1605 an Hofprediger des Landgrafen Moritz von Hessen gewesen289. Seine
Versuche, die Geistlichkeit des Gottorfer Herzogtums für den Calvinismus zu gewinnen, blieben ohne Er-
folg290. Vielmehr kam es 1613, als der in der Kirchenordnung verankerte Exorzismus bei der Taufe aufge-
hoben wurde, erneut zu heftigen Reaktionen von seiten der lutherischen Geistlichen. Daraufhin ließ der
Herzog im Juni 1614 das Predigtmandat von 1609 nochmals einschärfen291.
Am 31. März 1616 starb Herzog Johann Adolf völlig überraschend. Mit seinem Tod fand das calvini-
stische Intermezzo am Gottorfer Hof ein Ende. Bereits Ende Mai 1616 erfolgte Caesars Entlassung. Caesar
ging daraufhin in das reformierte Bremen, wo er eine Anstellung als Pfarrer an St. Ansgarii fand292. Auf
Bitten der Herzoginwitwe Augusta kehrte Jakob Fabricius von Hamburg nach Gottorf zurück. Im Septem-
ber 1616 erhielt er seine neue Bestallung, mit der er in alle vorigen Ämter wiedereingesetzt wurde.
An der Erneuerung des Predigtmandats im Februar 1617 scheint Fabricius aber nicht beteiligt gewesen
zu sein, wie einem Brief des Generalpropstes an seinen Sohn Jakob d. J. zu entnehmen ist, der seit 1616 die
Hofpredigerstelle am Hof in Husum innehatte293.
Das neue Predigtmandat lehnt sich an das Mandat von 1609 an, übernimmt zum Teil auch Passagen
wörtlich aus ihm. Das Mandat von 1609 wird hier aber ganz ausdrücklich in Verbindung gebracht mit dem
Abschied des Lüneburger Kreistages von 1562, der seinerzeit gemeinsam von König Friedrich II., Herzog
Johann d.Ä. von Hadersleben und Friedrichs Großvater Adolf I. für die beiden Herzogtümer übernommen
worden war (Gern Nr. 3) und den Versuch darstellte, den theologischen Streitigkeiten in den Gebieten des
Niedersächsischen Kreises ein Ende zu bereiten.
Begründet wird der Erlaß des Mandats im Februar 1617 mit den schon von Beginn der Regierung des
neuen Herzogs Friedrich III. auftretenden Angriffen von der Kanzel. Anscheinend hatten viele lutherische
Geistliche die Gelegenheit nach dem Abtreten Caesars zu scharfen Attacken gegen den Calvinismus und
auch gegen den verstorbenen Herzog, den Vater Friedrichs III., genutzt. Mit dem Mandat untersagte der
junge Herrscher, der eine Überwindung der theologischen Streitigkeiten in seinem Land wünschte, den
Geistlichen alles Schmähen und Schelten von der Kanzel sowie die Diskussion theologischer Fragen (uner-
bawliche Schulfragen) in den Predigten ausdrücklich und wies sie zur Verkündigung der Heiligen Schrift an,
ohne alle verfelschung und menschliche verfuhrische anhenge und opinionen29i.
287 Vgl. Andresen / Stephan, Gottorfer Hof- und Staats-
verwaltung 1, S. 341f.; Feddersen, Kryptocalvinismus,
S. 368-370. Neben Fabricius verlor im Laufe des Jahres
1610 auch der zweite Hofprediger Hermann Brennek
(Breneccius) seine Stelle. Brennek blieb aber im Land und
wurde Pfarrer in Tönning.
288 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 235; Schleswig-Holstei-
nisches Biographisches Lexikon 2, S. 132-135; Lexikon
der hamburgischen Schriftsteller bis zur Gegenwart 2,
Hamburg 1854, S. 232-235.
289 Vgl. Arends, Gejstligheden 1, S. 187; Carstens, Gene-
ralsuperintendenten, S. 21f. Caesar erhielt seine Bestal-
lung von Herzog Johann Adolf im Juli 1610.
290 Vgl. Alwast, Kirchenregiment, S. 33.
291 Vgl. Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 163; Alwast,
Kirchenregiment, S. 33.
292 Vgl. Bremer Pfarrerbuch 2, Nr. 145, S. 44; Johann Mel-
chior Kohlmann, Philipp Cäsar. Ein Lebensbild aus
der Bremischen Kirchengeschichte, in: Bremisches Jahr-
buch 2 (1866), S. 14-47.
293 Vgl. Krafft, Zwey-Hundert-Jährige Jubel-Feyer,
S. 384f.
294 Vgl. Feddersen, Kirchengeschichte 2, S. 165f., der die
Gründe diskutiert, die Herzog Friedrich III. zur Veröf-
fentlichung des Mandats veranlaßten.
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