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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0433
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Got 15. Zuchtordnung für Nordstrand 1605

doch mit dieser bescheidenheitt: So ein vermügender
man in unserm lande Nordtstrande sein würde, der
sich großer kauffmanschafft gebrauchet oder son-
sten von seinen landtgütern und renten lebet, das
seine frawe oder gewachsene35 tochtere ein sammit-
ten brustleib36 mit einer seiden schnür, dagegen aber
dieselbe keine sammitten kragen haben sollen, tra-
gen müge.
So ist auch den frawen erleubtt, von sammitt hül-
len37 zutragen unnd ungefehr eine halbe eile sammitt
vorn am über-1 roeck herunter sezen zulaßen. Aber
sonsten soll unten an den besten schürzen der sam-
mit nicht breiter dan 3 finger breitt zutragen er-
leubtt, die seiden roecke und schürzen aber durch-
aus verbotten sein. Allso auch sollen die
vermüegende manß persohnen des sammittes, sei-
dengewandts unnd atlasches, außerhalb die mäntell
damit forn zubesezen unnd etwa die hüte zustaffie-
ren, sich genzlich enthalten. Sonsten stehett der ver-
müegenden frawen und tochtern frey, wullen, cam-
melott38, sindelldurdtf 39, trip40 unnd der gleichen
mit einer riege41 schnüren oder frensen eines halben
oder beynahe eines fingers breit zutragen, wie dan
auch den manß persohnen, so obberürtes vermüe-
genß seindt, sindeldurdt, gutt englisch wandt, triep
oder dergleichen wullen gewandt mit einer riege
schnüre obgesezter maßen zugebrauchen, erleubett
sein soll.
Die kleidungen, so jezo ein jeder hatt, soll er inner-
halb zweyen jahren auftragen und nach solcher zeitt

f Hs.: seidelldurt (vgl. weiter unten in diesem Absatz).
35 Erwachsene.
36 Ein Kleid mit einem aus Samt bestehenden Latz zur Be-
deckung der Brust, der hier mit Bändern geziert ist, s.
Adelung 1, Sp. 1230.
37 Haube.
38 Ein Wollstoff aus Kamel- bzw. Ziegenhaaren, s. FWb 8,
Sp. 525 f.
39 Leichtes, taftartig gewebtes, glänzendes Seidenzeug, s.
Lasch / Borchling 4, S. 210; Grimm, DWb 31,
Sp. 632 (s.v. zindeltaft).
40 Ein samtähnliches Gewebe mit leinener oder baumwol-

dieselbe nicht lenger zutragen, weiniger mehr ma-
chen zulaßen, gemechtigett sein. Würde aber diesem
zugegen gehandelt, soll der Übertreter unnß ohne
alle gnade mit 30 thaler brüche, davon | unnß 23,
dem staller unnd rhatleuten 7 thaler gegeben wer-
den sollen, verfallen sein.
Soviell aber betrifft die gemeinen handtwerckes leu-
te unnd so keine sondere Werbung42 treiben oder
aber von ihren landtgüteren unnd renten nicht leben
können, dieselben sollen sich alles seidengewandtts
durchauß bey Verlust sothaner kleidung enthalten.
So wirdt auch jedermenniglich, bey straffe 30 thaler,
unns 23, dem staller und rhattleuten auch 7 deßfallß
zubezhalen, verbotten, an den betlaken, kragen,
hembden, naßtüchern43 unnd kinderzeuge kunp-
pelß44 zugebrauchen. Unnd soll nur allein hinfuro
solches an den flegen45 unnd hüllen, item an den vor-
stickseln46, jedoch alles meßiger weise unnd nach ge-
bur zugebrauchen, erleubt sein, wie dan auch bey
gleicher straff und derselben theilung verboten wird,
die tüffeln47 unnd schue von rechtem sammitt ma-
chen zulaßen oder aber sonsten die tüffeln mit fren-
sen unnd schnüren zuverbrehmen.
Schließlich sollen die langen kragen, so sich auch
bereits in den marschlendern sehen laßen, den wei-
bes persohnen ohne unterscheidt, und insonderheitt
den dhienstmegeden die krause kragen, item die tri-
pen tüffeln und seidene schnu-1 re, an deren statt sie
nur alleine schlechte kragen, leddern oder corde-

lener Kette und einer samtartig aufgeschnittenen Ober-
fläche von feiner Wolle oder Seide, s. Grimm, DWb 22,
Sp. 639 (s.v. tripp).
41 Reihe.
42 Gewerbe.
43 Taschentücher zum Putzen der Nase, s. Grimm, DWb
13, Sp. 417.
44 Spitzen, Klöppelspitzen.
45 Kopfschmuck, s. Lasch / Borchling 1, Sp. 741.
46 Besticktes Tuch, Spitzentuch, s. Lasch / Borchling
1, Sp. 943.
47 Pantoffeln.

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