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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0221
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Visitations-Abschied für Cottbus von 1579.

201

schule durch den regierenden herrn bürgermeister
und den herrn pfarrer und herrn David Tuch-
scherer, rathsvorwandten, und andere mehr, so
der herr pfarrer zu sich wird zu ziehen wissen,
gehalten werden, wie wir dann obgemelte herren
vormuge der kurfürstlichen visitationsordnung zu
inspektoren der schulen verordnet und gesetzt
haben wollen“.
Bei der besetzung der kirchen- und schul-
stellen sollen stadtkinder stets den vorzug haben.
Des organisten, seines calcanten und aedituus
in der deutschen und wendischen kirchen ein-
kommen:
Organist: 30 thaler, 6 fl. aus dem kloster,
6 scheffel korn, accidentien von hochzeiten.
Calcant: 2 thaler, aus dem kloster 1 fl.
Der aedituus in der deutschen kirche:
8 thaler, 2 fl. von der grossen glocken anstatt
eines pulsanten; mehr 8 1/2 silbergroschen zu
holz, dafür er die panes zu bereiten schuldig“,
1 fl. für reinehalten der kirchen, 1 fl. den
seiger zu stellen.
Der aedituus in der wendischen kirchen
hat järlich 4 thaler.
Von jerlichem einkommen des grossen
kirchenkastens.
Es befinden die herren visitatores, das allhie
zu Cottbus drei unterschiedliche kasten gehalten
werden: der grosse kasten, der kleine kasten und
des hospitals kasten.
Der grosse kasten hat ein einkommen von
jährlich 595 fl. gut geld, 8 gr. 3 ; ausserdem
an korn: 23 malder, 7 scheffel; hafer: 25 malder,
2 scheffel; weizen: 1 malder, 4 scheffel; 44 1/2 hühner;
eier: 6 mandel; flachs: 10 schitt; ausserdem die
einnahmen von begräbnissen und leichen und aus
zwei braupfannen. Alles in allem „an erbzinsen,
verkauften getreidig und zulage des kleinen
kastens, auch anderem einkommen“ in den
jahren 1578/9 eingenommen: 1881 fl. gut gelt,
8 gr- 5 4
Einziger vorsteher ist David Tuchscheerer.
Auf vorschlag des hauptmanns und raths hat man
es bei dieser einrichtung belassen, obwohl eigent-
lich mehrere personen als verwalter bestellt
werden müssten.
Es waren aus früheren jahren retardate in
höhe von 994 fl. vorhanden.
Vom jerlichen einkommen des kleinen
kastens.
Erbzinsen: 201 fl. 4 gr. 2 a^. Kornerträg-
nisse: 16 malder, 5 1/2 scheffel; hafer: 6 malder,
Sehling, Die Kirchenordnungen. III,

11 scheffel; an hühnern: 44; an eiern: 240;
34 1/2 kautten flachs; item alle quartal das opfer-
geld. Auch hier sind retardata vorhanden.
Weil auch die kirchen aus irem järlichen
einkommen im wesentlichen gebeuden müssen er-
halten werden, werden die herren visitatores
berichtet, das insonderheit die wendische kirchen
mit dem dache übel solle verwahrt sein; damit nun
das gewolbe nicht derhalben in verderben kommen
möchte, wollen die herren visitatores e. e. rath
und den vorstehern auferlegt haben, das die ge-
bäude in beiden kirchen in besichtigung genommen
werden und was dachlos oder sonsten wandelbar
zu befinden, wiederum erbauen und machen
lassen. . . .
Vom hospital.
Die armen leute sind vom rath in den kreuz-
hof gebracht worden, welchen die fürstin-wittwe
Katharina samt allen seinen zubehörungen den
armen leuten zum hospital verehrt hatte. Das
einkommen besteht aus: 62 fl. erbzins, 36 scheffel
roggen aus dem creuzhofischen acker, 1 malder
aus der rathsmühle, ein weinberg, der zum creuz-
hofe gehört. Rückstände sind 196 fl. „Der ver-
ordenten vorsteher des hospitals amt ist, das sie
mit dem secklein umgehen.“ Die prediger sollen
die leute ermahnen, den sammlern zu geben. „Da
viele fremde leute vom adel und sonsten alhie
durchziehen“, so soll „eine buxe den armen zum
besten“ zugerichtet werden; darzu soll e. e. rath
einen armen man gebrauchen, welche die buxe
in hochzeiten, kindelbieren oder in den herbergen
aufsetze. Die einnahmen sollen unter die haus-
armen verteilt werden.
Von der jungfrauenschule.
... Die jungfrauenschule ist durch frau
Annen, des herrn Georg Lehmanns wittwe, vor-
sorgt. Als wollen die herren visitatores dieselbige
zur schulmeisterin perpetuirt haben und wird sich
die schulmeisterin hinfuro der ordnung, so der
herr D. Andreas Muskulus, superintendes generalis,
in druck verfertigen lassen1), vorhalten und die
jungfrauen, so ir befohlen, in aller zucht und
erbarkeiten auferziehen und von einer jeden
person alhie in der stadt wochentlich 4 gute
pfeunige, wie bishero geschehen, gewartig sein.
Darkegen und für solche ire arbeit und mühe
sol die 10 thaler und 1/2 malder korn von dem
vorsteher des grossen kirchenkastens gewertig
sein. . . .

1) Gemeint ist wohl der Abschnitt in der Visitations-
ordnung von 1573,
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