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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0034
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Das Herzogthum Preussen.

berathschlagen, und da es nöthig, dem bischof davon berichten...“ Im Übrigen bieten die
zahlreichen Abschiede nichts besonders Bemerkenswerthes; sie ähneln sich sowohl unter einander
als auch den sofort zu nennenden weiteren Abschieden Wiegand’s, aus denen einige markante
Beispiele abgedruckt werden sollen.
Im Jahre 1579 veranstaltete Wiegand eine Visitation der Ämter Lyck, Johannisburg,
Orteisburg und Neidenburg. Aus den zahlreichen Abschieden, im Staats-Archiv Königsberg
Fol. 1283, wie für Lyck vom 7. November 1579 (Bl. 67), Johannisburg vom 27. Oktober 1579
(Bl. 285), Ortelsburg vom 15. Oktober 1579 (Bl. 561), Neidenburg vom 30. März 1579 (Bl. 745)
und für zahlreiche Dörfer werde ich als charakteristisches Beispiel denjenigen für Lyck zum
Abdruck bringen.
Ähnlichen Charakter wie die vorstehenden weisen auch die späteren Visitationen
Wiegand’s auf, wie diejenige, welche Wiegand im Beisein des Herrn Hans Kalckstein, Haupt-
manns auf Rastenburg, des Officials Joseph Paulinus und des Notars Johann am Ende, vom
2. bis 17. April 1581 in den Ämtern Rastenburg, Sehsten, Rein, Angerburg, Oletzko und Lötzen
vornahm. Aus den zahlreichen Abschieden, die im Staats-Archiv Königsberg Fol. 1284 er-
halten sind, werde ich einige zum Abdruck bringen, die zwar nur für kleine Gemeinden be-
stimmt waren, aber gerade deshalb besonders geeignet sind, die Verhältnisse, wie sie wirklich
auf dem Lande bestanden, zu beleuchten, nämlich den Abschied:
Für das Kirchspiel Sensburg, im Amte Sehsten. Vom 20. April 1581 (cit. loco Bl. 243).
Für Marggrabowa, im Amt Oletzko. Vom 16. Mai 1581 (cit. loco Bl. 525).
Für das „Neu angelegte Kirchspiel zu Czychen im Amt Oletzko“. Vom 17. Mai 1581
(cit. loco Bl. 641).
Es seien hier auch noch erwähnt die Visitations-Abschiede für Langheim von 1581 (Kirchen-
Archiv zu Langheim) und für Leunenburg vom 12. April 1581 (Kirchen-Archiv zu Leunenburg).
9. Von vereinzelten Visitationen, worüber wir noch Kunde besitzen, wie z. B. für
Caymen vom Jahre 1583 (Kirchen-Archiv zu Caymen), wollen wir absehen, grössere Visitationen
fanden erst wieder in den Jahren 1584/85 statt.
Die Visitation von 1584 betraf ganz überwiegend finanzielle Fragen. Wir ersehen den
Zweck und Charakter der Visitation am deutlichsten aus einem Mandat Georg Friedrichs vom
10. Januar 1584: „Mandat, so in allen kirchen wegen volziehung der fürstlichen Visitatorn
verabschiedung, entrichtung der ausstehenden Kirchenschulden und ablegung des Decems ab-
zulegen verordnet.“
Dieses Mandat ist unter Anderem erhalten im Staats-Archiv Königsberg Fol. 1281 und
im Kirchen-Archiv zu Zinten, deponirt im Staats-Archiv Königsberg Fol. 137.
In demselben wird darüber geklagt, dass nach Bericht der Visitatoren die Kirchen-
schulden und der Decem so unregelmässig und unvollständig eingingen. Das von allen Kanzeln
zu verlesende Mandat befiehlt daher, dass alle Decem und Schulden nach Inhalt der Visitations-
Abschiede und der „auf dem Rastenburgschen Landtage einhellig bewilligten und in Druck
ausgegangenen Kirchenordnung“ zu entrichten seien. Der Pfarrer soll die Fälligkeitstermine
rechtzeitig von der Kanzel verkünden. Die Kirchenväter sollen die Eingänge in Anwesenheit
des Pfarrers ins Register bringen, bei einer Busse von 4 Pfund Wachs.
Im Zusammenhange mit diesem landesherrlichen Mandat, dessen Abdruck sich verüber-
flüssigt, steht eine Verordnung der Visitatoren, welche offenbar für die verschiedenen Ämter,
mutatis mutandis, gleichlautend ergangen ist. Wir besitzen sie in zwei Exemplaren: „Abschied
aller brandenburgischen Kirchen insgemein, darüber der hauptmann mit ernst zu halten und
solchen den pfarrherrn und kirchenvätern in Abschriften mitzuteilen“ (Staats-Archiv Königs-
berg Fol. 1281 Bl. 163 ff.), und „Abschied aller Balgischen Kirchen insgemein“, im Depositum
des Kirchen-Archivs Zinten im Staats-Archiv Königsberg.
 
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