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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0036
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Das Herzogthum Preussen.

Auch ein genaues Verzeichniss der Bücher der Kirchenbibliothek der Altstadt, welche aus dem
Nachlasse des Joh. Poliander vom Jahre 1560 stammten (a. a. O. Bl. 87 ff.). Es folgt dann
eine ausführliche Begräbnissordnung. Am Schlusse bestätigt Georg Friedrich in einem eigen-
händig unterzeichneten und besiegelten Schreiben die vorstehend von seinen Visitatoren er-
lassenen Abschiede und befiehlt Gehorsam.
Wir drucken lediglich die Begräbnissordnung ab (s. unter Königsberg). Die Recesse
für die altstädtische und löhenicht’sche Kirche erwähnt übrigens schon Hennig im Preuss.
Archiv, Januar 1795, S. 5 Anm.
Ähnlich ist der Visitationsakt für Königsberg-Löbenicht (Staats-Archiv Königsberg
Fol. 1280 Nr. 2). Er enthält ebenfalls die Instruktion vom 2. Februar 1585, das Mandat vom
8. Januar 1579 (dann noch einen Extrakt aus der Visitations-Instruktion, offenbar zum prak-
tischen Gebrauch der Visitatoren an gefertigt) und den Visitationsbericht von 1585 (mit den
Abschieden von 1559 und 1585 gegen die Wiedertäufer). Der Bericht enthält weiter ebenso
wie für Altstadt einen ausführlichen Schulplan, Begräbnissordnung u. s. w. Am Schlusse folgt
die fürstliche Bestätigung, wie für die Altstadt. Ein zweites Exemplar des Vorstehenden in
schöner Abschrift findet sich ebenda. Aus den Anordnungen der Visitatoren werden einige
unter Königsberg-Löbenicht abgedruckt werden.
Die Visitation der Stadt Königsberg-Kneiphof ist niedergelegt in Fol. 1280 Nr. 3. Die-
selbe stimmt mit den vorstehend beschriebenen in Inhalt und Form so sehr überein, dass ein
weiteres Eingehen sich verüberflüssigt. Erwähnen will ich die lateinische Schulordnung von
Pastor Sebastian Artomedes von 1580 und das ausführliche Inventar der kirchlichen Einkünfte-
Am Schlusse steht die Bestätigung des Landesherrn.
Ausser für Königsberg sind uns aus dieser Visitation urkundliche Nachrichten erhalten
für das Kirchspiel Waldau im samländischen Kreise (Staats-ArchivKönigsberg Fol. 1285; diese
Visitationsakten weisen grosse Übereinstimmung mit denjenigen für Königsberg auf) und für
die Stadt Welau (Staats-Archiv Königsberg Fol. 1286. Wesentlich finanziellen Inhalts). Weitere
Visitationsordnungen besitzen wir für Klein-Dexen (Kirchen-Archiv von Klein-Dexen), Neu-
hausen (vom 6. Mai 1585. Kirchen-Archiv Neuhausen) und Bartenstein (vom 15. November
1585. Kirchen-Archiv zu Bartenstein).
Die Visitation, welche 1586 in den Ämtern Orteisburg, Neidenburg, Marienwerder
und Preussisch-Holland stattfand (Staats-Archiv Königsberg Fol. 1281), bietet für unsere Zwecke
nichts. Der Recess für Marienwerder ist übrigens auch im Kirchen-Archiv zu Marienwerder
sowie im Raths-Archiv zu Marienwerder erhalten-, vgl. Toppen, Gesch, der Stadt Marien-
werder. Marien werder 1875, S. 144; vgl. auch v. Flanss, Zeitschr. d. histor. Vereins für den
Regierungsbezirk Marien werder. Heft 7, 78. Ebenso wenig kommen die aus den Jahren 1593
und 1594 uns überlieferten Visitationen, von denen wir Bruchstücke besitzen (so für Leunen-
burg, Kirchen-Archiv zu Leunenburg, so für die Schulvisitationen zu Saalfeld, Tilsit und Lyck
von 1593/94. Staats-Archiv Königsberg Fol. 1286), hier in Frage.
Über eine Lokalvisitation des Insterburgischen Kreises von 1590 vgl. unter Insterburg.
Das Gesammtbild der Visitationen ist ein nicht unerfreuliches. Zunächst liefert es ein
höchst ehrendes Zeugniss für den unermüdlichen Fleiss der Bischöfe, die ihres Amtes in echt
evangelischem Sinne walteten. Dann aber auch für das hohe Verständniss, welches die Fürsten
diesem Zweige des Kirchenwesens entgegenbrachten. Andererseits liefern die Visitationen auch
für Preussen den Beweis dafür, wie langsam das Evangelium in die breiten Volksschichten
eindrang, und welch unsagbarer Kleinarbeit es bedurft hat, um nur die wichtigsten Grund-
begriffe dem Volke einzuprägen. Es hind hier allerdings die sprachlichen Schwierigkeiten nicht
zu übersehen und die Nähe des einflussreichen katholischen Polens. Von Germanisirungs-
bestrebungen ist dabei keine Rede; im Gegentheil. Überall wird für polnische Prediger und
 
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