Von erwehlung der beiden bischoff 1568.
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dem amptmann oder lehenherrn sambt dem pfarr-
herrn und eltsten eines jeden kirchspiels rech-
nung thun, und da mangel befunden, der pfarr-
herr solchs seinem ordinario und anwesentlichen
bischofe, damit nicht verseumet, und der kirchen
armut raht geschaffet werde, anzeigen, do auch
die kirchveter, wie auf dem laude, nicht schreiben
oder lesen köndten, sollen die pfarrherrn die
kirchenregister ohne beschwer der kirchen zu
halten schuldig sein.
Von den zuhörern und pfarrteuten.
Von denen ist droben gesagt, weil der dienst
ihnen zu gut und trost von gott ist verordnet,
das sie müssen das wort und predigtamt ehren,
fleissig zur kirchen gehen, die predigt also hören,
dass sie derselben mügen gebessert sein. Das ge-
schicht mit hören nicht allein, sondern selig ist der,
sagt Christus, so gottes wort höret und bewahret in
einem feinen, guten herzen, und bringet frucht in
geduld, Luc. 8 und 11 [richtiger: Luc. 8. Vers 15.].
Darumb soll ein jeder hausvater betrachten,
das er für gott schuldig ist, sein hausgesinde dazu
anzuhalten, dass er mit demselben fleissig vor-
und nachmittag zur kirchen, dahin er gewiedemet,
oft und viel zum sacrament gehe, sich und die
seine anhalten zur busse und besserung, einem
gottseligen frommen leben, wer das nicht thut,
soll nach gnugsamer beschehener erinnerung für
keinen christen gehalten, zu keinem sacrament,
christlichem werk, bei der tauf, noch sonsten zu-
gelassen oder gestattet werden, doch alles nach
rath und bedenken der bischofe.
Und weil psalmen singen anders nichts dann
eine gottselige ubung ist, gottes worts, und eine
gewisse anzeigung herzlicher liebe zu gott und
seinem wort, sollen die hausveter ihre kinder und
gesinde darzu halten, dass sie in der kirchen die
gemeine psalmen mit singen, auch zu hause noch
zu felde ihnen nicht gestadtet werde, anders denn
geistliche lieder zu singen, das ist gottes befehl,
Ephes. 5 und Coloss. 3. Lehret und vermahnet
euch selbst mit psalmen und lobgesengen und geist-
lichen lieblichen liedern, und singet dem herrn
in eurem herzen etc. Mit welchen worten Paulus
zugleich den nutz und frommen klerlich anzeigt,
dass solch singen viel frölicher guter gedanken
gibet, und zu lehr und vermahnung unsers nehesten,
der es höret, dienstlich ist, und wo das herze
sonderlichen darbei ist, der fromme gott durch
dich sein armes creatürchen gar herrlichen gelobet
wird und gepreiset. Die pfarrherrn auf dem
lande sollen auch die jugend dahin, dass sie in
die chöre oder den ort, do das singen getrieben,
gehen, die predigt auswarten, und vor vorrichtem
ampt nicht aus der kirche laufen, mit fleiss halten,
und desfalls gute aufsicht uf dieselben geben.
Und damit solcher heiliger gottesdienst nicht
gehindert werde, solle vermüge aufgerichter und
verwilligter artikel zur zeit der mess und predigt
kein spaciren auf dem kirchhof, kein bier, wein
oder brandtwein schenken einiges weges gelitten
werden, sondern alles, sowol schiffen, fischen,
hetzen, jagen und anders, die zeit abgethan und
verboten sein, bei aufgesetzter leibsstraf.
Es kan ja aus keinem guten geist herkommen,
sondern muss des teufels werk und geschefte sein,
wann ein gastgeber, krüger, weinschenke oder
anderer zu der zeit in seinem haus zu seinem
eigenen nutz leut aufhelt von gott und seinem
wort, das sie dasselbige und damit die seligkeit
verseumen und vorechtlich hindansetzen. Item
von gottes lob, dem heiligen gemeinen gebet für
die noth aller christenheit sich entziehen, darumb
uber weltlicher oberkeit straf solche leut billig,
als des teufels werkzeug, sollen für excommuni-
cirte und keine christen gehalten werden.
Amptleute aber und die vom adel sollen zu
solchem ergernuss auch nicht ursache geben,
sondern wie sie für andern leuten sollen aus
gottes ordnung fürgezogen und gross geacht
werden ; also sollen sie auch ihrem gott zu ehren
andere mit gutem exempel zu der gottseligkeit
anreizen und ihnen vorgehen, wann sie das wieder-
spiel thun, mögen sie betrachten, wie sie ihren
treuen frommen gott, ja ihren adel und stand
ehren, der ein dienst oder dienerin gottes sein
soll, Sapient. 6, Köm. 13.
Hurerei und alle unreinigkeit oder geiz sollen
die christen von ihnen nicht lassen gesaget werden,
sondern sich hüten auch für allem bösen schein,
sagt Paulus Ephes. 5 und 1. Thessalon. 5.
Dargegen sollen sie allen ernst und fleiss
daran legen, dass sie ihren catechismum fleissig
studiren, guten grund aus gottes wort der für-
nehmsten hauptstücke christlicher lehre fassen,
und nach derselben nüchtern, gottselig, christlich
und wol leben.
Sollen derhalben die pfarrherrn ihre zuhörer
nicht allein in gemeiner predigt darzu vermahnen,
sondern auch in der beicht anhalten und deren
keinen lassen zum hochwirdigen sacrament kommen,
die ohne buss und besserung in unzucht leben, ihre
gebet, artikel des glaubens und fürnehmste kinder-
lehr nicht wissen; sonderlich aber sollen sie solche
leut in visitatione ihren ordinariis und bischofen
anzeigen, die denn gebührlichen ernst nach erkündi-
gung der sachen darbei thun, und nach gelegen-
heit der obrigkeit anmelden sollen.
Es gehöret auch in der bischofe ampt, das
sie in der visitation bei dem gemeinen mann er-
kundigen, wie ein jeder sich der predig bessere,
was er daraus gestudiret und gelernet habe, und
muss doch ja der unterscheid gehalten werden,
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dem amptmann oder lehenherrn sambt dem pfarr-
herrn und eltsten eines jeden kirchspiels rech-
nung thun, und da mangel befunden, der pfarr-
herr solchs seinem ordinario und anwesentlichen
bischofe, damit nicht verseumet, und der kirchen
armut raht geschaffet werde, anzeigen, do auch
die kirchveter, wie auf dem laude, nicht schreiben
oder lesen köndten, sollen die pfarrherrn die
kirchenregister ohne beschwer der kirchen zu
halten schuldig sein.
Von den zuhörern und pfarrteuten.
Von denen ist droben gesagt, weil der dienst
ihnen zu gut und trost von gott ist verordnet,
das sie müssen das wort und predigtamt ehren,
fleissig zur kirchen gehen, die predigt also hören,
dass sie derselben mügen gebessert sein. Das ge-
schicht mit hören nicht allein, sondern selig ist der,
sagt Christus, so gottes wort höret und bewahret in
einem feinen, guten herzen, und bringet frucht in
geduld, Luc. 8 und 11 [richtiger: Luc. 8. Vers 15.].
Darumb soll ein jeder hausvater betrachten,
das er für gott schuldig ist, sein hausgesinde dazu
anzuhalten, dass er mit demselben fleissig vor-
und nachmittag zur kirchen, dahin er gewiedemet,
oft und viel zum sacrament gehe, sich und die
seine anhalten zur busse und besserung, einem
gottseligen frommen leben, wer das nicht thut,
soll nach gnugsamer beschehener erinnerung für
keinen christen gehalten, zu keinem sacrament,
christlichem werk, bei der tauf, noch sonsten zu-
gelassen oder gestattet werden, doch alles nach
rath und bedenken der bischofe.
Und weil psalmen singen anders nichts dann
eine gottselige ubung ist, gottes worts, und eine
gewisse anzeigung herzlicher liebe zu gott und
seinem wort, sollen die hausveter ihre kinder und
gesinde darzu halten, dass sie in der kirchen die
gemeine psalmen mit singen, auch zu hause noch
zu felde ihnen nicht gestadtet werde, anders denn
geistliche lieder zu singen, das ist gottes befehl,
Ephes. 5 und Coloss. 3. Lehret und vermahnet
euch selbst mit psalmen und lobgesengen und geist-
lichen lieblichen liedern, und singet dem herrn
in eurem herzen etc. Mit welchen worten Paulus
zugleich den nutz und frommen klerlich anzeigt,
dass solch singen viel frölicher guter gedanken
gibet, und zu lehr und vermahnung unsers nehesten,
der es höret, dienstlich ist, und wo das herze
sonderlichen darbei ist, der fromme gott durch
dich sein armes creatürchen gar herrlichen gelobet
wird und gepreiset. Die pfarrherrn auf dem
lande sollen auch die jugend dahin, dass sie in
die chöre oder den ort, do das singen getrieben,
gehen, die predigt auswarten, und vor vorrichtem
ampt nicht aus der kirche laufen, mit fleiss halten,
und desfalls gute aufsicht uf dieselben geben.
Und damit solcher heiliger gottesdienst nicht
gehindert werde, solle vermüge aufgerichter und
verwilligter artikel zur zeit der mess und predigt
kein spaciren auf dem kirchhof, kein bier, wein
oder brandtwein schenken einiges weges gelitten
werden, sondern alles, sowol schiffen, fischen,
hetzen, jagen und anders, die zeit abgethan und
verboten sein, bei aufgesetzter leibsstraf.
Es kan ja aus keinem guten geist herkommen,
sondern muss des teufels werk und geschefte sein,
wann ein gastgeber, krüger, weinschenke oder
anderer zu der zeit in seinem haus zu seinem
eigenen nutz leut aufhelt von gott und seinem
wort, das sie dasselbige und damit die seligkeit
verseumen und vorechtlich hindansetzen. Item
von gottes lob, dem heiligen gemeinen gebet für
die noth aller christenheit sich entziehen, darumb
uber weltlicher oberkeit straf solche leut billig,
als des teufels werkzeug, sollen für excommuni-
cirte und keine christen gehalten werden.
Amptleute aber und die vom adel sollen zu
solchem ergernuss auch nicht ursache geben,
sondern wie sie für andern leuten sollen aus
gottes ordnung fürgezogen und gross geacht
werden ; also sollen sie auch ihrem gott zu ehren
andere mit gutem exempel zu der gottseligkeit
anreizen und ihnen vorgehen, wann sie das wieder-
spiel thun, mögen sie betrachten, wie sie ihren
treuen frommen gott, ja ihren adel und stand
ehren, der ein dienst oder dienerin gottes sein
soll, Sapient. 6, Köm. 13.
Hurerei und alle unreinigkeit oder geiz sollen
die christen von ihnen nicht lassen gesaget werden,
sondern sich hüten auch für allem bösen schein,
sagt Paulus Ephes. 5 und 1. Thessalon. 5.
Dargegen sollen sie allen ernst und fleiss
daran legen, dass sie ihren catechismum fleissig
studiren, guten grund aus gottes wort der für-
nehmsten hauptstücke christlicher lehre fassen,
und nach derselben nüchtern, gottselig, christlich
und wol leben.
Sollen derhalben die pfarrherrn ihre zuhörer
nicht allein in gemeiner predigt darzu vermahnen,
sondern auch in der beicht anhalten und deren
keinen lassen zum hochwirdigen sacrament kommen,
die ohne buss und besserung in unzucht leben, ihre
gebet, artikel des glaubens und fürnehmste kinder-
lehr nicht wissen; sonderlich aber sollen sie solche
leut in visitatione ihren ordinariis und bischofen
anzeigen, die denn gebührlichen ernst nach erkündi-
gung der sachen darbei thun, und nach gelegen-
heit der obrigkeit anmelden sollen.
Es gehöret auch in der bischofe ampt, das
sie in der visitation bei dem gemeinen mann er-
kundigen, wie ein jeder sich der predig bessere,
was er daraus gestudiret und gelernet habe, und
muss doch ja der unterscheid gehalten werden,