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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0136
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118

Das Herzogthum Preussen.

das nicht ein gottloser mensch, so zu keiner
predig kommet, oder ja nichts daraus lernet, nichts
weis von dem gebet, artikeln des glaubens etc.,
dem andern gleich gehalten werde, der allen fleiss
darauf wendet, dass er gottes wort fleissig höre,
daraus rechte lehre nehme zu seiner buss und
besserung, wie dann alle predig von Christo allein
dahin verordnet, und von rechtschaffenen predigern
gemeinet ist, Luc. 24. Sonst, wo wir einen so
gut wollen geachtet haben als den andern, be-
kennen wir frei, das bei uns gleich viel gilt, wer
dem lieben gott gehorsam oder ungehorsam, wer
gleubig oder ungleubig sei.
Wo sacramentarii, widerteufer und andere
schwermer weren, sollen dieselben zu keiner com-
munion des abendmahls, oder zu keiner taufe ge-
fattern zu stehen, zugestattet werden, darüber
auch dieselbigen dem bischof angezeiget werden,
welche sie mit gutem gründlichem bericht unter-
weisen, und von ihrem irrthumb freundlichen
abfüren sollen. Da aber solchs nicht helfen und
sie auf ihrem gefasten irrthum halsstarrig ver-
harren und bleiben wolten, werden die bischofe
ferners rahts zu pflegen wissen, damit wenig
reudige schafe nicht den ganzen armen haufen
vorderben, in welchem allem, wann die bischofe
das ihre gethan, wollen wir uns als der landsfürst
unsers tragenden ampts wol wissen christlich zu
erinnern, das wir offentliche lesterer wieder das
ander gebot keines wegs dulden noch leiden sollen,
sondern tanquam custos primae et secundae tabulae
dieselbigen sollen abschaffen.
Man leidet keinen mordbrenner, der stedte
und heuser anstecket, man duldet keinen schad-
haftigen menschen, der bronne und wasser ver-
giftet, warumb und mit was gewissen solte dann
der schaden geringer geachtet werden , da leib
und seel der armen untersassen vergiftet, greu-
liche zerrüttung und zwiespalt angerichtet, und
gottes gewisser zorn über land und leute geführet
wird, für welchs alles dennoch eben die obrig-
keit, so alles ergernuss so viel müglich abschaffen
soll, an jenem tage muss rechenschaft geben, und wird
das so scharf in gottes wort (darauf der erdboden
an jenem tag soll gerichtet werden, Johann. 12)
den verstorbenen königen im alten testament auf-
gerucket, das sie nicht die altar der abgötter dar-
nieder gerissen, was werden wir dann und andere
oberkeit alda hören vor gottes gericht, wann wir
offentliche blasphemien, vorkerung und lesterung
des h. testaments Christi, seiner tauf etc. nicht
abgethan, sondern gestattet haben etc.
Darumb wollen wir, die wir uns die ehre
gottes und die erbreiterunge sines heiligen namens,
höhestes vermügens zu befürdern, sondern ruhm
alzeit gefliessen, auch mit gottes gnedigen beistand
des allmechtigen, nachmals bis in unsere grube

davon nicht abstehen, wollen unser ampt darin
betrachten und gebrauchen, und sollen die bischofe
und pfarrherrn imgleichen wider solche wolfe
nicht schleferig, sondern munter und wacker
sein, Actor. 20, ad Tit. 1, und ein jeder frommer
christ nach dem befehl Christi Jesu, seines ge-
liebten erlösers, sich wissen für ihn zu hüten,
Math. 7, und wie Paulus lehret, von ihnen ab-
sondern, 2. Corinth. 6, domit er ein gefess sei,
dem herrn geheiliget, 2. Timoth. 2.
Zeuberei, sortilegia und aberglauben seind
von gott in seiner republica des alten testaments
gar scharf und mit dem todt gestraft, Exod. 22,
Levit. 20, Deuteron. 18. Der gott, der nun zu
jener zeit diesen dingen so feind gewesen ist von
herzen wird ohne zweifel ihm dieselbigen jetzund
viel weniger gefallen lassen. Darumb wir es
auch, wegen tragenden ampts und unsers christen-
thumbs, bei harter und peinlicher straf ernstlich
und billich verboten haben, darüber wir auch ge-
denken steif und fest zu halten.
Von hospitalen und kasten für die
armen.
Armen seind sonderlich unsers herren gottes
hofgesind, darumb will er, das wir an denselben
sollen barmherzigkeit üben und die brüderliche
liebe erzeigen, vorheischet dagegen zeitliche und
ewige wolfahrt, wie Christus spricht, Math. 5.
Selig seind die barmherzigen, denn sie werden
barmherzigkeit erlangen , und Luc. 16. Machet
euch freunde von dem ungerechten mammon, auf
das, wann ihr darbet, sie euch aufnemen in die
ewigen hütten, item Proverb. 19: wer sich des
armen erbarmet, der leihet dem herrn, der wird
ihm wieder guts vergelten, und cap. 11 : die seele,
die da reichlich segnet wird fett, und wer reich-
lich giebet, dem wird reichlich wieder gegeben.
Solche und dergleichen schöne sprüch sollen
die prediger ihren zuhörern oft und viel vorhalten,
und dieselbigen vermahnen, das sie ja gern in
die armen kasten und hospital geben, zu unter-
haltung der armen.
Wer geben solle.
Paulus erlest es keinem menschen nicht, dem
reichen dieser welt gebeut, spricht er, 1. Timoth. 6,
dass sie nicht stolz sein etc., sondern guts thun,
reich werden an guten werken, gern geben, leut-
selig seind etc.
Den armen handwerksleuten befiehlet er des-
gleichen, Ephes. 4. Das sie sollen mit ihrer hand
arbeiten und etwas redlichs schaffen oder für-
nehmen, damit sie nicht allein notturft haben für
sich, sondern auch den dürftigen und armen etwas
zu geben.
 
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