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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0157
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Czichen. Visitations-Abschied von 1581.

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Über zwei Briefe des Bischofs Georg von Samland an die Stadt Bartenstein vom
15. Mai und 23. Mai 1524 vgl. St.-A. Königsberg; Briefarchiv der deutschen Ordenszeit 1522
bis 1525; Tschackert, Urkundenb. Nr. 216, 223.

Czichen.
Dieses Kirchspiel im Amte Olezko erhielt in der Visitation von 1581 einen Abschied,
der zugleich die Begründungs-Urkunde darstellt. Als ein Beispiel für die erstmalige Regelung
der Verhältnisse eines neuangelegten Kirchspiels wird dieser „Abschied, so der herr Pomesa-
nische Bischof D. Johannes Wigandus diesem neuen kirchspiel den 17. Mai Anno 1581 gegeben
und verlassen“, aus St.-A. Königsberg, Fol. 1284, Bl. 641 ff. abgedruckt.
17. Visitation-Abschied. Vom 17. Mai 1581.

Dass gott nach dem kleglichen fall Adae und
Evae noch das menschliche geschlecht auf erden
so gnediglich erhelt, ist keine andere ursache, als
dass gott die menschen überschwenglich lieb hat
und nicht, weil das sie in sinden ewiglichen ver-
derben sollen, sondern zu ihm sich widerum be-
kehren und in aller ewigkeit mit den lieben
engeln ihm dienen. Aus den ursachen auch
allein erhält gott zu allen zeiten sein wort in der
welt und lesset dasselbe predigen offentlich und
will haben, das die leute sollichs wort in ehr-
lichen versamlungen hören und lernen sollen und
durch sollich gepredigt wort wirket gott in den
herzen der menschen wahre und heilsame be-
kehrung, rechten glauben, furcht gottes und ein
neues leben. Demnach ist es ein christlich gut
werk, dass die leute sich zusammenhalten, kirchen
bauen, darin zusammenkommen mögen und gottes
wort sämtlich hören, das hochwirdige sakrament
gebrauchen und mit einander gott anrufen, loben
und danken. Aus solchen christlichen bedenken
hat Fürstl. Durchlaucht zu Preussen löblich ge-
ordnet, dass zu Cschichen itziger zeit eine neue
kirche gebaut und aufgerichtet wird, sintemal
etzliche neue dörfer an denselben orten angelegt
und andere kirchen dieses landes etwas zu
fern sind.
Weil denn nun solche kirche nicht zu pebst-
lichen messen, heiligen anrufen und anderer ab-
götterei, sondern zur reinen predigt gottes worts
und reichung der sakramente nach Christi ein-
setzung gestiftet, so bedarf dieselbe keines chrysem,
schmierens oder weihwerks, wie im pabsttum
breuchlich, sondern dass ein reiner guter ver-
stendiger lerer des göttlichen worts hinein ge-
ordnet werde.
Derwegen, so will ich Johannes Wigandus D.,
bischof auf Pomesan, nicht alleine solliche neue
kirche approbirt und bestettigt haben, meinem

amte nach, sondern ordne und bestettige alsbalde
den wirdigen ehren Martinum Kosentko, welcher
anstatt fürstl. durchlaucht zu Preussen durch den
edlen und ehrenvesten, Heinrich Krachten, haupt-
mann zu Olezken ordentlichen berufen, zu einem
pfarrherrn und sehlsorgern, welcher auf nehisten
sontag, der heiligen hochgelobten dreifaltigkeit
daselbst gottes wort offentlich soll anfahen zu
predigen, auch die sakrament nach Christi worten
austeilen, die kranken besuchen und trösten.
Darnach, weil das predigtamt one ordentliche
einkünfte nicht kann erhalten werden und es so
in gottes wort verfasset, dass die, so dem evan-
gelio dienen, ire nottürftige unterhaltunge davon
haben sollen, so sind auch etzliche dörfer mit
gutem rat des herrn hauptmanns auf Olezken zu
den obgenanten kirchen verzeichnet, welche nach
gewonheit der ander kirchspiel ihren dezem dahin
geben werden.
Weil den sollichs zu gottes ehren und der
leute heil und seligkeit angefangen, als wünsch
ich zu sollicher kirchen gottes gnad und reichen
segen, dass sie mit dem reinen worte gottes lange
zeit geweidet und für alle falsche, lehren und
anderen schaden gnediglich moge behütet werden.
Und sind bei volgend verordnunge neben dem
herrn bischof gewesen Henrich Kracht, haupt-
mann auf Olezken, Josef Paulin, Pomesanischer
official, und Johannes am ende, des Pomesanischen
consistorii notarius.
[Es folgen jetzt Bestimmungen über Auf-
gabe und Besoldung des Pfarrers und des Schul-
meisters, sowie über den Kirchenbau, die nichts
besonderes bieten, und endlich noch folgender
Abschnitt:]
Kirchenväter. Demnach die kirche all-
hie noch nicht gebaut, nun erst angefangen zu
bauen, wirt der herr hauptmann, der der leute
kundig, gute treue menner zu kirchenvätern
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