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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0160
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Das Herzogthum Preussen.

Königsberg.
Litteratur: wie zu Preussen. Ausserdem: Arnstadt, Gesch, der Stadt Königsberg
in Preussen. Stuttgart 1899.
Königsberg war der Ausgangspunkt der Reformation für das ganze Ordensland. Hier
predigte bereits am 27. September 1523 der vom Herzog Albrecht von Wittenberg berufene
Dr. Johannes Briesmann (vgl. Tschackert 1, S. 47), und mit Recht wird dieses Datum als der
Anfang der Reformation für Königsberg bezeichnet. Über seine Thätigkeit vgl. Tschackert
1, S. 68 ff., 348 ff. Er bewirkte, dass der Bischof Polenz sich offen für die Reformation erklärte
und am 25. Dezember 1523 eine evangelische Predigt in Königsberg hielt. (Tschackert 1,
S. 70—73.) In dieser Predigt sprach der Bischof den Wunsch aus, dass die Taufe deutsch
vorgenommen würde. Am 28. Januar 1524 ordnete er für seine ganze Diöcese die deutsche
Sprache bei der Taufe an. Durch die weiteren Reformen des Bischofs (Tschackert 1,
S. 76—87) wurde bewirkt, dass Königsberg 1524 als eine evangelische Stadt zu bezeichnen ist.
Der Bischof schützte das Evangelium und dessen Vertreter, z. B. durch das Strafmandat vom
15. August 1524 an die „drei Städte Königsberg“ (Tschackert 1, S. 87).
Gegen Ende des Jahres 1524 wurden vom Rath mit Zustimmung der ganzen Gemeinde
von Königsberg-Kneiphof eine Armenordnung auf evangelischer Grundlage beschlossen. Die-
selbe ist nicht erhalten, sondern nur das Begleitschreiben, mit welchem sie dem Hochmeister
zur Bestätigung vorgelegt wurde (Tschackert 1. S. 101; U.B. Nr. 290). Desgleichen richtete
die Gemeinde „Königsberg-Altstadt“ 1524 eine „Ordnung eines gemeinen Kastens“ auf.
Letztere ist abgedruckt bei Tschackert, U.B. Nr. 291 und darnach hier. (Nr. 19.)
Zur Charakteristik vgl. Tschackert 1, S. 101 ff.
Vorübergehend spielte in Königsberg eine Rolle: Dr. Johann Amandus.
Vgl. über ihn Tschackert 1, S. 95ff.; St.-A. Königsberg, Briefarchiv der deutschen
Ordenszeit 1524 (Juli oder später), IV, S. 22. U.B. 245, Speratus an Amandus.
Vgl. über ihn auch unter Danzig und Stolp i. Pommern.
Mit der Aufschrift: (1523) Forderungen der Gemeinden der Städte Königsberg, findet sich
in St.-A. Königsberg, Briefarchiv der deutschen Ordenszeit 1522 — 1525, ein Blatt, in welchem
Forderungen der Gemeinden zu Königsberg an den Rath enthalten sind. Die Punkte, „nach-
dem das Evangelium jetzt der Stadt erschienen sei“ und „nachdem der Rath begehrt habe, die
Beschwerungen der Gemeinde kenen zu lernen“ seien die folgenden:
Erstlich, das ein ganz gemeine bei der ersten ordnunge ader vorwilgunge des Kastens
bleiben wil.
2. Über alle einkünfte der Geistlichen, Zinsen und Bruderschaften ist beim Kasten
Rechenschaft zu thun und nicht bei der stadt.
3. Von Rath und Schöffen soll keiner bei dem Kasten sein.
Die weiteren Punkte betreffen keine kirchlichen Dinge, sondern die städtische Ver-
waltung. —
Bemerkenswerth ist hier vor Allem, dass die erste, d. h. die älteste Kastenordnung, er-
halten werden soll. Die Beschwerden liegen also nach 1524. —
Darüber, dass Herzog Albrecht sich über die reformatorischen Vorgänge in Königsberg-
genau unterrichten liess, vgl. oben S. 5. Diese Vorgänge wurden massgebend für das ganze Land.
Bei der Unterdrückung der Danziger Reformation durch den polnischen König Sigis-
mund hatte Herzog Albrecht von Preussen den verhafteten Pfarrer Michael Meurer losgebeten
und mit sich nach Preussen genommen, wo er zunächst als Archidiakonus für Masuren und
Pfarrer zu Rastenburg, 1531 als Pfarrer in Königsberg-Löbenicht Verwendung fand. Er starb
 
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