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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0179
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Danzig.

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Hirsch, Gesch. des academ. Gymnasiums in Danzig. Danziger Programm 1837; Derselbe,
Georg Klefelt und seine Zeit (in Neue preuss. Provinzialblätter. 1846. II, S. 161, 241 ff.);
Fischer, Constantin Ferber, der Ältere, Bürgermeister von Danzig (in Ztschr. des westpreuss.
Geschichtsvereins 26, S. 51 ff.; S. 57ff. wird die Reformation behandelt; dort auch Litteratur-
Angaben über Danzig); FI. Freytag, Die Beziehungen Danzigs zu Wittenberg in der Zeit der
Reformation (in Zeitschr. des westpreuss. Geschichtsvereins 38, S. 1 ff.); Derselbe, Die rechtl.
Stellung der evang. Kirche im alten Danzig (in Friedberg und Sehling, I). Zeitschr. f.
Kirchenrecht. Bd. 14, S. 387 ff.); Derselbe, Wie Danzig evangelisch wurde. Danzig 1902;
Stenzei Bornbach, Historia vom Aufruhr zu Danzig. 1522—1526 (St.-A. und Stadt-Bibliothek
Danzig in verschiedenen Handschriften); Pawlowski, Gesch. der Provinzial-Hauptstadt Danzig.
Danzig 1893. S. 176 ff.; Des Syndicus der Stadt Danzig, Gottfried Lengnich, ius publicum civitatis
Gedanensis. Herausgegeben von Günther. Danzig 1900 (in Quellen u. Darstellungen zur Gesch.
Westpreussens, herausgegeben vom westpreuss. Geschichtsverein); Simson, Gesch. der Stadt
Danzig. Danzig 1903. Bd. 8 der Gedanensia. Beiträge zur Gesch. Danzigs.
Archive: St.-A. Danzig; Stadt-Bibliothek Danzig (enthält auch Archivalien); Archiv
des geistl. Ministeriums zu Danzig (in der Marienkirche zu D.); Bibliothek der Marienkirche;
St.-A. Königsberg; Königl. Bibliothek zu Berlin.
I. Diese mächtige Handelsstadt stand unter der Krone Polen. Polen musste um so
eifersüchtiger über dieses Bollwerk wachen, als es den Zugang zum Meere bildete, welchen Polen
im Kriege mit dem Deutschen Orden 1466 erobert hatte. Als daher in Danzig in den Jahren
1522—25 Hand in Hand gehend kirchliche und politische Umwälzungen stattfanden (als erster
Reformator wird gewöhnlich Jacob Knade genannt; thatsächlich hiess er Knothe, s. Tschackert,
Preussisches Urkundenb. I, S. 135) griff König Sigismund ein und unterdrückte 1526 blutig
die neue Bewegung.
Auch der Königsberger Amandus (vgl. über ihn unter Königsberg und unter Stolp in
Pommern) war an den Anfängen der Reformation in Danzig betheiligt. In einem Schreiben
d. d. Stolp, 29. December (Donnerstag nach Weihnachten) 1524 an die Einwohner zu Königs-
berg schildert er seine Schicksale zu Danzig; wie er von dort vertrieben worden sei und unter
welchen Gefahren er das Evangelium in Stolp gepredigt habe. Er unterschreibt sich Johann
Amandi. Vgl. St.-A. Königsberg, Briefarchiv der Deutschen Ordenszeit, 1522—1525, frühere
Signatur: Schr. 4, 22, 19.
Über den Aufruhr giebt besonderen Aufschluss ein im St.-A. Königsberg verwahrtes
zeitgenössisches Stück: „Bericht über den Aufruhr zu Danzig“, 1525, Januar 22/23. Hier
finden sich auch die von der Gemeinde überreichten Artikel: „Die Artikel der gemeine heute
ubergeben, Montag nach Vincentii, am 23. tag Januarii 1525. Vgl. über den Aufruhr und den
Artikelbrief Hirsch, Oberpfarrkirche I, S. 285. Wie eine der ersten Forderungen dieses Artikel-
briefes, nämlich die nach einer Armen-Ordnung, bereits 1525 in Erfüllung ging, wird unten ge-
zeigt werden. Hiervon abgesehen hat der erste Ansturm zu bleibenden Einrichtungen nicht
geführt. „Auch ward dieser Reformation gleich bei ihrer ersten Entwickelung der strengste
conservative Charakter dadurch aufgeprägt, dass die herrschende Aristokratie, obgleich sie
selbst der lutherischen Lehre huldigte, durch die Revolution des Jahres 1525 gewarnt, sowohl
aus Rücksicht auf ihre eigene Erhaltung, als auch, um den Polen keine neue Blösse darzu-
bieten, es notwendig fand, seit 1526 in der Religion keinerlei äussere Veränderung anzunehmen
oder zuzulassen, zu der sie nicht vollständige Berechtigung in alten oder neu erworbenen Privi-
legien fand.“ (Hirsch 2, 3.)
So finden wir zwar an den Kirchen städtischen Patronats neben den katholischen Pfarrern
auch (vom Official bestätigte) Prediger des göttlichen Wortes und in der Marienkirche seit 1536
Sehling, Kirchenordnungen. IV. 21
 
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