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Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.
einem besonderen Verhältnisse. Er hatte daran das Vorsteheramt (die Kirchväter nennen ihn
daher auch wohl die obersten Kirchväter s. unten), das Amt der Verwaltung, nicht bloss die
staatlichen Hoheitsrechte, wie über die anderen, sich selbständig verwaltenden Kirchen. Vgl.
zu dieser Ordnung „des Syndikus Lengnich ius publicum etc.“, S. 493 ff. (in Inhaltsangabe bei
Schnaase, S. 37); Hirsch 2, S. 231.
Sie ist mehrfach im St.-A. Danzig handschriftlich erhalten, so Pp. 59, Pp. 82, und
wird hiernach erstmalig abgedruckt. (Nr. 33.)
In Anmerkung zu dieser Ordnung drucken wir eine Feiertagsordnung ab, welche im
Danziger St.-A. mit der vorstehenden Ordnung von 1567 zusammengeheftet ist und wohl eine
Art Vorarbeit zur Ordnung von 1567 darstellt.
Offenbar wünschte der Rath eine Kirchenordnung für die sämmtlichen Kirchen Danzigs.
In diesen Rahmen fällt, ausser der sogleich zu nennenden Kirchenordnung Kittels von 1570,
der folgende Entwurf.
In der Stadtbibliothek Danzig, Mscpt. Uph. (Uphagen) f. 133, S. 41 ff ., findet
sich in einer Handschrift des 18. Jahrhunderts eine „Ordnung, wie es in der christlichen
Kirchen zu Danzig mit Predigen, Sacramentreichen und ublichen christlichen Ceremonien ge-
halten würd“.
Da sie noch nirgends beschrieben ist, gebe ich zunächst einen ausführlicheren Auszug.
Das erste Capitel handelt auf zwei Folioseiten „Von den Personen im Predigerampt“: Erstlich
ein diener der kirchen, der zum lehramt tüchtig erkannt und angenommen wird, soll mit
göttlichem befehl in seinem amt das rein lauter wort gottes lehren nach der A. C., den
Schriften Luthers, Melanchthons und den wiederholten confessionibus der sächsischen Kirchen.
Der Kirchendiener soll in seinem Lebenswandel ein Vorbild sein, ebenso sein Weib.
Hierauf folgt ein Abschnitt: „Ordnung, deren sich ein jeder in seinem amt und kirch-
spiel halten sol“.
Hier wird zunächst vorgeschrieben, dass der Geistliche am Sonnabend oder „heiligen
Feierabende“, d. i. dem Abende vor der Abendmahlsfeier, Einzelbeichte abhalten und dabei die
Kenntniss des Catechismus erforschen soll. Am Sonntag Vormittag wird erst der Catechismus
getrieben und dann das Amt folgendermassen gehalten. Anstatt des lateinischen Introitus
wird ein deutscher Psalm, „so auf das fest oder die zeit des Jahres reimet“, gesungen,
darauf das deutsche Kyrie. Ehre sei Gott in der Höhe. Chor und Kirche singt: Et in terra.
Allein got in der Höhe sei ehr. Nach diesem kehrt sich der Priester zum volk und singt:
Der Herr sei mit euch. Der Chor: Und mit deinem geiste. Es folgen die „Collekten oder
Gebet vom Feste oder der Zeit, wie dieselben in der Wittenbergischen Kirchenordnung ver-
zeichnet sein“. Darauf wird die Epistel gesungen oder gelesen. Alleluja. Ein Psalm, 2 oder 3
„nach der zeit gelegenheit, welche die ganze kirche auch lernen und mitsingen sol und darum
oft sollen einerlei gesenge etliche zwei nach einander gebraucht werden, namentlich diejenigen,
in welchen die stücke des catechismi ordentlich gefasset“. Hierauf wird das Evangelium ge-
lesen oder gesungen. Das deutsche patrem. Wir glauben. Es folgt die Predigt oder die
Erklerung des Sonntags- oder Festtags-Evangelii, welche ungefähr drei viertel stunden wehren
soll. Nach der Predigt wird gewöhnlich das Abendmahl und zwar folgendermassen gefeiert.
Zunächst wird eine Ermahnung gesprochen. „Lieben freunde Christi, weil wir hier versammelt
sind u. s. w.“ (Umfang: 2 Folioseiten). Dann werden die Einsetzungsworte gesungen, und wenn
die Worte gesungen werden „Nam er das brod“, „nimpt der priester die paten mit der geordenten
hostien in die hand ohn alles papistisches creuzigen und andere geberde, also auch, wenn er die
worte singt: nam er den kelch, nimmt er den kelch in die hand und wenn die ganze vollkommene
wort der einsetzung Christi geredet, singt er: Der Herr sei mit euch; antwortet der Chor:
Und mit deinem geist etc.“, worauf die Communion volgt, erstlich den mannspersonen und
Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.
einem besonderen Verhältnisse. Er hatte daran das Vorsteheramt (die Kirchväter nennen ihn
daher auch wohl die obersten Kirchväter s. unten), das Amt der Verwaltung, nicht bloss die
staatlichen Hoheitsrechte, wie über die anderen, sich selbständig verwaltenden Kirchen. Vgl.
zu dieser Ordnung „des Syndikus Lengnich ius publicum etc.“, S. 493 ff. (in Inhaltsangabe bei
Schnaase, S. 37); Hirsch 2, S. 231.
Sie ist mehrfach im St.-A. Danzig handschriftlich erhalten, so Pp. 59, Pp. 82, und
wird hiernach erstmalig abgedruckt. (Nr. 33.)
In Anmerkung zu dieser Ordnung drucken wir eine Feiertagsordnung ab, welche im
Danziger St.-A. mit der vorstehenden Ordnung von 1567 zusammengeheftet ist und wohl eine
Art Vorarbeit zur Ordnung von 1567 darstellt.
Offenbar wünschte der Rath eine Kirchenordnung für die sämmtlichen Kirchen Danzigs.
In diesen Rahmen fällt, ausser der sogleich zu nennenden Kirchenordnung Kittels von 1570,
der folgende Entwurf.
In der Stadtbibliothek Danzig, Mscpt. Uph. (Uphagen) f. 133, S. 41 ff ., findet
sich in einer Handschrift des 18. Jahrhunderts eine „Ordnung, wie es in der christlichen
Kirchen zu Danzig mit Predigen, Sacramentreichen und ublichen christlichen Ceremonien ge-
halten würd“.
Da sie noch nirgends beschrieben ist, gebe ich zunächst einen ausführlicheren Auszug.
Das erste Capitel handelt auf zwei Folioseiten „Von den Personen im Predigerampt“: Erstlich
ein diener der kirchen, der zum lehramt tüchtig erkannt und angenommen wird, soll mit
göttlichem befehl in seinem amt das rein lauter wort gottes lehren nach der A. C., den
Schriften Luthers, Melanchthons und den wiederholten confessionibus der sächsischen Kirchen.
Der Kirchendiener soll in seinem Lebenswandel ein Vorbild sein, ebenso sein Weib.
Hierauf folgt ein Abschnitt: „Ordnung, deren sich ein jeder in seinem amt und kirch-
spiel halten sol“.
Hier wird zunächst vorgeschrieben, dass der Geistliche am Sonnabend oder „heiligen
Feierabende“, d. i. dem Abende vor der Abendmahlsfeier, Einzelbeichte abhalten und dabei die
Kenntniss des Catechismus erforschen soll. Am Sonntag Vormittag wird erst der Catechismus
getrieben und dann das Amt folgendermassen gehalten. Anstatt des lateinischen Introitus
wird ein deutscher Psalm, „so auf das fest oder die zeit des Jahres reimet“, gesungen,
darauf das deutsche Kyrie. Ehre sei Gott in der Höhe. Chor und Kirche singt: Et in terra.
Allein got in der Höhe sei ehr. Nach diesem kehrt sich der Priester zum volk und singt:
Der Herr sei mit euch. Der Chor: Und mit deinem geiste. Es folgen die „Collekten oder
Gebet vom Feste oder der Zeit, wie dieselben in der Wittenbergischen Kirchenordnung ver-
zeichnet sein“. Darauf wird die Epistel gesungen oder gelesen. Alleluja. Ein Psalm, 2 oder 3
„nach der zeit gelegenheit, welche die ganze kirche auch lernen und mitsingen sol und darum
oft sollen einerlei gesenge etliche zwei nach einander gebraucht werden, namentlich diejenigen,
in welchen die stücke des catechismi ordentlich gefasset“. Hierauf wird das Evangelium ge-
lesen oder gesungen. Das deutsche patrem. Wir glauben. Es folgt die Predigt oder die
Erklerung des Sonntags- oder Festtags-Evangelii, welche ungefähr drei viertel stunden wehren
soll. Nach der Predigt wird gewöhnlich das Abendmahl und zwar folgendermassen gefeiert.
Zunächst wird eine Ermahnung gesprochen. „Lieben freunde Christi, weil wir hier versammelt
sind u. s. w.“ (Umfang: 2 Folioseiten). Dann werden die Einsetzungsworte gesungen, und wenn
die Worte gesungen werden „Nam er das brod“, „nimpt der priester die paten mit der geordenten
hostien in die hand ohn alles papistisches creuzigen und andere geberde, also auch, wenn er die
worte singt: nam er den kelch, nimmt er den kelch in die hand und wenn die ganze vollkommene
wort der einsetzung Christi geredet, singt er: Der Herr sei mit euch; antwortet der Chor:
Und mit deinem geist etc.“, worauf die Communion volgt, erstlich den mannspersonen und