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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0318
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Polen. Die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen.

von Smyk gekauften, auf sandboden. Ferner
schenke ich die ebenfalls auf sandigem boden ge-
legene schule nebst allen an diesen häusern ge-
legenen gärten zum freien gebrauch, ohne irgend
eine besondere übertragungsurkunde mit allen
dazu gehörigen einkünften. Desgleichen die
ganze ackerhufe auf dem städtischen gebiet nebst
den benachbarten wiesen. Desgleichen die wiese
unterhalb der mühle von Wielim hinter dem
mühlenfliess am erlenwalde, so lange sie dort das
heu mähen wollen. Desgleichen soll zur um-
zäunung dieser wiese alljährlich der hegemeister
reisigwerk aus dem walde von Ostrorog liefern.
Ferner den garten von Piaskow. Ferner soll der
teich an dem see von Marmin zu besagter pfarrei
gehören, sodann die wiese an der feldmark von
Kluczewo in der richtung auf Peckowo. Ferner
soll der zehnte aus der stadt Ostrorog und den
dörfern Kluczowo, Wielim und Binin, welche
schon von alters her dieser kirche gehören, der ge-

meindeverwaltung unbeschränkt abgeliefert werden.
Ferner ist es mein wille, dass ihnen der ver-
walter, bei jeder ernte von meinen vorwerken,
40 schock 1) (rüben) (?), 30 schock weizen, 20 schock
hafer, 4 schock gerste, 4 schock erbsen, 2 schock
hirse liefern soll. Desgleichen sollen sie an jedern
mittwoch und freitag fische zum mittagessen er-
halten. Ferner sollen sie brennholz für die öfen,
so weit sie es-nötig haben, aus dem walde von
Ostrorog, gemäss der verordnung für die verwalter
erhalten.
Gegeben auf unserem schlosse zu Ostrorog
am tage des heiligen Markus im jahre 1569.
Johann Ostrorog. Johann von Krotoschin,
Wojewode von Inowroclaw. Wenzel Ostrorog.
Prokopius Broniewski, Unterkämmerer von Posen.
Joachim Bukowiecki.

1) Muss wohl Scheffel statt Schock heissen; wört-
lich heisst es Schock (kop).
 
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