Das Herzogthum Pommern.
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war dies bei den beabsichtigten Visitationen in noch erhöhtem Maasse der Fall. Hier traten
zum Adel noch die Städte hinzu, welche zwar der Einführung der Reformation an sich nicht
entgegen arbeiteten, die aber die herzoglichen Visitationen als Eingriff in ihre politische
Selbständigkeit empfanden, und den auf die kirchlichen Verhältnisse gewonnenen Einfluss, ins-
besondere aber auch den Anspruch auf die Verfügung über die städtischen Kirchengüter, nicht
aufgeben wollten.
Leider ist unsere Kenntniss über diese Thätigkeit Bugenhagen’snur eine geringe. Die
Visitationsakten sind nur bruchweise erhalten. Die einzige, zusammenfassende Darstellung der
Visitationen findet sich bei Wehnnann, Beitr. zur pomm. Schulgeschichte 1905, der aber
naturgemäss den Schwerpunkt auf die Schulverhältnisse legt. Für die erste Visitation hat
Uckeley, in Ztschr. für Kirchengesch. 1907, S. 48 ff., einen werthvollen Beitrag geliefert.
Wir entnehmen ihnen und den Archiven für unsern Zweck Folgendes.
In den ersten Monaten des Jahres 1535 visitirte Bugenhagen mit herzoglichen Räthen
Rügenwalde, Stolp (10.—13. Januar) und Schlawe. Ein Visitations-Protokoll besitzen wir nur von
Stolp; dasselbe ist abgedruckt bei C. W. Haken, 2. Beitrag zur Erläuterung der Stadtgesch. von
Stolp. S. 86; vgl. Wehrmann, a. a. O. S. 28, 29. Einen gründlicheren Visitations-Rezess
druckt Uckeley, in Ztschr. für Kirchengesch. 1907, S. 48 ff., ab aus dem St.-A. Stettin,
Stettin Archiv P. I. Tit. 118, Nr. 10. Mitte März nahm Bugenhagen auf Schmolsin und
in Wollin eine Visitation vor, indem er dabei dem fürstlichen Hoflager folgte. Der Abschied
für Wollin ist abgedruckt von F. Koch, Erinnerungen an D. Johann Bugenhagen. (Stettin
1817.) S. 48—50. (Das Original ist nicht mehr vorhanden.)
Über eine Visitation Bugenhagen’s in Kammin und Greifenberg sind nur unsichere
Nachrichten verbreitet. Dagegen sind wir über seine Visitationsthätigkeit in Stettin besser
unterrichtet. Der Visitations-Abschied ist abgedruckt bei v. Medem, a. a. O. S. 252—268
(aus dem Staats-Archiv Stettin; eine gleichzeitige Abschrift findet sich im Städtischen Archiv
Stettin, Tit. II, Sect. I, Nr. 5). Nach Stettin sollte Stargard an die Reihe kommen. Aber
der Rath leistete der Visitation solchen Widerstand, dass Bugenhagen ihm sein tiefes Miss-
fallen aussprach, aber dennoch wenigstens Rathschläge für die Reform des Kirchenwesens er-
theilte, Rathschläge, die als eine Art Visitations-Abschied dienen sollten, aber vom Rathe nicht
befolgt worden sind. Den auf das Schulwesen bezüglichen Theil der Rathschläge hat F. Koch,
Gesch. des Lyceums in Stettin. (1804.) S. 24 ff., abgedruckt; vgl. Balt. Studien 44, S. 248 ff.
Nachdem Bugenhagen noch bei dem Abschlusse des Vertrages über die Auflösung des
Klosters Neuenkamp mitgewirkt hatte, sollte die Visitation von Stralsund beginnen. Aber der
Widerstand dieser sehr selbständigen Stadt, die sich ja auch einer eigenen städtischen Kirchen-
ordnung rühmen durfte, war so bedeutsam, dass Bugenhagen nur einige Rathschläge, ins-
besondere bezüglich der Patronatsverhältnisse und der Gehaltsverhältnisse der Kirchen- und
Schuldiener ertheilte.
Bugenhagen verlegte seine Thätigkeit nunmehr in den Wolgaster Landestheil. Im Juni
war die Visitation in Greifswald. Die Visitations-Verordnung datirt vom 9. Juni 1535
(St.-A. Stettin, Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 198. Vgl. Pomm. Jahrb. IV [1903], S. 73—79,
S. 87—88).
Über das Kloster Eldena vgl. Uckeley, Die letzten Tage des Klosters Eldena, in
Pomm. Jahrb. 7 (1906), S. 27 ff., besonders über die Visitation von Bugenhagen S. 71 ff.
Für die Städte Anklam und Pasewalk ergingen nach beendeter Visitation je ein Abschied
vom 16. Juni bezw. 19. Juni 1535. Vgl. E. Beintker, Die Grundlagen des protestantischen
Kirchen- und Schulwesens in Anklam (Beil, zum Programm des Gymnasiums in Anklam 1901;
dort findet sich ein Abdruck des Abschieds); dazu Mitth. der Gesellsch. für d. Erziehungsgesch. 10
(1900), S. 205 ff.; Balt. Studien N. F. 4, S. 70 ff. Für Pasewalk vgl. den Abdruck bei
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war dies bei den beabsichtigten Visitationen in noch erhöhtem Maasse der Fall. Hier traten
zum Adel noch die Städte hinzu, welche zwar der Einführung der Reformation an sich nicht
entgegen arbeiteten, die aber die herzoglichen Visitationen als Eingriff in ihre politische
Selbständigkeit empfanden, und den auf die kirchlichen Verhältnisse gewonnenen Einfluss, ins-
besondere aber auch den Anspruch auf die Verfügung über die städtischen Kirchengüter, nicht
aufgeben wollten.
Leider ist unsere Kenntniss über diese Thätigkeit Bugenhagen’snur eine geringe. Die
Visitationsakten sind nur bruchweise erhalten. Die einzige, zusammenfassende Darstellung der
Visitationen findet sich bei Wehnnann, Beitr. zur pomm. Schulgeschichte 1905, der aber
naturgemäss den Schwerpunkt auf die Schulverhältnisse legt. Für die erste Visitation hat
Uckeley, in Ztschr. für Kirchengesch. 1907, S. 48 ff., einen werthvollen Beitrag geliefert.
Wir entnehmen ihnen und den Archiven für unsern Zweck Folgendes.
In den ersten Monaten des Jahres 1535 visitirte Bugenhagen mit herzoglichen Räthen
Rügenwalde, Stolp (10.—13. Januar) und Schlawe. Ein Visitations-Protokoll besitzen wir nur von
Stolp; dasselbe ist abgedruckt bei C. W. Haken, 2. Beitrag zur Erläuterung der Stadtgesch. von
Stolp. S. 86; vgl. Wehrmann, a. a. O. S. 28, 29. Einen gründlicheren Visitations-Rezess
druckt Uckeley, in Ztschr. für Kirchengesch. 1907, S. 48 ff., ab aus dem St.-A. Stettin,
Stettin Archiv P. I. Tit. 118, Nr. 10. Mitte März nahm Bugenhagen auf Schmolsin und
in Wollin eine Visitation vor, indem er dabei dem fürstlichen Hoflager folgte. Der Abschied
für Wollin ist abgedruckt von F. Koch, Erinnerungen an D. Johann Bugenhagen. (Stettin
1817.) S. 48—50. (Das Original ist nicht mehr vorhanden.)
Über eine Visitation Bugenhagen’s in Kammin und Greifenberg sind nur unsichere
Nachrichten verbreitet. Dagegen sind wir über seine Visitationsthätigkeit in Stettin besser
unterrichtet. Der Visitations-Abschied ist abgedruckt bei v. Medem, a. a. O. S. 252—268
(aus dem Staats-Archiv Stettin; eine gleichzeitige Abschrift findet sich im Städtischen Archiv
Stettin, Tit. II, Sect. I, Nr. 5). Nach Stettin sollte Stargard an die Reihe kommen. Aber
der Rath leistete der Visitation solchen Widerstand, dass Bugenhagen ihm sein tiefes Miss-
fallen aussprach, aber dennoch wenigstens Rathschläge für die Reform des Kirchenwesens er-
theilte, Rathschläge, die als eine Art Visitations-Abschied dienen sollten, aber vom Rathe nicht
befolgt worden sind. Den auf das Schulwesen bezüglichen Theil der Rathschläge hat F. Koch,
Gesch. des Lyceums in Stettin. (1804.) S. 24 ff., abgedruckt; vgl. Balt. Studien 44, S. 248 ff.
Nachdem Bugenhagen noch bei dem Abschlusse des Vertrages über die Auflösung des
Klosters Neuenkamp mitgewirkt hatte, sollte die Visitation von Stralsund beginnen. Aber der
Widerstand dieser sehr selbständigen Stadt, die sich ja auch einer eigenen städtischen Kirchen-
ordnung rühmen durfte, war so bedeutsam, dass Bugenhagen nur einige Rathschläge, ins-
besondere bezüglich der Patronatsverhältnisse und der Gehaltsverhältnisse der Kirchen- und
Schuldiener ertheilte.
Bugenhagen verlegte seine Thätigkeit nunmehr in den Wolgaster Landestheil. Im Juni
war die Visitation in Greifswald. Die Visitations-Verordnung datirt vom 9. Juni 1535
(St.-A. Stettin, Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 198. Vgl. Pomm. Jahrb. IV [1903], S. 73—79,
S. 87—88).
Über das Kloster Eldena vgl. Uckeley, Die letzten Tage des Klosters Eldena, in
Pomm. Jahrb. 7 (1906), S. 27 ff., besonders über die Visitation von Bugenhagen S. 71 ff.
Für die Städte Anklam und Pasewalk ergingen nach beendeter Visitation je ein Abschied
vom 16. Juni bezw. 19. Juni 1535. Vgl. E. Beintker, Die Grundlagen des protestantischen
Kirchen- und Schulwesens in Anklam (Beil, zum Programm des Gymnasiums in Anklam 1901;
dort findet sich ein Abdruck des Abschieds); dazu Mitth. der Gesellsch. für d. Erziehungsgesch. 10
(1900), S. 205 ff.; Balt. Studien N. F. 4, S. 70 ff. Für Pasewalk vgl. den Abdruck bei
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