Das Herzogthum Pommern.
313
Abschied für viele Dörfer; Visitation der Kirchen zu Kleinen-Latzkom. St.-A. Stettin,
Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 292; Visitation zu Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I,
Tit. 118, Nr. 7.
1591: Visitation zu Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 115, Nr. 7.
1592: Koeslin (Abschied vom 7. October). St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. III,
Tit. 4, Nr. 6.
1593: Visitation der zur Demminschen Synode gehörigen Ortschaften. St.-A. Stettin.
Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 295; Gartz. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 108, Nr. 3.
1594: Wollin. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 110, Nr. 2; Visitation der
Synode Greifenberg. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit, 106, Nr. 1; Visitation von
Pyritz. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 105, Nr. 51; Visitation von Loitz. St.-A.
Stettin, Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 13; Treptow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I Tit. 113,
Nr. 9; vgl. auch St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 8.
1595: Visitation von Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 115, Nr. 7;
Visitation von Gollnow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 107, Nr. 1; Visitation in den
Ortschaften der Alt-Stettinschen Synode. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I. Tit. 103,
Nr. 16; Visitationen der Stargardschen Dorfkirchen. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I,
Tit. 104, Nr. 8.
1596: Visitation von Stargard. Städt. Arch. Stettin, P. II, Sect. 1, Nr. 5, St.-A.
Stettin. Stettin. Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 7; Visitation von Stettin. St.-A. Stettin, Stettin.
Arch. P. I. Tit, 103, Nr. 17.
1597: Visitation der Stadt Damm. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 109, Nr. 3.
1598: Visitation von Gollnow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I. Tit. 107, Nr. 1;
Visitation der zur Synode Wolgast gehörigen Ortschaften. St.-A. Stettin, Wolg. Arch. P. I,
Tit. 63, Nr. 167; Visitation von Labes. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 120, Nr. 2;
Daher. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 120, Nr. 6.
Bei der vorstehenden Zusammenstellung ist wohl zu beachten, dass sie auf Vollständig-
keit keinen Anspruch erhebt und bei dem lückenhaften Stande der Archive auch gar nicht
erheben kann. Oft fehlen ganze Jahrgänge. Immerhin gewährt diese Skizze ein Bild von dem
regen Visitationseifer, welcher Landesherrn und Visitatoren beseelte.
Bemerkenswerth ist dabei, wie häufig kraft landesherrlichen Specialbefehls nur eine
einzige Stadt visitirt wurde (vgl. z. B. Ausschreiben wegen der Visitation der Stadt Stargard
1582. St. A. Stettin. Stettin Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 6). Es hängt dies auch mit den eigen-
thümlichen politischen Verhältnissen des Landes zusammen.
Zahlreiche Ausschreiben und Befehle des Landesherrn begleiteten die Visitatoren, In-
structionen wurden ihnen mitgegeben. Über die Vertheilung der Visitationskosten findet sich
im St.-A. Stettin, Stettiner Archiv P. I, Tit. 103, Nr. 28, Bl. 3b, die Regel vorgeschrieben,
dass die Städte ihre eigene Visitation selbst tragen, dass aber für das Land jeder Kreis die
Kosten übernehmen solle, „vom amtmann jedes orts ausgesprochen und volgig unter den An-
vorwandten gleichmässige eintheilung und belegunge von ihnen geschehe . . .“
Die Visitatoren stiessen bei ihren Visitationen häufig genug auf offenen und versteckten
Widerstand. Die grösseren Städte, haben bisweilen sogar direkt gegen die angeordneten Visi-
tationen oder gegen die Verfügungen der Visitatoren protestirt.
So schrieb z. B. die Stadt Stettin an den Fürsten wegen der befohlenen Visitation
am 21. März 1562 (Städtisches Archiv Stettin, Tit. II, Sect. I, Nr. 5): Die angekündigte Visi-
tation wäre ja ein ganz christliches Werk, aber sie fiele dem Rathe zur Zeit bedenklich, „sinte-
malen wir uns nicht können erinnern, das derowegen durch E. F. G. gemeine Landstende in
was form und uf welche stücke die Visitation anzufangen, beschliessliche vereinigung geschehen
Sehling, Kirchenordnungen. IV. 40
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Abschied für viele Dörfer; Visitation der Kirchen zu Kleinen-Latzkom. St.-A. Stettin,
Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 292; Visitation zu Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I,
Tit. 118, Nr. 7.
1591: Visitation zu Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 115, Nr. 7.
1592: Koeslin (Abschied vom 7. October). St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. III,
Tit. 4, Nr. 6.
1593: Visitation der zur Demminschen Synode gehörigen Ortschaften. St.-A. Stettin.
Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 295; Gartz. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 108, Nr. 3.
1594: Wollin. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 110, Nr. 2; Visitation der
Synode Greifenberg. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit, 106, Nr. 1; Visitation von
Pyritz. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 105, Nr. 51; Visitation von Loitz. St.-A.
Stettin, Wolg. Arch. Tit. 63, Nr. 13; Treptow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I Tit. 113,
Nr. 9; vgl. auch St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 8.
1595: Visitation von Belgard. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 115, Nr. 7;
Visitation von Gollnow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 107, Nr. 1; Visitation in den
Ortschaften der Alt-Stettinschen Synode. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I. Tit. 103,
Nr. 16; Visitationen der Stargardschen Dorfkirchen. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I,
Tit. 104, Nr. 8.
1596: Visitation von Stargard. Städt. Arch. Stettin, P. II, Sect. 1, Nr. 5, St.-A.
Stettin. Stettin. Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 7; Visitation von Stettin. St.-A. Stettin, Stettin.
Arch. P. I. Tit, 103, Nr. 17.
1597: Visitation der Stadt Damm. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 109, Nr. 3.
1598: Visitation von Gollnow. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I. Tit. 107, Nr. 1;
Visitation der zur Synode Wolgast gehörigen Ortschaften. St.-A. Stettin, Wolg. Arch. P. I,
Tit. 63, Nr. 167; Visitation von Labes. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 120, Nr. 2;
Daher. St.-A. Stettin, Stettin. Arch. P. I, Tit. 120, Nr. 6.
Bei der vorstehenden Zusammenstellung ist wohl zu beachten, dass sie auf Vollständig-
keit keinen Anspruch erhebt und bei dem lückenhaften Stande der Archive auch gar nicht
erheben kann. Oft fehlen ganze Jahrgänge. Immerhin gewährt diese Skizze ein Bild von dem
regen Visitationseifer, welcher Landesherrn und Visitatoren beseelte.
Bemerkenswerth ist dabei, wie häufig kraft landesherrlichen Specialbefehls nur eine
einzige Stadt visitirt wurde (vgl. z. B. Ausschreiben wegen der Visitation der Stadt Stargard
1582. St. A. Stettin. Stettin Arch. P. I, Tit. 104, Nr. 6). Es hängt dies auch mit den eigen-
thümlichen politischen Verhältnissen des Landes zusammen.
Zahlreiche Ausschreiben und Befehle des Landesherrn begleiteten die Visitatoren, In-
structionen wurden ihnen mitgegeben. Über die Vertheilung der Visitationskosten findet sich
im St.-A. Stettin, Stettiner Archiv P. I, Tit. 103, Nr. 28, Bl. 3b, die Regel vorgeschrieben,
dass die Städte ihre eigene Visitation selbst tragen, dass aber für das Land jeder Kreis die
Kosten übernehmen solle, „vom amtmann jedes orts ausgesprochen und volgig unter den An-
vorwandten gleichmässige eintheilung und belegunge von ihnen geschehe . . .“
Die Visitatoren stiessen bei ihren Visitationen häufig genug auf offenen und versteckten
Widerstand. Die grösseren Städte, haben bisweilen sogar direkt gegen die angeordneten Visi-
tationen oder gegen die Verfügungen der Visitatoren protestirt.
So schrieb z. B. die Stadt Stettin an den Fürsten wegen der befohlenen Visitation
am 21. März 1562 (Städtisches Archiv Stettin, Tit. II, Sect. I, Nr. 5): Die angekündigte Visi-
tation wäre ja ein ganz christliches Werk, aber sie fiele dem Rathe zur Zeit bedenklich, „sinte-
malen wir uns nicht können erinnern, das derowegen durch E. F. G. gemeine Landstende in
was form und uf welche stücke die Visitation anzufangen, beschliessliche vereinigung geschehen
Sehling, Kirchenordnungen. IV. 40