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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0552
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534

Das Herzogthum Pommern.


fleissig aufwarten eintrechtig mit den knaben
singen, nicht zu spate anfangen, dadurch die ge-
senge gekurzt werden, sondern dieselben gar con-
tinuiren.
Es sollen auch die preceptores die knaben
ermahnen und strafen, das sie jeder zeit in der
kirchen, in oder uffm chor, unter der predigt,
nach den funeribus und sonsten uf der gassen
still und eingezogen sich vorhalten und sonder-
liche coriceos, so achtung uf sie haben, darzu be-
stellen, damit die jugent nicht wilde werde.
Es sollen auch hinfort keine funera unter der
predigt mit singen zur erden bestettigt werden,
des sich die preceptores auch vorhalten sollen.
Was der praeceptorn stipendia zu vorbessern
anlangt, wirt dasselbe bis zu ende dieser visi-
tation verschoben, wan man der kirchen vermügen
sehen wirt und etwas thun kan, soll an guter
beförderung nicht mangeln.
Es sollen auch hinfort alle winkelschulen
ganz und gar abgethan und bis auf weitere ver-
ordnunge zwo deutsche schulen gehalten werden
und ist zu der einen Hans Schwicker und zu der
andern Johannes Hering angenommen, jedoch
bleibt den custodibus bei den kirchen frei, kleine
kinder zu unterweisen.
Weil auch nötig sein will zu der vornemsten
deutschen schulen ein sonderlich hauss mit unter-

schiedlichen gemechern zu verordnen, so ist ein
ort am priorat legen Jacob Müllers uberbesichtiget
und haben die furstliche verordente angenommen
und g. f. u. h. dasselbe zu berichten und um
gnedige erklerung undertheniglich anzuhalten.
Wo dan ihre f. g. gnediglich willigen wollen,
so werden die diaconi mit zutat des rahts darob
sein, das mit dem allersonderlichsten im haus er-
bauet werde.
Die diaconi haben sich auch erbotten, den
auditoribus scholae losamenter uf der schulen
fertigen zu lassen, damit sie uf der schulen
schlafen und uf die knaben soviel vleissiger auf-
sicht haben mugen.
Was dem rectori von einem blocke und sonst
angezeigt, wirt er sich der gebür dessfalls vor-
halten.
Was das collegium Otto Jagedufels anlangt,
hat sich ein raht erboten darob zu sein, das zu
erster gelegenheit das haus und stuben gebessert
und zu der knaben mehrer bequemikeit agerichtet
werden.
Publicatum alten Stettin, 23. juli anno 1573.
Dieses abscheids haben sich preceptores so-
viel muglich zu verhalten erboten und zu mehrer
nachrichtung davon ein abschrift begert, welche
man ihnen mitzutheilen bevolen.

Stadt Stolp.
Litteratur: Barthold IV, S. 121 ff.; Haken, Drei Beiträge zur Erläuterung eher
Stadtgeschichte von Stolp. Neu herausgegeben von Feige. Stolp 1866; Bartholdy, Aus
der Geschichte der alten Rathsschule zu Stolp. Stolp 1907; Reinhold, Chronik der Stadt
Stolp. Stolp 1861.
Archive: St.-A. Stettin; Städt. Archiv zu Stolp; Archiv der Kirche St. Marien zu Stolp;
St.-A. Königsberg.
Über die 1522 unterdrückten Anfänge der Reformation vgl. Barthold IV, S. 121 ff.
Die Vorgänge in dem nahen Danzig blieben nicht ohne Einwirkung. Auch eine zweite Be-
wegung, die von dem aus Preussen nach Stolp gezogenen Amandus (vgl. darüber v. Medem,
Einführung, S. 12 ff.; Tschackert, Preuss. Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des
Herzogthums Preussen, Nr. 331) 1525 ausging, wurde unterdrückt (vgl. Barthold IV, 2,
S. 194 ff.). Diese Bewegung hatte einen bilderstürmerischen Charakter.
In einem Schreiben, datirt Stolp, 29. Dezember 1524, an die Einwohner zu Königsberg
schildert Amandus seine Schicksale zu Danzig, wie er von dort vertrieben wurde und unter
welchen Gefahren er das Evangelium zu Stolp gepredigt habe. Vgl. St.-A. Königsberg, Brief-
Archiv aus der Ordenszeit 1524, Dez. 29 (frühere Bezeichnung: Sch. 4. 22. 19). Über Amandus
s. auch unter Königsberg und Danzig.
Über die Visitation von 1535 vgl. oben S. 307. Es ist hier der Abschied zu nennen.
Derselbe wird hier aus Uckeley, Ztschr. f. Kirchengesch. 1907, S. 48 ff., abgedruckt. (Nr. 101.)
Bei Haken, 2. Beitrag, S. 85 ist nur ein Stück enthalten.
 
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