Kirchenordnung für Riga von 1530.
11
Über die Kalender-Unruhen in Riga und ihre Beilegung durch die sogenannten Rigaer
„Compakten“, die so genannten 63 Artikel vom 16. (resp. 23.) Januar 1585 s. Christiani,
Die Gegenreformation, in Balt. Monatsschr. 37, S. 465 ff. Zehn Artikel handeln von kirchlichen
Dingen; es wurde verlangt, dass das Stadt-Ministerium sich mit den Livländischen, Überdünschen
und Curländischen Ministerien einer einheitlichen Ordnung vergleichen solle, dass die Stadt einen
tüchtigen superintendenten einsetze u. s. w. Diese Artikel bilden die ersten Schritte zu den Ver-
handlungen der Stadt Riga mit dem livländischen Landtage 1597/1598 wegen Aufrichtung einer
allgemeinen evangelischen Kirchenordnung in Livland. Art. 4 stellt die alte Kirchenordnung,
welche durch eine vom Rathe mit dem Ministerium vereinbarte Ritual-Ordnung gestört worden
war, wieder her (Christiani, a. a. O. 37, S. 464. 466).
Was den Kirchengesang anlangt, so hatte schon der erste Prediger Rigas, Andreas
Knopken († 1539), mehrere Lieder gedichtet; in der Kirchenordnung von 1530 kam Riga zu
einem eigenen niedersächsischen Gesangbuch, welches beständig vermehrt und verbessert wurde
(Geffcken, S. V ff., Hoerschelmann, a. a. O. S. 131.).
Seit1549 wurden auch in der Woche Katechismuspredigten gehalten; seit 1558 fanden
Predigten auch am Sonntag-Nachmittag statt (Brachmann, a. a. O. S. 210 ff.).
Verschiedene Luxus-Ordnungen sind erlassen worden (vgl. Richter II, 1, S. 129).
So von 1593 (Rig. Stadtblatt 1888 Nr. 12. 13. 14). Über die „neu reformirte Köst- und Kleider-
Ordnung“ von 1598 s. Mon. Livon. antiquae IV, S. CCXLVII. Eine noch aus katholischer Zeit
stammende Ordnung s. Mon. Liv. antiquae IV, S. CCXL.
Zur Geschichte des Armenwesens vgl. Tobien, Armenwesen der Stadt Riga. 1895;
Schabert, in Balt. Monatsschr. 44, S. 18 ff.
Zur Geschichte des Schulwesens insbesondere zur Schul-Ordnung von 1594 vgl. Richter
II, 1, S. 130; Mittheil, aus dem Gebiete der Gesch. Liv-, Est- und Kurlands 5 (1580), S. 237 ff.
Ein eigentliches Kirchenbuch ist im 16. Jahrhundert nicht geführt worden (vgl. Berens,
Das älteste Kirchenbuch der Stadt Riga 1608—1619, in Mittheil, aus dem Gebiete der Geschichte
Liv-, Est- und Kurlands 15 [1893], S. 52 ff.; Bruiningk, Die älteren Kirchenbücher Liv-
lands, in Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostsee-
provinzen Russlands. 1897. S. 46 ff. 49 (für Riga); Hausmann, in Sitzungsber. der Gelehrten
Estnischen Gesellschaft zu Dorpat aus dem Jahre 1881, S. 8 ff.
Zur Gegenreformation seit 1583 vgl. Hollmann, Die Gegenreformation und die Rigaische
Domschule 34 (1888), S. 279 ff.; Christiani, in Balt. Monatsschr. 36, S. 567 ff.; 37, S. 408. 463.
Über die kirchliche Vermögensverwaltung giebt Aufschlüsse „Das Rechnungsbuch des
Rigaischen Rathsherrn Lulof Holler“; der hierin die Einnahmen und Ausgaben der St. Johannis-
kirche als Kirchenvorsteher von 1587—1590 gebucht hat (Sitzungsber. der Gesellschaft für Ge-
schichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands. 1889. S. 73—81).
2. Kurze Ordnung des Kirchendiensts, samt einer Vorrede von Ceremonien, an den Erbarn Rath der
löblichen Stadt Riga in Liefland, dorch D. Joannem Brieszman. M.D.XXX.
[Nach Geffcken, Kirchendienstordnung der Stadt Riga. S. 1—29.]
Ersame weise herrn, nach dem wir durch die uns berichtet) solchs auch begirig gewesen sint etc.
verordenten von euren weisheiten an uns, zum Das also in stedten und flecken die das heilige
mehrern mal dis jar angelanget sind worden, eine wort der gnaden gottis in Lieffland angenomen
bestendige formliche kirchenordnung samt andern haben, einerlei weise, form und geberde in cere-
artikeln, so zur ehre und foderung des heiligen monien und euserlichen kirchendienst, so viel es
evangelions dienstlich zu verfassen. Sonderlich immer müglich und sich schicken wolt, gebraucht
die weil die von Revel im verschienenen winter, möchte werden, gleich wie wir ein wort, einen
zur Parnaw (wie dann die obgemelten verordenten glauben, eine tauf, einen Christum und gott haben.
2*
11
Über die Kalender-Unruhen in Riga und ihre Beilegung durch die sogenannten Rigaer
„Compakten“, die so genannten 63 Artikel vom 16. (resp. 23.) Januar 1585 s. Christiani,
Die Gegenreformation, in Balt. Monatsschr. 37, S. 465 ff. Zehn Artikel handeln von kirchlichen
Dingen; es wurde verlangt, dass das Stadt-Ministerium sich mit den Livländischen, Überdünschen
und Curländischen Ministerien einer einheitlichen Ordnung vergleichen solle, dass die Stadt einen
tüchtigen superintendenten einsetze u. s. w. Diese Artikel bilden die ersten Schritte zu den Ver-
handlungen der Stadt Riga mit dem livländischen Landtage 1597/1598 wegen Aufrichtung einer
allgemeinen evangelischen Kirchenordnung in Livland. Art. 4 stellt die alte Kirchenordnung,
welche durch eine vom Rathe mit dem Ministerium vereinbarte Ritual-Ordnung gestört worden
war, wieder her (Christiani, a. a. O. 37, S. 464. 466).
Was den Kirchengesang anlangt, so hatte schon der erste Prediger Rigas, Andreas
Knopken († 1539), mehrere Lieder gedichtet; in der Kirchenordnung von 1530 kam Riga zu
einem eigenen niedersächsischen Gesangbuch, welches beständig vermehrt und verbessert wurde
(Geffcken, S. V ff., Hoerschelmann, a. a. O. S. 131.).
Seit1549 wurden auch in der Woche Katechismuspredigten gehalten; seit 1558 fanden
Predigten auch am Sonntag-Nachmittag statt (Brachmann, a. a. O. S. 210 ff.).
Verschiedene Luxus-Ordnungen sind erlassen worden (vgl. Richter II, 1, S. 129).
So von 1593 (Rig. Stadtblatt 1888 Nr. 12. 13. 14). Über die „neu reformirte Köst- und Kleider-
Ordnung“ von 1598 s. Mon. Livon. antiquae IV, S. CCXLVII. Eine noch aus katholischer Zeit
stammende Ordnung s. Mon. Liv. antiquae IV, S. CCXL.
Zur Geschichte des Armenwesens vgl. Tobien, Armenwesen der Stadt Riga. 1895;
Schabert, in Balt. Monatsschr. 44, S. 18 ff.
Zur Geschichte des Schulwesens insbesondere zur Schul-Ordnung von 1594 vgl. Richter
II, 1, S. 130; Mittheil, aus dem Gebiete der Gesch. Liv-, Est- und Kurlands 5 (1580), S. 237 ff.
Ein eigentliches Kirchenbuch ist im 16. Jahrhundert nicht geführt worden (vgl. Berens,
Das älteste Kirchenbuch der Stadt Riga 1608—1619, in Mittheil, aus dem Gebiete der Geschichte
Liv-, Est- und Kurlands 15 [1893], S. 52 ff.; Bruiningk, Die älteren Kirchenbücher Liv-
lands, in Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostsee-
provinzen Russlands. 1897. S. 46 ff. 49 (für Riga); Hausmann, in Sitzungsber. der Gelehrten
Estnischen Gesellschaft zu Dorpat aus dem Jahre 1881, S. 8 ff.
Zur Gegenreformation seit 1583 vgl. Hollmann, Die Gegenreformation und die Rigaische
Domschule 34 (1888), S. 279 ff.; Christiani, in Balt. Monatsschr. 36, S. 567 ff.; 37, S. 408. 463.
Über die kirchliche Vermögensverwaltung giebt Aufschlüsse „Das Rechnungsbuch des
Rigaischen Rathsherrn Lulof Holler“; der hierin die Einnahmen und Ausgaben der St. Johannis-
kirche als Kirchenvorsteher von 1587—1590 gebucht hat (Sitzungsber. der Gesellschaft für Ge-
schichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Russlands. 1889. S. 73—81).
2. Kurze Ordnung des Kirchendiensts, samt einer Vorrede von Ceremonien, an den Erbarn Rath der
löblichen Stadt Riga in Liefland, dorch D. Joannem Brieszman. M.D.XXX.
[Nach Geffcken, Kirchendienstordnung der Stadt Riga. S. 1—29.]
Ersame weise herrn, nach dem wir durch die uns berichtet) solchs auch begirig gewesen sint etc.
verordenten von euren weisheiten an uns, zum Das also in stedten und flecken die das heilige
mehrern mal dis jar angelanget sind worden, eine wort der gnaden gottis in Lieffland angenomen
bestendige formliche kirchenordnung samt andern haben, einerlei weise, form und geberde in cere-
artikeln, so zur ehre und foderung des heiligen monien und euserlichen kirchendienst, so viel es
evangelions dienstlich zu verfassen. Sonderlich immer müglich und sich schicken wolt, gebraucht
die weil die von Revel im verschienenen winter, möchte werden, gleich wie wir ein wort, einen
zur Parnaw (wie dann die obgemelten verordenten glauben, eine tauf, einen Christum und gott haben.
2*