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Livland.
Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 100 ff.; hier werden insbesondere auch die Wieder-
herstellung des Stadt-Consistoriums unter schwedischer Herrschaft und die Kämpfe um die
Unabhängigkeit dieses Consistoriums gegenüber dem 1633 in Dorpat eingesetzten Oberconsistorum
und seine späteren Schicksale behandelt.
Aus dem 16. Jahrhundert sind besondere Ordnungen nicht überliefert, dagegen wohl
aus dem 17. Jahrhundert. Am 5. Oktober 1647 erliess der Rath für sein Stadt-Consistorium
eine Ordnung, welche durch Rezess vom 26. November 1650 die königlich-schwedische Sanktion
erhielt. Sie ist abgedruckt im Archiv für Geschichte Liv-, Est- und Kurlands 5 (1847), S. 304 ff.,
und bei Hausmann, in Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 105 ff. Bei Hausmann, ebenda
S. 113 ff., finden sich auch noch weitere Rathsordnungen aus dem 17. Jahrhundert abgedruckt.
Zur Gegenreformation vgl. Czernay, in Sitzungsber. Bd. 2 (Pernau 1901), S. 61,
und ebenda S. 128 ff., 134 ff. Über die ältesten Kirchen- und Stadtbücher vgl. Hausmann,
in Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 94.
Livland.
Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 100 ff.; hier werden insbesondere auch die Wieder-
herstellung des Stadt-Consistoriums unter schwedischer Herrschaft und die Kämpfe um die
Unabhängigkeit dieses Consistoriums gegenüber dem 1633 in Dorpat eingesetzten Oberconsistorum
und seine späteren Schicksale behandelt.
Aus dem 16. Jahrhundert sind besondere Ordnungen nicht überliefert, dagegen wohl
aus dem 17. Jahrhundert. Am 5. Oktober 1647 erliess der Rath für sein Stadt-Consistorium
eine Ordnung, welche durch Rezess vom 26. November 1650 die königlich-schwedische Sanktion
erhielt. Sie ist abgedruckt im Archiv für Geschichte Liv-, Est- und Kurlands 5 (1847), S. 304 ff.,
und bei Hausmann, in Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 105 ff. Bei Hausmann, ebenda
S. 113 ff., finden sich auch noch weitere Rathsordnungen aus dem 17. Jahrhundert abgedruckt.
Zur Gegenreformation vgl. Czernay, in Sitzungsber. Bd. 2 (Pernau 1901), S. 61,
und ebenda S. 128 ff., 134 ff. Über die ältesten Kirchen- und Stadtbücher vgl. Hausmann,
in Sitzungsber. Bd. 3 (Pernau 1904), S. 94.