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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (5. Band): Livland, Estland, Kurland, Mecklenburg, Freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf, das Herzogthum Lauenburg mit dem Lande Hadeln, Hamburg mit Landgebiet — Leipzig: O.R. Reisland, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.27083#0051
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ESTLAND.

Litteratur. Richter, Gesch, der Ostseeprovinzen II, 1, S. 237ff.; Paucker, Estlands
Geistlichkeit. Reval 1849; Carlblom, Entwurf zur Kirchen- und Religionsgeschichte Estlands
im Archiv für die Geschichte Liv-, Est- und Kurlands 6, S. 1 ff. (Reval 1851); v. Hansen, Die
Kirchen und ehemaligen Klöster Revals. Reval 1873; Dalton, a. a. O. 1, S. 92; Winkler,
Der estländische Landkirchenvisitator David Dubberch und seine Zeit (1584—1603). Reval 1909;
Derselbe, in Baltische Monatsschrift 67 (1909), S. 321 ff.
Am 4. und 6. Juni 1561, kurz vor dem endgültigen Zusammenbruch des livländischen
Ordensstaates und seiner Unterwerfung unter Polen, unterwarfen sich die Ritterschaften von
Harrien, Wierland und Jerwen und die Stadt Reval freiwillig dem König Erich XIV. von
Schweden. Der evangelische Glaube, der auch in Estland frühzeitig eingedrungen war, wurde
dadurch gesichert.
Von den kirchlichen Verhältnissen der vorschwedischen protestantischen Zeit in Estland,
ausserhalb Revals, wissen wir so gut wie nichts. Der Stadtsuperintendent Johann von Geldern
von Reval wurde am 2. August 1561 zum Visitator der Landkirchen ernannt; 1569 erhielt
er den Titel eines evangelischen Bischofs. Er starb 1572. Von seiner Thätigkeit wissen wir
nichts (vgl. Christiani, Bischof Dr. Rudbeckius, in Balt. Monatsschr. 34, S. 554). Die
Nachricht von Ripke (Beschlüsse des Revaler Stadtministerii in Bezug auf kirchenamtliche
Angelegenheiten im 16. und 17. Jahrhundert [„Inland“ 1859. Nr. 7]) und ebenso von Richter
(1, S. 301) und von Brachmann (S. 218), dass es durch seine Fürsorge bereits 1561 eine
fixirte Kirchenordnung in Reval gegeben habe, ist durch nichts bestätigt (vgl. auch Carl-
blom, Entwurf zur Kirchen- und Religionsgeschichte Estlands, im Archiv für die Geschichte
Liv-, Est- und Kurlands 6, S. 6. Reval 1851; fortgesetzt von Paucker. Carlblom ist
auch der Verfasser der bereits 1794 in Reval bei Iversen und Fehmer gedruckten Prediger-
Matrikul Estlands). Nach seinem Tode wurde zunächst zehn Jahre lang ein Bischof nicht be-
stellt, bis Johann III. 1582 den Mag. Christian Agricola aus Abo zum „Bischof von Reval und
Administrator in Hapsal“ ernannte. Neben ihm wurde Dompropst David Dubberch (auch
Dubberg geschrieben) als Landkirchen-Visitator bestellt und war als solcher von 1584 bis
1603 thätig.
Von Agrikola stammt eine Instruktion vom 5. Januar 1586, „wie in Livland die Kirchen-
reformation und spätere Generalvisitation gehalten werden soll“. Sie findet sich im Reichsarchiv
Stockholm, Livonica-Sammlung Nr. 355; ebenda findet sich auch die mit der Instruktion in
engem Zusammenhang stehende „Ordnung, so mit Bestellung der verwüsteten Kirchen und
Schulen, auch des Kirchengerichts und Konsistoriums in dieser Provinz gleichförmig gehalten
werden soll“. Diese Ordnung sollte provisorische Geltung haben, bis die von der schwedischen
Regierung zur Güterrevision entsandten Kommissare ihre Zustimmung geben würden (Winkler,
 
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