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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (5. Band): Livland, Estland, Kurland, Mecklenburg, Freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf, das Herzogthum Lauenburg mit dem Lande Hadeln, Hamburg mit Landgebiet — Leipzig: O.R. Reisland, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.27083#0102
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86

Kurland.

Desselben gleichen nam er auch den kelch
nach dem abentessen, sagte dank, und gab ihnen
den und sprach: Nemet hin und trinket alle
daraus, das ist der kelch des neuen testaments in
meinem blute, das vor euch und vor viel vergossen
wird, zur vergebung der sünde, solchs thut, so oft
ihr es trinket, zu meiner gedechtnus.

Die dritte frage.

Was bewegt dich, das sacrament zu ent-
pfangen ?

Antwort.

Darzu bewegen mich dreierlei.
Zum ersten.
Beweget mich das ernstliche gebot gottes, da
er spricht also: Nemet hin, esset und trinket, das
thut zu meiner gedechtnus.
Zum andern.
Die gnadenreiche zusage unsers lieben herrn
Jesu Christi, das solchs geschehen und aus-
gerichtet sei, vor mich und zur vergebung meiner
sünde, als die wort des testaments lauten.
Zum dritten.
Beweget mich meine vielfeltige not und grosse
sünde, die mein herz und conscientie beschweren,
der ich auch gerne von herzen durch solche gött-
liche mittel wolte los sein.

Die vierde frage.
Was wirket denn solche vergebung der sünde?
Antwort.
Die vergebung der sünde wird nicht gewirket
oder erlangt, durch das auswendige werk des
essens und trinkens, sondern durch den glauben.
Denn dieweil ich feste gleube, das Christus leib
ist für meine sünde in den tod gegeben, und sein
teurs blut vor meine sünde vergossen, als des herrn
wort und zusage klerlich lauten, so erlange ich
durch solchen glauben vergebung meiner sünde.
Die fünfte frage.
Worzu ist das sacrament nütz?
Antwort.
Die entpfangung und gleubige geniessung des
warhaftigen leibs und bluts unsers herrn Jesu
Christ schaffet vornemlich dreierlei nützigkeit.
Zum ersten.
Die vergebung der sünde, nach den tröst-
lichen worten Christi, gegeben und vergossen zur
vergebung eurer sünde.
Zum andern.
Wirket sie die versieglung, sterkung und
vermehrung unsers glaubens, als auch der andern

sacrament arten ist, welche siegel des glaubens ge-
nant worden.
Zum dritten.
Die versönung mit gott und die vereinigung
mit unserm lieben herrn Christo, mit welchs leib
und blut wir als ihme eingeleibet werden, das
wir seind glieder seines leibs, von seinem fleische
und von seinem gebeine, als Paulus redet zun
Ephes. am 5.: Die nümmer sterben, verderben
oder umkommen können, als Christus selbst von
seinen scheflin bezeuget, Johan. am 10.: Sie sollen
nicht umkommen, und niemand sol sie aus meinen
henden reissen, sondern dem herrn eingeleibt
ewiglich bei Christo bleiben, wie Johan. 17. ge-
redet wird. Vater ich wil, dar ich bin, auch die
sein mügen, die du mir gegeben hast.
Da sonderliche feile verhanden, das man da
nottürftigen bericht, rath, trost und bescheit wisse
auf zugeben, nach des apostels lehr Collos. 4.:
Wandert weislich gegen die draussen seind und
schicket euch in die zeit, euere rede sei alzeit
lieblich und mit salz gewürzet, das ihr wisset, wie
ihr einem jtzlichen antworten sollet.
Wo aber alzu hochwichtige sachen fürkommen,
die sol man verschwiegener und vertraueter weise
an die vice inspectores oder den superattendenten
selbst unvermeldter persone gelangen lassen, und
das jenige treulich als es gefürdert wird, 1. Cor. 4.
und 1. Timot. 1. ut fideles reperiamur.
Die oster christen und gnaden sünder unter
den eigenwillischen, so selten oder nümmer zur
beicht und sacrament kommen, sollen ungestrafet
nicht bleiben, und da sie nicht ablassen, müssen
sie mit allen andern unbussfertigen, von den sacra-
menten verwiesen und folgends nach gelegenheit
vermüge der lehr Christi Math. 18. und Pau.
1. Cor. 5. in den bann gethan werden, das man
also das gute von dem bösen unterscheide, Jere. 15.,
Ezechiel 3., Mat. 6.., Lucae 11., 2. Cor. 6., und
die perle nicht unter die seue geworfen, Matth. 7.
Viel weniger, das man sich fremder sünde theil-
haftig mache, 1. Timot. 5.
Das laster register, wie es in voriger refor-
mation nach ordnung der heiligen zehen geboten
verfasset, sol den beichtkindern stets gar fleissig
zu einer warnung nach gelegenheit vorgehalten
werden: Ut ipsi ac reliqui timorem habeant,
1. Timoth. 5.
Für allen dingen aber sollen die sünde, so
gemein worden, so wol in der beicht als andern
predigten, als da sein fluchen, schelten, schweren,
saufen, fressen, unzucht, gescherfet, specificirt,
und ernstlich dem volke davon abzustehen und
sich zu hüten fürgebildet werden.
Nach solcher unterrichtung und der beicht-
kinder bewilligung, bekentnus und zusagen sol die
 
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