146 Mecklenburg.
ordnungen, S. 91 ff., gezeigt hat, irrig; dieses Manuscript stammt erst von 1585. Vgl. auch
schon König, a. a. O. S. 100.
Am 17. November 1584 erliess Ulrich an Chytraeus und die Superintendenten zu Parchim,
Rostock, Güstrow und Stargard den Befehl, eine Revision der Kirchenordnung an die Hand zu
nehmen. Das Bedenken der Superattendenten vom 25. März 1585 stellt anheim, ob man nicht
lieber eine ganz neue eigene Ordnung abfassen lassen solle. Vgl. den Auszug bei Schnell,
Kirchenordnungen, S. 94 ff. Der Herzog bestimmte aber, dass nur revidirt werden solle. Auf
Grund einer Resolution Herzog Ulrich's fasste dann Chytraeus die ganze Arbeit mit den ge-
planten Veränderungen in ein „Corpus“ zusammen und schickte dieses an den Hof, erhielt aber
keine Antwort. Höfische Intriguen durchquerten das Werk (Schnell, a. a. O. S. 100). Das
Opus des Chytraeus befindet sich im St.-A. Schwerin, General. Eccles.. „Bedenken von der
Kirchenordnung“, 366 Doppelseiten; auch im Archiv des geistlichen Ministeriums zu Rostock,
Tom. I, S. 431—899.
Chytraeus hat zu Rostock seine Arbeit als eine rein private im Druck erscheinen
lassen unter dem Titel: „Der fürnemsten Hauptstück christlicher lehr nützliche und kurze Er-
klerung. Sampt einer Christlichen Kirchen Agenda Davidis Chytraei. Aufs neu mit fleis über-
sehen und corrigirt. Helmstadt, gedruckt durch Jacobum Lucium. Anno 1587“ (s. König,
S. 223; ein Exemplar besitzt die Kirchen-Min.-Bibl. Celle, jetzt die König]. Bibliothek in Berlin).
Darnach ist die Nachricht zu berichtigen (die sich hier und da findet, z. B. bei Klüver, Be-
schreibung 1, S. 407; Bützowische Ruhestunden, S. 24 u. s. w.), dass die Kirchenordnung von
1552 im Jahre 1587 zum dritten Male revidirt worden sei.
Chytraeus hatte übrigens bereits 1578 seine Vorarbeiten aus den siebziger Jahren in Rostock
bei Jacobus Lucius drucken lassen unter dem Titel „Der fürnemsten Heubstück christlicher
Lehr nützliche und kurze Erklerung“. Ein Exemplar ist in der Univ.-Bibl. Rostock
vorhanden. Diese Vorarbeit benutzte er für die Hauptarbeit des Jahres 1585. Sie enthält drei
Theile: 1. „Die Summa christlicher lehre in 16 Artikeln“, 2. „Die christliche Kirchenagenda“,
3. „Von christlicher bestellung des Predigtamtes“ (es fehlen, wie am Schlusse ausdrücklich
hervorgehoben wird, die Schulordnung, sowie die Visitations- und Consistorii-Ordnung; in der
Agenda ist ferner das 12. Cap. „Von Trost der angefochtenen“ und das 8. „Von gesengen übersehen
und verbessert“; sonst ist alles in der Agenda, „wie es erstlich vom Autore gestellet“, ge-
blieben). Der Druck von 1587 ist eine vermehrte und verbesserte Auflage desjenigen von 1578
(die Einteilung in dem Abschnitte „Kirchenagende“ ist etwas geändert; im dritten Theile fehlen
auch in der Ausgabe von 1587: Schulordnung, Visitations- und Consistorii-Ordnung). Diese
Bemerkungen mögen genügen. Im Einzelnen ist hier ein genauer Vergleich der beiden Drucke
von 1578 und 1587, mit einander und mit der Ausarbeitung von 1585 nicht am Platze.
Die ganze Angelegenheit gerieth in Vergessenheit, bis das Rostocker Ministerium unter
Führung seines Superintendenten Bacmeister im Jahre 1599 die Revision erneut in Anregung
brachte. Hierzu findet sich reiches Material im Archiv des Geistl. Ministeriums zu Rostock.
Bd. I u. II. Es entstand wieder die Frage, ob eine ganz neue Kirchenordnung anzufertigen
oder ob bloss die alte zu revidiren sei. Erstere Ansicht vertrat Chytraeus, letztere namentlich
Bacmeister. Der Fürst entschied sich für Revision. Schliesslich nahm man des Chytraeus Vor-
schlag, einen Anhang zur Lehre zu publiziren, an. Über die vielen Schwierigkeiten und einander
kreuzenden Strömungen berichtet ausführlich Schnell, Kirchenordnungen, S. 101 ff.
Am 25. Mai 1600 starb Chytraeus. 1601 begann die Arbeit von Neuem. Über diese
und die Geschichte der Drucklegung vgl. Schnell, Kirchenordnungen, S. 111 ff. Weihnachten
1602 war der Druck fertig. Am 5. März 1603 wurde die Ordnung publizirt. Gedruckte
Exemplare des Publikations-Patents finden sich im Archiv des Geistl. Ministeriums zu Rostock
und im St.-A. zu Schwerin.
ordnungen, S. 91 ff., gezeigt hat, irrig; dieses Manuscript stammt erst von 1585. Vgl. auch
schon König, a. a. O. S. 100.
Am 17. November 1584 erliess Ulrich an Chytraeus und die Superintendenten zu Parchim,
Rostock, Güstrow und Stargard den Befehl, eine Revision der Kirchenordnung an die Hand zu
nehmen. Das Bedenken der Superattendenten vom 25. März 1585 stellt anheim, ob man nicht
lieber eine ganz neue eigene Ordnung abfassen lassen solle. Vgl. den Auszug bei Schnell,
Kirchenordnungen, S. 94 ff. Der Herzog bestimmte aber, dass nur revidirt werden solle. Auf
Grund einer Resolution Herzog Ulrich's fasste dann Chytraeus die ganze Arbeit mit den ge-
planten Veränderungen in ein „Corpus“ zusammen und schickte dieses an den Hof, erhielt aber
keine Antwort. Höfische Intriguen durchquerten das Werk (Schnell, a. a. O. S. 100). Das
Opus des Chytraeus befindet sich im St.-A. Schwerin, General. Eccles.. „Bedenken von der
Kirchenordnung“, 366 Doppelseiten; auch im Archiv des geistlichen Ministeriums zu Rostock,
Tom. I, S. 431—899.
Chytraeus hat zu Rostock seine Arbeit als eine rein private im Druck erscheinen
lassen unter dem Titel: „Der fürnemsten Hauptstück christlicher lehr nützliche und kurze Er-
klerung. Sampt einer Christlichen Kirchen Agenda Davidis Chytraei. Aufs neu mit fleis über-
sehen und corrigirt. Helmstadt, gedruckt durch Jacobum Lucium. Anno 1587“ (s. König,
S. 223; ein Exemplar besitzt die Kirchen-Min.-Bibl. Celle, jetzt die König]. Bibliothek in Berlin).
Darnach ist die Nachricht zu berichtigen (die sich hier und da findet, z. B. bei Klüver, Be-
schreibung 1, S. 407; Bützowische Ruhestunden, S. 24 u. s. w.), dass die Kirchenordnung von
1552 im Jahre 1587 zum dritten Male revidirt worden sei.
Chytraeus hatte übrigens bereits 1578 seine Vorarbeiten aus den siebziger Jahren in Rostock
bei Jacobus Lucius drucken lassen unter dem Titel „Der fürnemsten Heubstück christlicher
Lehr nützliche und kurze Erklerung“. Ein Exemplar ist in der Univ.-Bibl. Rostock
vorhanden. Diese Vorarbeit benutzte er für die Hauptarbeit des Jahres 1585. Sie enthält drei
Theile: 1. „Die Summa christlicher lehre in 16 Artikeln“, 2. „Die christliche Kirchenagenda“,
3. „Von christlicher bestellung des Predigtamtes“ (es fehlen, wie am Schlusse ausdrücklich
hervorgehoben wird, die Schulordnung, sowie die Visitations- und Consistorii-Ordnung; in der
Agenda ist ferner das 12. Cap. „Von Trost der angefochtenen“ und das 8. „Von gesengen übersehen
und verbessert“; sonst ist alles in der Agenda, „wie es erstlich vom Autore gestellet“, ge-
blieben). Der Druck von 1587 ist eine vermehrte und verbesserte Auflage desjenigen von 1578
(die Einteilung in dem Abschnitte „Kirchenagende“ ist etwas geändert; im dritten Theile fehlen
auch in der Ausgabe von 1587: Schulordnung, Visitations- und Consistorii-Ordnung). Diese
Bemerkungen mögen genügen. Im Einzelnen ist hier ein genauer Vergleich der beiden Drucke
von 1578 und 1587, mit einander und mit der Ausarbeitung von 1585 nicht am Platze.
Die ganze Angelegenheit gerieth in Vergessenheit, bis das Rostocker Ministerium unter
Führung seines Superintendenten Bacmeister im Jahre 1599 die Revision erneut in Anregung
brachte. Hierzu findet sich reiches Material im Archiv des Geistl. Ministeriums zu Rostock.
Bd. I u. II. Es entstand wieder die Frage, ob eine ganz neue Kirchenordnung anzufertigen
oder ob bloss die alte zu revidiren sei. Erstere Ansicht vertrat Chytraeus, letztere namentlich
Bacmeister. Der Fürst entschied sich für Revision. Schliesslich nahm man des Chytraeus Vor-
schlag, einen Anhang zur Lehre zu publiziren, an. Über die vielen Schwierigkeiten und einander
kreuzenden Strömungen berichtet ausführlich Schnell, Kirchenordnungen, S. 101 ff.
Am 25. Mai 1600 starb Chytraeus. 1601 begann die Arbeit von Neuem. Über diese
und die Geschichte der Drucklegung vgl. Schnell, Kirchenordnungen, S. 111 ff. Weihnachten
1602 war der Druck fertig. Am 5. März 1603 wurde die Ordnung publizirt. Gedruckte
Exemplare des Publikations-Patents finden sich im Archiv des Geistl. Ministeriums zu Rostock
und im St.-A. zu Schwerin.