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Die freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf.
ausserdem in der Woche Freitags von 8 — 9 Uhr
ist Predigt; am Freitag Communion nach der
Predigt. Freitags nach der Predigt auch die
Litanei. Die anderen Tage werden die Personen
der „Versamblung“ und die Kinder eine halbe
Stunde vor dem Essen morgens und abends in
die Kirche gebracht, singen einen deutschen
Psalmen Davids, einen Psalm aus dem Gesang-
büchlein Luthers, lesen ein Capitel aus dem alten
Testament mit den Summarien Viti Theodori
deutsch („welches fein ordentlich unter die Per-
sonen und Kinder ausgetheilet werden kann“);
dann „werden von den Kindern zwei gegen ein-
ander aufgestellt, die durch Frage und Antwort
aus dem Catechismo mit der Auslegung etwas auf-
sagen“.
Als besonderer Prediger wird durch die Vor-
steher der „Versamblung“ zunächst einer der
Capellane unser Lieben Frau Kirchen bestellt
werden.
II.
„Von Einnehmung der personen und
Verhaltung derselben in der versamb-
lung. “
Die „eingenommenen“ Personen sollen christ-
lich unterrichtet werden, es sollen keine papisti-
schen Regeln wie Cölibat, Fasten u. dgl. gelten;
die eingetretenen jederzeit wieder austreten dürfen,
niemand unter 27 oder 28 Jahre alt sein, die
aus der alten Zeit vorhandenen sollen sich nicht
unterstehen, die neuen in ihrem Glauben zu be-
einflussen: weil die Versammlung ein Zucht- und
Schulhaus junger Mädchen sein soll, sollen die
Aufgenommenen möglichst schon zum Unterrichten
der Kinder qualifizirt sein, ihre Zahl ist beschränkt,
in der Regel soll jede mindestens 200 Mark Lü-
bisch, oder, wenn vermögend, 300 Mark ein-
bringen, die im Todesfall der Versammlung ver-
bleiben, bei Austritt aber ausgezahlt werden, nach
billigem Abzuge für die Zeit des Aufenthaltes
im Kloster.
III.
„Vom Regiment und Haushaltung in
der Versamblung. “
Die Oberste oder domina wird von den Herrn
Vorstehern und der Majorität der Versammlung
gewählt.
Sie führt die Aufsicht; insbesondere ertheilt
sie auch die Erlaubniss zu Besuchen ausserhalb
und innerhalb des Hauses. Vor der Mahlzeit
sprechen die Kinder benedicite, nach der Mahl-
zeit gratias. Unter der Mahlzeit wird ein Capitel
aus dem neuen Testament gelesen werden. Die
domina handhabt die Zucht in Form von Ver-
mahnungen ; sie beruft das Capitel. Die Herren
Vorsteher (Superintendent und Pastoren der Stadt)
samt dem verordneten Prediger visitiren alle Jahre
einmal. Ein Vogt und Schreiber führt die Re-
gister über das Vermögen. In Speise und Trank
soll kein Unterschied gemacht werden; die domina
wird mit den Herrn Vorstehern darüber eine gewisse
Ordnung machen. Die Prediger-Wittwen sollen
womöglich verpflegt werden. Jährlich wird den
Vorstehern Rechenschaft abgelegt über Einnahme
und Ausgabe, Haushaltung u. s. w. Die Kloster-
Urkunden sollen in einem eigenen Repositorium
gut verwahrt werden. Die zur Versammlung an-
genommenen Personen sollen ein „einträchtig,
schwarz, tunkelbraun oder düster grün ehrlich
kleid, unbesetzet, tragen und sich aller bunten,
zertheilten kleidung enthalten.“
IV.
„Von kinder-einnehmung zur Zucht und
lehr und derer Verhaltung.“
Die Versammlung soll als Zucht- und Lehr-
schule für junge Mädchen dienen; für einheimi-
sche (für ausländische mit Zustimmung des Raths);
ihre Zahl soll nicht zu gross sein; jedes Kind
soll ein jährliches Kostgeld entrichten ; Lehrgegen-
stände sind christliche Lehre, Jungfrauenarbeit,
Schreiben und Lesen; die Kinder sollen Predigt
hören und zum heiligen Abendmahl gehen; sie
sollen angehalten werden, dass sie von der Predigt
etwas behalten und aufsagen können; ferner, dass
sie mit der Zeit die Evangelia der Sonntage aus-
wendig lernen. Morgens und abends, wenn die
Kinder aufgestanden sind oder zu Bette gehen,
sollen sie „auf einer Reige her stehen, und die
Personen der Versamblung hinter ihnen mit ge-
fabenen Händen den Morgen- und Abendsegen
und Gebet respektive mit Andacht sprechen und
darauf die funf stucke des Catechismi, ohne aus-
legung, alles deutsch“. — In den Schlafstuben
der Kinder schläft eine Aufsichtsperson. Domina
bestimmt die Zeit des Aufstehens, Schlafens, die
Spielstunde, die Stunde des Essens. In der Ver-
sammlung soll Einigkeit und Ordnung herrschen.
Die Ordnung kann geändert werden. Das
Fundament muss jedoch stets so bleiben, dass alles
der Augsburgischen Confession in Lehre und Cere-
monien gemäss ist, und kein papistisches Closter-
wesen entsteht.
Die freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf.
ausserdem in der Woche Freitags von 8 — 9 Uhr
ist Predigt; am Freitag Communion nach der
Predigt. Freitags nach der Predigt auch die
Litanei. Die anderen Tage werden die Personen
der „Versamblung“ und die Kinder eine halbe
Stunde vor dem Essen morgens und abends in
die Kirche gebracht, singen einen deutschen
Psalmen Davids, einen Psalm aus dem Gesang-
büchlein Luthers, lesen ein Capitel aus dem alten
Testament mit den Summarien Viti Theodori
deutsch („welches fein ordentlich unter die Per-
sonen und Kinder ausgetheilet werden kann“);
dann „werden von den Kindern zwei gegen ein-
ander aufgestellt, die durch Frage und Antwort
aus dem Catechismo mit der Auslegung etwas auf-
sagen“.
Als besonderer Prediger wird durch die Vor-
steher der „Versamblung“ zunächst einer der
Capellane unser Lieben Frau Kirchen bestellt
werden.
II.
„Von Einnehmung der personen und
Verhaltung derselben in der versamb-
lung. “
Die „eingenommenen“ Personen sollen christ-
lich unterrichtet werden, es sollen keine papisti-
schen Regeln wie Cölibat, Fasten u. dgl. gelten;
die eingetretenen jederzeit wieder austreten dürfen,
niemand unter 27 oder 28 Jahre alt sein, die
aus der alten Zeit vorhandenen sollen sich nicht
unterstehen, die neuen in ihrem Glauben zu be-
einflussen: weil die Versammlung ein Zucht- und
Schulhaus junger Mädchen sein soll, sollen die
Aufgenommenen möglichst schon zum Unterrichten
der Kinder qualifizirt sein, ihre Zahl ist beschränkt,
in der Regel soll jede mindestens 200 Mark Lü-
bisch, oder, wenn vermögend, 300 Mark ein-
bringen, die im Todesfall der Versammlung ver-
bleiben, bei Austritt aber ausgezahlt werden, nach
billigem Abzuge für die Zeit des Aufenthaltes
im Kloster.
III.
„Vom Regiment und Haushaltung in
der Versamblung. “
Die Oberste oder domina wird von den Herrn
Vorstehern und der Majorität der Versammlung
gewählt.
Sie führt die Aufsicht; insbesondere ertheilt
sie auch die Erlaubniss zu Besuchen ausserhalb
und innerhalb des Hauses. Vor der Mahlzeit
sprechen die Kinder benedicite, nach der Mahl-
zeit gratias. Unter der Mahlzeit wird ein Capitel
aus dem neuen Testament gelesen werden. Die
domina handhabt die Zucht in Form von Ver-
mahnungen ; sie beruft das Capitel. Die Herren
Vorsteher (Superintendent und Pastoren der Stadt)
samt dem verordneten Prediger visitiren alle Jahre
einmal. Ein Vogt und Schreiber führt die Re-
gister über das Vermögen. In Speise und Trank
soll kein Unterschied gemacht werden; die domina
wird mit den Herrn Vorstehern darüber eine gewisse
Ordnung machen. Die Prediger-Wittwen sollen
womöglich verpflegt werden. Jährlich wird den
Vorstehern Rechenschaft abgelegt über Einnahme
und Ausgabe, Haushaltung u. s. w. Die Kloster-
Urkunden sollen in einem eigenen Repositorium
gut verwahrt werden. Die zur Versammlung an-
genommenen Personen sollen ein „einträchtig,
schwarz, tunkelbraun oder düster grün ehrlich
kleid, unbesetzet, tragen und sich aller bunten,
zertheilten kleidung enthalten.“
IV.
„Von kinder-einnehmung zur Zucht und
lehr und derer Verhaltung.“
Die Versammlung soll als Zucht- und Lehr-
schule für junge Mädchen dienen; für einheimi-
sche (für ausländische mit Zustimmung des Raths);
ihre Zahl soll nicht zu gross sein; jedes Kind
soll ein jährliches Kostgeld entrichten ; Lehrgegen-
stände sind christliche Lehre, Jungfrauenarbeit,
Schreiben und Lesen; die Kinder sollen Predigt
hören und zum heiligen Abendmahl gehen; sie
sollen angehalten werden, dass sie von der Predigt
etwas behalten und aufsagen können; ferner, dass
sie mit der Zeit die Evangelia der Sonntage aus-
wendig lernen. Morgens und abends, wenn die
Kinder aufgestanden sind oder zu Bette gehen,
sollen sie „auf einer Reige her stehen, und die
Personen der Versamblung hinter ihnen mit ge-
fabenen Händen den Morgen- und Abendsegen
und Gebet respektive mit Andacht sprechen und
darauf die funf stucke des Catechismi, ohne aus-
legung, alles deutsch“. — In den Schlafstuben
der Kinder schläft eine Aufsichtsperson. Domina
bestimmt die Zeit des Aufstehens, Schlafens, die
Spielstunde, die Stunde des Essens. In der Ver-
sammlung soll Einigkeit und Ordnung herrschen.
Die Ordnung kann geändert werden. Das
Fundament muss jedoch stets so bleiben, dass alles
der Augsburgischen Confession in Lehre und Cere-
monien gemäss ist, und kein papistisches Closter-
wesen entsteht.