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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0343
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Attena übertragen. 1456 fiel diesem auch die Herrlichkeit Wittmund zu, so daß er jetzt das ganze Har-
lingerland beherrschte. Ein Nachkomme dieses Siebet Attena war Hero Omken (1473-1522). Gleich zu
Beginn der Regierungszeit Edzards und Ukos lehnte sich Hero Omken gegen die Herrschaftsansprüche
der ostfriesischen Grafen auf, desgleichen der Häuptling Edo Wiemken von Jever für sein Gebiet. Sie
stützten sich auf außerostfriesische Bundesgenossen, darunter Oldenburg. Die ostfriesischen Grafen erreich-
ten zwar, daß sich die Aufständischen ihnen als ihren Lehnsherren unterwarfen, konnten aber auch weiter-
hin nicht auf sie bzw. ihre Nachkommen vertrauen. Nach dem Tod Christophs von Jever, des Sohnes
Edo Wiemkens, kam es 1517 zwischen Edzard und Edos drei Töchtern zum Vergleich. Solange die jungen
Herrinnen unmündig waren, sollte Edzard die vormundschaftliche Regierung über Jever führen, nach
Ablauf von sieben Jahren die Herrschaft durch Heirat unmittelbar an das ostfriesische Grafenhaus über-
gehen. In demselben Jahr fanden die langjährigen kriegerischen Auseinandersetzungen mit den säch-
sischen und braunschweigischen Herzögen wie auch mit den oldenburgischen Grafen (sog. Sächsische
Fehde) endlich ihr Ende. Ostfriesland bezahlte diese Fehde mit dem Verlust von Butjadingen und Stad-
land. Nach Edzards Tod 1528 kam der Bestimmung des Vaters gemäß sein zweiter Sohn Enno - der
älteste Sohn Ulrich war geisteskrank - zur Regierung; sein jüngerer Bruder Johann nahm aber seit 1530
aktiv an den Regierungsgeschäften teil. Dem jeverischen Vertrag zuwider verheiratete Enno sich mit der
Gräfin Anna von Oldenburg. Die Folge war, daß die lange Feindschaft mit Oldenburg zwar endgültig
aufhörte, Jever aber für Ostfriesland verlorenging. Die dort zur Regierung gekommene Herrin Maria
trug die Herrschaft dem Kaiser als Herzog von Brabant und Grafen von Holland an und empfing sie
von ihm zu Lehen. Nach ihrem Tode 1575 fiel Jever gemäß ihrer testamentarischen Bestimmung an
Oldenburg. Die Herrschaft Jever, die auch ihre eigene Reformationsgeschichte gehabt hat, wird in Band
VII, 2 noch besonders zu behandeln sein.

Balthasar von Esens, Hero Omkens Sohn, erhob sich gleich zu Beginn der Regierung Ennos II.
gegen die Herrschaft des Grafen. 1530 mußte er sich zwar unterwerfen und Wittmund an Enno abtreten,
verband sich aber mit dem Herzog von Geldern, nahm Esens von ihm zu Lehen und empfing nach er-
neutem Kampf gegen Enno auch Wittmund aus seiner Hand. Erst Enno III. brachte das Harlinger-
land 1581 durch Heirat wieder an Ostfriesland zurück. Auch in kirchlicher Hinsicht hat das Harlinger-
land sein Sonderleben geführt. Darauf wird noch näher einzugehen sein.

Enno II. starb 1540. Seine Witwe übernahm als Vormund ihrer Söhne die Regierung, während
ihr Schwager, Graf Johann, 1543 mit Geld abgefunden wurde. Entgegen der Verordnung Edzards I.,
der zufolge jeweils nur ein Sohn die Herrschaft innehaben sollte, erwirkte sie 1558 die Belehnung aller
drei Söhne, Edzards II., Christophs und Johanns, mit der Grafschaft. Christoph starb schon 1566.
Zwischen Edzard und Johann aber kam es zu einem langen Zwist. Die Rivalität erhielt ihre Schärfe
durch die bei der Verlobung Edzards mit der schwedischen Prinzessin Katharina 1558 errichteten und
dann von der Gräfin Anna und Edzards Brüdern anerkannten Ehepakten, in denen Edzard als der allei-
nige Herr Ostfrieslands hingestellt und von künftigen Nachkommen des Herrscherpaares nur der älteste
bzw. ein Sohn als Nachfolger in Aussicht genommen wurde. Der dessen ungeachtet von der Gräfin Anna
erwogene Plan einer Dreiteilung der Grafschaft lebte nach Christophs Tod in Form der Forderung nach
einer Zweiteilung wieder auf. Johann setzte sich schließlich in den Besitz der Ämter Leerort, Greetsiel
und Stickhausen. Auf die kirchlichen wie auch auf die übrigen Verhältnisse war der Bruderzwist von
nachhaltigem Einfluß. Gräfin Anna starb 1575; zur Alleinherrschaft gelangte Edzard II. erst 1591 nach
dem Tod seines Bruders Johann. Die politischen Ereignisse seiner letzten Regierungsjahre sind stark
verflochten mit den kirchlichen Verhältnissen des Landes, wie sie sich inzwischen herausgebildet hatten.
Das Land geriet jetzt in Abhängigkeit von den Niederlanden, die sich während der Regierungszeit seines
Sohnes Ennos III. 1599-1625 noch verstärkte.

Die Landstände - Prälaten, Häuptlinge und die Bauerschaften der einzelnen Landschaften, als

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