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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0372
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a Lascos, Microns und Emdens 42. Vermutlich besteht hier ein Abhängigkeitsverhältnis; in welcher
Reihenfolge man es jedoch annehmen sollte, muß letztlich dahingestellt bleiben, da die Oldersumer
Ordnung nicht mit Sicherheit für die Frühzeit in Anspruch zu nehmen ist 43.

Erwähnt seien hier noch die Briefe des Borssumer Predigers Hermann Aquilomontanus44 an Bul-
linger, in denen Aquilomontanus, der 1531 nach Borssum kam, etliche Mitteilungen über den Gottes-
dienst in Borssum macht 45. Aquilomontanus entfernte Bilder und Altäre aus der Kirche, ließ Bänke
aufstellen und für das Abendmahl einen Tisch sauber herrichten, an dem das Mahl mit weißem Brot
auf zinnernem Teller und Wein aus zinnernem Gefäß gehalten wurde. Bei der Feier trug er gewöhn-
liche Kleidung; „audito sermone ad orationem omnes se componunt, fidem corde confitentur, quam
distincte et clara voce pronuncio, castigationi evangelicae subiicientes ad mensam accedunt, assident,
audientes cenae verba; panem in hoc [!] positum per ministrum in manus sumunt, quem administrans
frango in partes; si numerus maior sit una mensa priores surgunt, reliqui eodem modo in mensa se
componunt, eadem audientes, eadem agentes. Peracta ceremonia cenae, succincte, quid Christianorum
deceat, admoneo; his peractis, ecclesia una voce Domino gratias agit, decantat“ 46. Viermal im Jahr
feierte Aquilomontanus das Abendmahl; er legte Wert auf eine ernste Vorbereitung und ließ nicht jeden
zu. Die Taufe der Kinder nahm er nur am Sonntag in der Kirche vor der Gemeinde vor; die Nottaufe
lehnte er ab 47. Aquilomontanus blieb bis 1542 in Borssum und wurde dann nach Oldersum berufen 48.
Nach seinem eigenen Zeugnis zu schließen, hat er die von ihm zu Beginn seiner Wirksamkeit in Bors-
sum eingeführte Gottesdienstordnung beibehalten - trotz der sog. Lüneburger KO49.

b) Reformierte KOO aus der Zeit nach Abfassung des Emder Katechismus von
1554 für einen weiteren Bereich innerhalb der Grafschaft (III b a) .Von umfassenderer
Bedeutung unter den reformierten Ordnungen sind die bereits erwähnten „Acta coetus pastorum eccle-
siarum Frisiae Orientalis“ von 1576, die auf Grund geübter Praxis aufgestellt sein dürften und für
den Coetus, da die in ihm vereinigten Prediger sie unterschrieben, verbindlich wurden. Sie sind das
älteste unmittelbare Zeugnis über die Arbeitsweise des Coetus, das wir besitzen. Die uns überlieferten Coe-
tusprotokolle setzen erst mit den getrennten Coetus im Gebiet Graf Johanns 1583 ein. Bereits am 7. Mai
wurden etliche der Ältesten vom Coetus verordnet, „welcke de ganze summa der lehre und ordnung vor-
vaten und dem samptlicken pastorn to approberen und to underschryven vorleggen scholden“. In der
uns überlieferten Form trägt die Ordnung das Datum vom 13. Juni 1576. An diesem Tag beschloß der
Coetus, der die Ordnung schon am 4. Juni approbiert hatte, sie unter Beteiligung einer ständischen
Kommission den Grafen zuzustellen und zu bitten, „dat E. G. G. na dem löflicken exempel dero godt-
saligen frou moder de christlicke eynicheit der kercken dem ganzen lande tom besten henferner gnedich-
lick handhaven und erholden helpen wolden“. Man faßte diesen Beschluß, nachdem der Wirdumer
Pastor Gibbo Nortochius, den der Coetus zu Martin Faber und Johannes Ligarius entsandt hatte, um
deren Unterschriften einzuholen, über die Vergeblichkeit seiner Mission berichtet hatte 50.

Eine stark beschädigte, etwa zeitgenössische Kopie der Coetusordnung von 1576 befindet sich zwi-

42 Vgl. die Zusammenstellung der Formeln bei J. Weerda, Entstehung, 41. Vgl. auch unten S. 472, Anm. 42.

43 Sicher darf man mit J.Weerda, Entstehung, 40, sagen: „Wir stehen jedenfalls immer im gleichen geistigen Um-
kreis, wenn wir die Spendeformel der Londoner bzw. Norder [vgl. dazu unten S. 634 mit Anm. 23] und Emder
bzw. Oldersumer Abendmahlsordnung vergleichen.“ Vgl. auch unten S. 565.

44 Hermann Aquilomontanus wurde um 1489 geboren, † 1548. Seine Herkunft ist unbekannt.Vgl. E. Kochs III,
98, Anm. 1.

45 Die Briefe sind ungedruckt. Mitteilungen daraus vgl. bei E.Kochs III und bei J.Weerda, Entstehung.

46 Vgl. J.Weerda, Entstehung, 21f. 40; E. Kochs III, 115.

47 Vgl. E. Kochs III, 115. 116.

48 Vgl. E. Kochs III, 98, Anm. 1. 49 Vgl. E. Kochs III, 116.

50 Vgl. Bericht, 336jf.; E. Meiners II, 18f.; oben S. 333.

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