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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 1. Halbband): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Stift Osnabrück, Stadt Osnabrück, Grafschaft Ostfriesland und Harlingerland — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30042#0603
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haben für den Ausbau des Londoner Kirchenrates, insbesondere was die censura morum der Amtsträger angeht, die
wir dann auch in der Emder Kirche finden 51. Freilich handelt es sich im Züricher Synodus nur um eine Zensur der
Diener am Wort in Gegenwart von obrigkeitlichen Räten 52. — Vierteljährlich fand übrigens auch die censura fratrum
in der Genfer Kirche statt, eine Untersuchung der Glieder der Pfarrerkonferenz untereinander auf Lehre und Leben,
im Termin offenbar gebunden an die vierteljährliche Abendmahlsfeier 53. Vielleicht hat a Lasco von dieser Regelung
irgendwie Kenntnis gehabt. Aber er ist auch hier eigene Wege gegangen. Die Zensur aller Diener der Gemeinde in der
Versammlung der Prediger, Ältesten und Diakonen nach vorheriger Ankündigung in der Gemeinde und Aufforderung
an die Gemeinde, ihre Beschwerden einzureichen, vierteljährlich gehalten, obwohl man das Abendmahl in London
öfter feierte als in Genf, ist a Lascos Schöpfung. Weder Zürich noch Genf konnten ihm dafür ein vollständiges Vorbild
liefern.

Eine Verbindung zu den Züricher Ordnungsformen war für die Londoner Gemeinde besonders durch Micron ge-
geben, der ein Schüler der Züricher Theologen, insbesondere Bullingers war 54. Auch Utenhove hatte sich eine Zeitlang
in Zürich aufgehalten 55.

Aufs ganze gesehen, dürften sich die Einflüsse, die vollständig aufzudecken, Spezialarbeiten vorbehalten bleiben
muß, teilweise überschnitten haben. A Lasco hat sich offenbar viele Anregungen zunutze gemacht, ohne auch nur
irgendeiner fremden Ordnung sklavisch zufolgen.

4. Das Verhältnis der Forma ac ratio zu Microns Ordinancien, oben nur kurz angedeutet 56, ist im
Grunde sehr kompliziert und wohl kaum ganz zu klären. Micron hat gegenüber a Lasco nicht nur im Hinblick auf die
Erklärungen zu den gottesdienstlichen Stücken, sondern auch in den liturgischen Stücken selbst gekürzt und zusam-
mengefaßt, gelegentlich jedoch auch mal etwas erweitert 57. A Lascos lateinische Forma ac ratio ist nur durch den Druck
von 1555 bekannt, und man weiß, daß a Lasco sein Werk auch in Deutschland noch ergänzt hat 58. Mithin ist im ein-
zelnen nicht sicher, wo Micron wirklich gekürzt hat, oder wo er eine frühere Form der Forma ac ratio wiedergibt. Einen
gewissen Maßstab vermitteln uns die Forma precum von 1551 mit der Ordnung des gewöhnlichen Gottesdienstes für den
Sonntag und die Katechismusfragen für die Erstkommunikanten von 1553. Einige der Londoner Formulare, nämlich
die Ermahnungen, Gebete usw. für die öffentliche Buße und Wiederaufnahme eines reuigen Sünders, enthält, aus-
drücklich unter a Lascos Namen, die französische Liturgie des Valérand Poullain für die wallonische Gemeinde in
Glastonbury von 1552 58a. Wenden wir uns jedoch zunächst den direkt der Londoner niederländischen Flüchtlings-

51 Vgl. oben S. 504 mit Anm. 2. 52 Ae. L. Richter I, 172f.

53 Ordonnances ecclesiastiques 1541 (CR 38, 1, 20. 25; COpp II, 335. 344).

54 J. H. Gerretsen, 4ff. 124; S. Cramer-F. Pijper I, 423f.; W.F. Dankbaar, 18.

55 F. Pijper, 34. 36ff. 56 Vgl. oben S. 351 mit Anm. 12.

51 Vgl. W.F. Dankbaar, 11; U.Falkenroth, 6ff. Micron erweitert z. B. bei der Aufzählung von offenbaren Sünden
bei der Vermahnung vor der Abendmahlsfeier; bei der Erwähnung der Versagung des Abendmahls bei unbußfertigen
Sündern im öffentlichen Zuchtprozeß; indem er die Abendmahlsfeier am Fasttag vor der Wahl der Amtsträger aus-
drücklich nennt. Die Zusätze sind teils lediglich praktischer Natur. Ist die Abendmahlsfeier am Fasttag vor der
Wahl der Amtsträger bei a Lasco auch nicht besonders erwähnt, so ist sie doch bei der allgemeinen Beschreibung der
Fasttage genannt (A. Kuyper II, 243). Daß a Lasco ebenso wie Micron die Versagung des Abendmahls vor der
eigentlichen Exkommunikation festhielt, ergibt sich aus seiner Abendmahlsordnung sowie aus der Zensurordnung
der Amtsträger (Kuyper II, 138. 160. 234) .Vgl. auch T. J.v. Griethuijsen, 320, — Weiter gefaßt als bei a Lasco
ist bei Micron auch die Spendeformel; aber ist sie wirklich nachträglich durch die Worte „ende gheloovet“ erwei-
tert ? Sie entsprach doch wohl dem praktischen Gebrauch in der Londoner Gemeinde. Auf ihre Verwandtschaft mit
der Straßburger Formel ist schon hingewiesen. Auch scheint eine gewisse Verwandtschaft insbesondere der Micron-
schen Brotspendeformel mit der entsprechenden Spendeformel des zweiten Common Prayer Book (1552) zu be-
stehen: Take and eate this, in remembraunce that Christ dyed for thee, and feede on him in thy hearte by faythe,
with thankesgeving (C. Fabricius, 681; E. C. S. Gibson, 389). Die Kelchspendeformel des Common Prayer Book
dagegen steht der a Lascoschen Fassung der entsprechenden Formel näher: Drinke this in remembraunce that
Christ’s bloude was shed for thee, and bee thankefull (aaO.).

58 In der Vorrede zur Forma ac ratio sagt a Lasco: Sed in itineribus devium meis, ubi Angliam reliquissemus, multis
locis recognitus est atque in concionum praeterea argumentis admonitionibusque ecclesiasticis magna ex parte auctus,
quae res paginarum quoque ordinem in ipsa libri aeditione nonnihil interturbavit. Deinde ipsam quoque libelli
aeditionem perturbavit inexpectata mea e Frisia migratio. Illic enim coeptus excudi, hic nunc primum est absolutus
(A. Kuyper II, 35).Dazu vgl. M. A. Gooszen, De Heidelbergsche Catechismus... Leiden 1890, Inleiding 57,
Anm. 1. Gooszen bemerkt, die Forma ac ratio sei mehr eine Apologie der Flüchtlingsgemeinde als eine genaue
historische Beschreibung ihrer kirchlichen Gebräuche. Zur französischen Übersetzung, Emden 1556, vgl. Kuyper
I, CVIIIf.

58a L’ordre des prieres et ministere ecclesiastique, avec la forme de penitence pub. et certaines prieres de l'eglise
de Londres... A Londres 1552 (vgl. die Abbildung des Titelblattes in diesem Band). (Expl. der Universitäts-
bibliothek Cambridge). Ebd. Bl. 43v steht als Überschrift: De la penitence publique des pecheurs repentans
avant qu'ilz ayent esté excommunié. Par monsieur Ian à Lasco superintendent des eglises estrangieres à Lon-
dres. - Nach kurzen grundsätzlichen Ausführungen über die öffentliche Bußzucht schließt sich auf Bl. 44v der

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