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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 1. Teil): Stift Hildesheim, Stadt Hildesheim, Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever — Tübingen: J.B.C. Mohr (Paul Siebeck), 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.32954#0240
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pastor zu Strückhausen und Ulricus Meinardus pastor zu Blexen“. So nach Hamelmann ! Vom Grafen
berichtet er, er habe „festiglich darüber gehalten und noch hält“4. Nach der Teilung der Grafschaft 1577
erstreckte sich die Tätigkeit des Superintendenten und des Konsistoriums nur auf das Gebiet des in
Oldenburg residierenden Grafen. Für Delmenhorst bestellte Anton II. ein eigenes Konsistorium5.

Die Organisation des oldenburgischen Schulwesens ist auch wesentlich als das Werk Hamelmanns
anzusehen. Das zu Oldenburg hat zwar schon vor 1573 bestanden6, muß aber in einem
schlechten Zustand gewesen sein. Es erfreute sich keines großen Zuspruchs. Unter Graf Johann VII.
wurde bereits 1573 ein neues Haus entworfen und bis 1575 gebaut. Die Aufsicht über das Gymnasium
fiel dem Superintendenten und dem Konsistorium zu. Die ersten Rektoren M. Albertus Timannus und
Johannes Stapelius wurden aus Rostock berufen, wo Hamelmann seinen Licentiaten gemacht hatte.
1580 wurde M. Conrad Neander Rektor, und 1584 folgte M. Hermann Velstein, der 1590 zurücktrat,
seit 1608 aber als Gymnasialinspektor wirkte. Er wurde der Lehrer des jungen Grafen Anton Günther.
Ihm wird nachgesagt, er habe sich über die „Kalmäuserey und Schulpossen“ seiner Zeit durch einen
geistvolleren Betrieb der Sprachen erhoben. Auch sollen diese Rektoren nicht im Geist einer starren,
sondern einer lebensvollen Orthodoxie gewirkt haben7. Wie hätte es sich anders auch mit der KO von
1573 vertragen ? Das fast ganz daniederliegende Volksschulwesen hat Hamelmann aus dem Küsterdienst
aufgebaut, wie schon vorher an einigen wenigen Orten die Küster den Schuldienst versahen ( Rastede,
Tossens, Stolhamm, Apen). Jetzt erhielten noch weitere Orte Schulen: Dedesdorf, Waddens, Roden-
kirchen, Eckwarden, Burhave, Esenshamm, Blexen, Langwarden (dieses erst um 1597), Neuenbrok,
Altenhuntorf, Strückhausen, Wardenburg, Zetel, Bloh8. Damit hatten bei weitem noch nicht alle Ge-
meinden Schulen ; aber es war doch ein guter Anfang gemacht.

In Delmenhorst existierte in vorreformatorischer Zeit eine Schule, hauptsächlich für künftige
Geistliche, beim Kollegiatstift. Sie wurde von einem Kanoniker, dem Scholaster, geleitet9. Mit der Re-
formation begegnen dann lutherische Theologen als Ludimagister der sog. Rektorschule, so Hieronymus
Trabukirius, und als dieser 1546 Prediger geworden war, Franciscus Lyranus10, Die von der KO von

4 H. Hamelmann, Chronik, 556. Zum Oldenburger Konsistorium vgl. jetzt auch W. Hülle, Das Konsistorial-
gericht zu Oldenburg in Oldenburg (1573-1837), in: JbnKG 75 (1977), 99ff.
5 Vgl. E. Grundig, 480. In der Stadt Delmenhorst gab es damals zwei Geistliche, den Hofprediger und den Stadt-
prediger. Zur Nachmittagspredigt scheint von Anfang an der Rektor der Lateinschule mit herangezogen zu sein.
Gegen 1600 gab es drei Pastoren in der Stadt Delmenhorst. Möglicherweise hat der Hofprediger Andreas Montanus
damals die Aufgaben eines Superintendenten wahrgenommen (meint Grundig). — Zu Montanus (1598-1611/12)
verweist Grundig auf Knauer, Urkunden zur Geschichte Delmenhorsts, Mscr. Landesbibliothek Oldenburg
(Old. Gesch. IX, Bd. 32, 740, 741) 741, S. 66f., 28.5.1598; Staats-A. Oldenburg, Best. 21, Doc. Stadt Delmen-
horst, 26.5.1602; Best. 20, Tit. 19, 138, Mich. 1610/11: „Her Andres 1 kanne bastert [Süßwein] ist 19 grote.
It. noch 5 grott to offer [Opfergeld ], ebenso Mich. 1611/12“. Vgl.Grundig, 483 mit Anm. 37. Zu Joachim Ermes
(Hermes), 1598-1606, gebürtig aus Quedlinburg, vorher Katechet in Varel, und Bartholomäus Baler, 1596/97 bis
1609 (?), vgl. Grundig, 484 mit Anm. 44. — Graf Anton hat es an Fürsorge für die Delmenhorster Prediger
nicht mangeln lassen. H. Hamelmann, Opera, 792: „...novas aedes exstruxit, stipendium Francisco Lyrano,
pastori, et praedicto Heinio auxit ... et ministros ecclesiae clementer et liberaliter fovit“. Grundig, Anmerkungen,
S. 105, Anm. 19, bemerkt hierzu, daß das ziemlich dick aufgetragen sei. Im einzelnen führt er, 509, aus: „„Er
(Graf Anton II.) erhöhte die Besoldungen und baute dem Hofprediger Johannes Heinius ein Haus, schenkte 1578
(9.3.) Pastor Franz Liranus eine gefreite Stätte im Knick (Stadt-A. Delmenhorst XXII, 2), 1601 (8.8.) Hof-
prediger Joachim Ermes einen Hof am Moorweg (aaO. XXIT, 2), ferner 1609 (7.7.) der Witwe des Pastors
Bartholomäus Baler eine Hausstätte auf dem Kirchhof. Weil die Geistlichen auch auf der Burg predigten, setzte
ihnen Anton II. dafür ein bescheidenes Entgelt aus, wie sein Schreiben vom 13.10.1602 an den Rentmeister be-
zeugt“ (Auszug des Schreibens aus Staats-A. Oldenburg, Best. 20, Tit 19, 145).
Hine Lateinschule bestand beim Chorherrenstift; vgl. K. Meinardus, Geschichte des Großherzoglichen Gymna-
siums, 1f.; J. Weichardt, 14.
7 Vgl. K. Meinardus, aaO. 5ff.; L. Schauenburg 1, 189; J. Weichardt, 14f.
8 Vgl. L. Schauenburg I, 337.
9 Als Scholaster wird am 25.5.1541 Wilhelmus Holcken genannt ; vgl. Oldenburgisches Urkundenbuch I11, Nr. 717.
10 Vgl. H. Hamelmann, Opera, 791.

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