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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (8. Band = Hessen, 1. Hälfte): Die gemeinsamen Ordnungen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1965

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30457#0028
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arbeiter für die Einführung der Reformation empfohlen. Verschiedene Faktoren haben dessen Theologie
geprägt9: Aufgewachsen in der Umgebung Waldenser Gemeinden ist er im Franziskanerorden erzogen
und wesentlich durch dessen spätmittelalterliche Traditionen bestimmt. 1522 diskutiert er mit Zwingli
in Zürich über die Heiligenverehrung. Luther ermöglicht ihm einen längeren Aufenthalt10 in Witten-
berg11, von dort zieht Franz Lambert über Metz nach Straßburg und schließt hier die Bekanntschaft mit
Bucer und Jakob Sturm.
Um die Reformation in Hessen einzuführen12, regt Franz Lambert den Landgrafen an13, eine
Synode14 zu berufen15. Sie tritt vom 21. bis 23. Oktober 152616 als Vertretung der geistlichen und welt-
lichen Stände in Homberg an der Efze zusammen und wird von dem Landgrafen selbst geleitet. Franz
Lambert legt ihr seine ,,Paradoxa“17 vor, die die Grundlage der Diskussion und die Voraussetzung für
eine spätere Reformation Hessens bilden sollen. Als alleingültiger Maßstab dient die Schrift. In der
Versammlung tritt Nikolaus Ferber aus Herborn als Gegner auf und bestreitet die Rechtmäßigkeit der
Synode vom kanonischen Recht her18. Er dringt nicht durch19. Am letzten Tage wird der einzige Be-
schluß der Synode gefaßt20: etliche Männer sollten ,,aus Gottes Wort anordnen“, ,,was in allen hessischen
Kirchen reformiert werden sollte“. Daraufhin arbeitet Franz Lambert21 die Reformatio aus22. Mitte
Dezember ist sie wahrscheinlich fertiggestellt23 und an Luther zur Begutachtung übersandt worden. Am
7. Januar 1527 antwortet Luther24 dem Landgrafen und rät von dem Druck und damit von der Ein-

Dei munere in Sacris Literis agnovi, neque etiam scripta ejus,tametsi Lutherum novi, et fateor me non parum
profecisse consuetudine ejus. Scio enim esse apostolum et angelum Dei, videlicet ab eo missum . . .“ - Vgl. auch
CR 97 (= Zwingli opp. 10) Nr. 976.
9 Vgl. Maurer 211; jedoch läßt Maurer die Einwirkungen von seiten Zwinglis unerwähnt. Die entscheidende
Prägung Franz Lamberts sieht er durch Franziskanertum und Luther gegeben (217).
10 Er reist in Deutschland über Eisenach nach Wittenberg unter dem angenommenen Namen Johannes Serranus
(vgl. Luther an Spalatin, 22. Jan. 1523 WA Br. 3 Nr. 574, S. 18 f.; Francois Lambert d’Avignon a l'Electeur de
Saxe, 20.Jan. 1523, Herminjard I Nr. 60,S. 114;Francois Lambert a George Spalatin, 20.Jan. 1523, Hermin-
jard I Nr. 61, S. 115).
11 Maurer 215, sieht die entscheidende Änderung in der Theologie Franz Lamberts durch seine Beziehung zu Luther
gewirkt. So steht für ihn (216) Franz Lambert auch im Abendmahlsstreit auf Luthers Seite.
12 Über die Vorgeschichte der Synode und der Ordnung vgl. W. Schmitt 44 f.
13 Nach W. Schmitt 50, berichtet Ferber in seiner Monas, daß Lambert diese Synode angeregt habe.
14 Über die verfassungsrechtliche Frage, ob die Bezeichnung ,,Synode“ oder ,,Landtag“ der Versammlung zukomme,
vgl. Siebeck 160 f.
15 Für den 20. Oktober 1526 hat Philipp ein ,,christliches gesprech“ nach Homberg ausschreiben lassen (Quellen II
Nr. 29 c; W. Schmitt 48), um ,,von den christlichen sachen und zweispalten“ zu handeln (Quellen II Nr. 29 a;
vgl.W. Schmitt 47ff.).
16 W. Schmitt 71 ff.
17 Sie sind später in ähnlicher Form gedruckt (vorhanden: Bibliotheca Orphanotrophei Hallensis, Franckesche
Stiftung, 48 Gr 21),W. Schmitt 51 ff.; vgl. Baum 108 ff.
18 W. Schmitt 77f.
19 W. Schmitt 79 ff. — Über die weitere Auseinandersetzung zwischen Franz Lambert und Nikolaus Ferber vgl.
Kurten 77ff.
20 W. Schmitt 90. 70.
21 Die Verfasserschaft des Franz Lambert ist umstritten: Credner LXXXI ff.: die Reformatio ein auf Grund einer
Vorlage Philipps angefertigter Entwurf Lamberts, der am Tage vor der öffentlichen Diskussion (20. Okt.) beraten
und angenommen wurde;W. Schmitt 70. 90: ein Ausschuß hat nach der Synode wochenlang an der Reformatio
gearbeitet; Friedrich 30 ff. 52 ff.: Die Reformatio besteht aus zwei Teilen, einem philippinisch-lutherischen
und einem lambertinischen Teil, die beide überarbeitet wurden; Maurer 210: die Grundgedanken der Reformatio
finden sich in den übrigen Schriften Lamberts wieder.
22 Siebeck 165, verweist (mit Küch) darauf, daß die Datierung der Reformatio (Überschrift) auf den 20. Oktober
wahrscheinlich sekundär ist.
23 W. Schmitt 91.
24 WA Br 4 Nr. 1071, S. 157 f.; häufig abgedruckt.

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