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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (8. Band = Hessen, 1. Hälfte): Die gemeinsamen Ordnungen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1965

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https://doi.org/10.11588/diglit.30457#0083
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Stipendiatenordnung 1529

euer burgerskindern, so euch hierzu fur geschick-
test angesehen werden, [ ] studenten gemeltem
unserm Rectori und desselben zugeordenten zu
examiniern und [ ] selben geschicklicheit zu er-
lernen, nach Marpurg zuschicket und so [
also, durch sie für geschickt zugelassen und er-
kant, sollen [ ] alsdann jerlich mit [ ] gulden
von gedachten lehen, wie gemelt, underhalten wer-
den. Wir wollen auch, daß du unser [ ] also von
unsernwegen uffsehen habest, damit dermaßen von

unsern benefitien, so jetzt oder hernach vacirn
möchten, soliche summa gelts zu underhaltung der
studenten jerlich ungeweigert und one verhinde-
rung gereicht und bezalt werde. Das alles reicht
ungezweifelt dem almechtigen zu lob und ehren,
gemeiner unser landschaft, insonders euch und den
euern zu frommen und uns von euch zu besondern
gnedigen gefallen.
Datum Donnerstags nach dem Sontag Letare,
Anno etc. neunundzwenzig.

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