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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (8. Band = Hessen, 1. Hälfte): Die gemeinsamen Ordnungen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1965

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https://doi.org/10.11588/diglit.30457#0158
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Kasseler Katechismus 1539

Von gehorsame der kirchen.
Luce 10. [16]: Wer euch höret, der höret mich, und
wer euch verachtet, der verachtet mich. Wer aber
mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt
hat.
1. Thes. 6. [12f.]: Wir bitten aber euch, lieben brü-
der, daß ihr erkennet, die an euch arbeiten und euch
furstehen im Herren und euch vermanen, habt sie
deste lieber umb ihres werks willen und seid friedsam
mit ihnen.
Von gehorsame der oberkeit.
Johan. 19. [11]: Du hettest keine macht uber mich,
wenn sie dir nicht were von oben herab gegeben.
Tit. 3. [1]: Erinnere sie, daß sie den fürsten und der
oherkeit underton und gehorsam seien.

Von gehorsame der elteren.
Colos. 3. [20]: Ihr kinder, seid gehorsam den elteren
in allen dingen, denn das ist dem Herren gefellig.
Von gemeinem beruff.
[1. K 7, 24:] Ein iglicher, lieben brüder, warinnen er
heruffen ist, darinnen bleibe er bei Gott.
Gedruckt zu Erffurdt durch
Melcher Sachssen in
der Archen Noe.
1539.

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