Agende 1574
das nachtmal des Herrn zu halten und derwegen ein
vermanung an die communicanten zu tun ist, soll
man vorher etzliche teutsche oder lateinische psal-
men sampt dem Magnificat47 rteutsch oder auch zu
zeiten lateinisch singenr.
Diese ordnung im singen und andern ceremonien
soll in allen stetten durchaus gleichförmig, wie sie
allhie beschrieben ist, gehalten werden, und kann
auch leichtlich geschehen, dieweil alda schulmeister,
schuler und andere zum gesang dienliche personen
vorhanden. Auf den dörfern aber soll man gleichfalls
mit der predigt, gebet und dispensation des heiligen
abendmahls nach jetzt gesetzter maß procediren.
Den gesang aber, weil nicht allwegen gnugsame per-
sonen vorhanden, mag man meßigen, doch soll man
sich gedachter ordnung, so viel immer müglich, zu
folgen befleißigen.
Von predigten, verkündigung und erklä-
rung des heiligen göttlichen worts
Das fürnembst, das in allen christlichen versamb-
lungen tractirt und gehandelt werden soll, ist die
predigt, das ist die verkündigung und auslegung des
heiligen göttlichen worts. Denn damit müssen die
jungen einfeltigen und unverstendigen in der rech-
ten wahrhaftigen lehre von Gott und seinem willen,
von dem rechten waren gottesdienst und unserer
seelen heil und seligkeit underrichtet, die verstendi-
gen aber und so die lehr wissen im glauben besteti-
get, alle irtumb und falsche verfürische lehr und mei-
nung von Gott und seinem dienst widersprochen und
widerlegt, die gottseligen und bußfertigen zu einem
christlichen, Gott angenemen und wolgefelligen le-
ben angewiesen, die gottlosen in ihrem unchristli-
chem wesen und wandel gestraft, die schwachgleu-
bigen, betrübten und bekümmerten herzen gester-
ket und getröstet, und also die ganze gemeine und
ein jedes glidmaß an seinem ort gebessert werde.
Denn alle schrift, von Gott eingegeben, spricht der
apostel 2. Timoth. 3 [16f.], ist nütze zur lehre, zur
r-r fehlt B s-s fehlt B
t fehlt B
u +, geschehen B
v-v daraus B
47 Vgl. Anm. 42.
strafe, szur besserungs, zur züchtigung in der ge-
rechtigkeit, daß ein mensch Gottes sei volkommen,
zu allen guten werken geschickt. Item Rom. 15 [4]:
Was uns vorgeschrieben ist, das ist uns zur lehre vor-
geschrieben, auf daß wir durch geduld und trost der
schrift hoffnung haben. Derhalben soll dies der
kirchendiener vornembste und größte sorg sein, daß
die predigten christlich, treulich und fleißig ver-
sehen und also angestellet und verrichtet werden mö-
gen, daß man im werk befinde, daß sie nicht ver-
gebens geschehen, sondern ein merkliche besserung
bei der gemeine daraus erfolget sei. Es soll aber im
predigen nachfolgende ordenung gehalten werden.
An den gemeinen sontagen oder festtagen, wann
die großen versamblungen seindt bei welchen man
das heilige nachtmal zu halten pflegtu, söllen die
prediger die gebreuchlichen textus evangeliorum
oder historias de tempore dem volk vorlesen und aus-
legen. Diese auslegung aber söllen dermaßen ge-
schaffen sein, daß entweder der text ordentlich nach-
einander durchlaufen werde und bei einem jeden
geschicht, sentenz, bisweilen auch bei etlichen be-
sondern worten, was für lehr, straf, besserung, ver-
manung, trost daraus zu nemen sei, erinnerung ge-
schehe, oder aber etliche gewisse heuptstücke der
christlichen lehr * * * v *aus dem vorgelesenen textv ge-
zogen, wwelche stück im selbigen text und dessen
worten eigentlich gezeigt, dem volkw kürzlich und
deutlich fürgetragen, mit andern sprüchenx der
göttlichen schrift, gleichnussen und exempeln er-
kleret, bewiesen und also fürgebildet werden, daß
auch die allereinfeltigesten etwas daraus vernemen
und behalten mögen .yUnd söllen die prediger bei den
worten des vorgelesenen texts in alleweg bleiben,
dieselben oft widerholen, erkleren und den zu-
hörern dermaßen einbilden, damit sie die desto bes-
ser und fester zu gedechtnus ziehen undy hierin ein
sölcher bedacht, bescheidenheit, ernst und eifer ge-
braucht werden, daß jederman zsehen und spüren
möge, auchz im herzen zeugnus geben müsse, daß da
anderst nichts dann die ehr Gottes und der gemeine
w-w fehlt B
x fehlt B
y-y und soll B
z-z sehe und spüre und B
414
das nachtmal des Herrn zu halten und derwegen ein
vermanung an die communicanten zu tun ist, soll
man vorher etzliche teutsche oder lateinische psal-
men sampt dem Magnificat47 rteutsch oder auch zu
zeiten lateinisch singenr.
Diese ordnung im singen und andern ceremonien
soll in allen stetten durchaus gleichförmig, wie sie
allhie beschrieben ist, gehalten werden, und kann
auch leichtlich geschehen, dieweil alda schulmeister,
schuler und andere zum gesang dienliche personen
vorhanden. Auf den dörfern aber soll man gleichfalls
mit der predigt, gebet und dispensation des heiligen
abendmahls nach jetzt gesetzter maß procediren.
Den gesang aber, weil nicht allwegen gnugsame per-
sonen vorhanden, mag man meßigen, doch soll man
sich gedachter ordnung, so viel immer müglich, zu
folgen befleißigen.
Von predigten, verkündigung und erklä-
rung des heiligen göttlichen worts
Das fürnembst, das in allen christlichen versamb-
lungen tractirt und gehandelt werden soll, ist die
predigt, das ist die verkündigung und auslegung des
heiligen göttlichen worts. Denn damit müssen die
jungen einfeltigen und unverstendigen in der rech-
ten wahrhaftigen lehre von Gott und seinem willen,
von dem rechten waren gottesdienst und unserer
seelen heil und seligkeit underrichtet, die verstendi-
gen aber und so die lehr wissen im glauben besteti-
get, alle irtumb und falsche verfürische lehr und mei-
nung von Gott und seinem dienst widersprochen und
widerlegt, die gottseligen und bußfertigen zu einem
christlichen, Gott angenemen und wolgefelligen le-
ben angewiesen, die gottlosen in ihrem unchristli-
chem wesen und wandel gestraft, die schwachgleu-
bigen, betrübten und bekümmerten herzen gester-
ket und getröstet, und also die ganze gemeine und
ein jedes glidmaß an seinem ort gebessert werde.
Denn alle schrift, von Gott eingegeben, spricht der
apostel 2. Timoth. 3 [16f.], ist nütze zur lehre, zur
r-r fehlt B s-s fehlt B
t fehlt B
u +, geschehen B
v-v daraus B
47 Vgl. Anm. 42.
strafe, szur besserungs, zur züchtigung in der ge-
rechtigkeit, daß ein mensch Gottes sei volkommen,
zu allen guten werken geschickt. Item Rom. 15 [4]:
Was uns vorgeschrieben ist, das ist uns zur lehre vor-
geschrieben, auf daß wir durch geduld und trost der
schrift hoffnung haben. Derhalben soll dies der
kirchendiener vornembste und größte sorg sein, daß
die predigten christlich, treulich und fleißig ver-
sehen und also angestellet und verrichtet werden mö-
gen, daß man im werk befinde, daß sie nicht ver-
gebens geschehen, sondern ein merkliche besserung
bei der gemeine daraus erfolget sei. Es soll aber im
predigen nachfolgende ordenung gehalten werden.
An den gemeinen sontagen oder festtagen, wann
die großen versamblungen seindt bei welchen man
das heilige nachtmal zu halten pflegtu, söllen die
prediger die gebreuchlichen textus evangeliorum
oder historias de tempore dem volk vorlesen und aus-
legen. Diese auslegung aber söllen dermaßen ge-
schaffen sein, daß entweder der text ordentlich nach-
einander durchlaufen werde und bei einem jeden
geschicht, sentenz, bisweilen auch bei etlichen be-
sondern worten, was für lehr, straf, besserung, ver-
manung, trost daraus zu nemen sei, erinnerung ge-
schehe, oder aber etliche gewisse heuptstücke der
christlichen lehr * * * v *aus dem vorgelesenen textv ge-
zogen, wwelche stück im selbigen text und dessen
worten eigentlich gezeigt, dem volkw kürzlich und
deutlich fürgetragen, mit andern sprüchenx der
göttlichen schrift, gleichnussen und exempeln er-
kleret, bewiesen und also fürgebildet werden, daß
auch die allereinfeltigesten etwas daraus vernemen
und behalten mögen .yUnd söllen die prediger bei den
worten des vorgelesenen texts in alleweg bleiben,
dieselben oft widerholen, erkleren und den zu-
hörern dermaßen einbilden, damit sie die desto bes-
ser und fester zu gedechtnus ziehen undy hierin ein
sölcher bedacht, bescheidenheit, ernst und eifer ge-
braucht werden, daß jederman zsehen und spüren
möge, auchz im herzen zeugnus geben müsse, daß da
anderst nichts dann die ehr Gottes und der gemeine
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x fehlt B
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