Agende 1574
besserung gesucht werde. Dann darumb ist es nicht
zu tun, daß weitleuftig und mit vielen worten von
sachen geredt werde und der prediger sein kunst und
memorien ostentir und beweise, sondern daß die un-
verstendigen underwiesen, die nachlessigen erweckt,
die rohen sicheren geschreckt, die blöden und er-
schrockenen getröstet und also die kirche Gottes er-
bauwet und gebessert werde.
Zur morgen- oder mittagspredigt soll man ver-
lesen und auslegen die epistolas dominicales oder ei-
nen psalmum Davidis, oder sonsten einen andern
text aus dem alten oder neuwen testament, davon
nach gelegenheit der zeit und stand der kirchen
nützlich tractirt und geredt werden möcht.
Zur vesperpredigt kann nichts bequemlichers
oder fruchtbarlichers vorgenommen werden dann
die erklerung der häuptstück christlicher religion,
so man catechismum nennet48, dessen sich dann alle
pastores zum höchsten befleißen söllen, daß sie ein
stück nach dem andern kürzlich und deutlich aus-
legen und dieselbige auslegung alle jahr ein- oder
zweimal zum ende bringen.
An werktagen soll in einer jeden stadt und dorf,
wie bis daher gebreuchlich gewesen, die predigten
versehen und dahin mit allem fleiß getrachtet wer-
den, daß in stedten zum allerwenigsten zweimal,
auf den dorfen aber einmal in der wochen zu einer
gewissen hierzu bestimpten stunde gemeine ver-
samblungen, da Gottes wort verkündiget und das
gebet vor alle notturft gesprochen, gehalten werden.
Zu solchen predigten aber kann man nicht allent-
halben einerlei text zu gebrauchen vorschreiben,
sondern es mögen die pastores nach gelegenheit der
zeit und der kirchen ein gewiß buch aus dem alten
oder neuwen testament, doch mit vorwissen, rat und
bewilligung ihrer superintendenten, fürnemen und
dasselbig ordentlich bis zum ende, wie es aufs aller-
a-a fehlt B
b + sampt ihrer apologia B - a.R. + eiusque und
corpus doctrinae P. M. B
c-c und konnen alle nicht unnotige B
48 Zur Erklärung des Katechismus in der Vesperpredigt
am Sonntag vgl. Kirchenordnung 1566, S. 249. Auch
sonst ist die Vesperpredigt für die Auslegung des
Katechismus bestimmt (vgl. Kirchenordnung Calen-
berg-Göttingen 1542, Sehling VI, 2, 795), eine
bequemlichst und fruchtbarlichst geschehen kann,
auslegen und erkleren. Und söllen die pfarherrn ihre
predigten also anstellen, daß am sontag, wann die
gemeinen großen versamblungen geschehen, nit len-
ger dann drei vierteil einer stund oder zum höchsten
ein stunde die morgen,- mittags- und vesper-, der-
gleichen die werktagspredigten nicht über ein halbe
stunde erstreckt werden, damit das volk mehr mit
lust und begirde lenger zuzuhören, dann mit eckel
und verdruß abgehen und ein ander mal desto be-
girlicher und embsiger zur verkündigung göttliches
worts eilen möge.
aAn sontagen und andern feier- und werktagen,
wann man zur kirchen zu gehen und aber doch neben
dem gesang kein predigt zu halten pflegt, soll all-
wegen ein capitel aus dem alten oder neuwen testa-
ment dem volk fürgelesen werdena.
Auf daß man auch ein gewissen scopum habe,
nach welchem alle predigten und lehren in unsern
kirchen dirigirt und gerichtet werden, so söllen in
allen und jeden punkten christlicher lehr die pro-
phetischen und apostolische schriften das rechte
fundament, die einige norma iudicii, regel und richt-
schnur sein, nach welcher alle fürfallende streit und
irrung dirimirt und hingelegt werden mögen, und
nechst der heiligen göttlichen schrift die drei be-
werte symbola Apostolicum, Nicenum und Athana-
sianum, dergleichen die Augspurgische Confes-
sionb.49, dieser unser zeit symbolum, als die in den
prophetischen und apostolischen schriften warhaf-
tig fundirt und gegründet und zum eigentlichen
und notwendigen bericht von einem jeden artikel
gnugsam seind, cdaraus auch allec certamina bei
einfeltigen gottsfürchtigen und friedliebenden her-
zen, dso viel zu unserer seelen heil und seligkeit not-
wendig istd, leichtlich entscheiden und beigelegt
werden könnene. Was aberf neuwe spitzfündige fra-
d-d hieraus B
e fehlt B
f + die B
Übung, die wahrscheinlich in der mittelalterlichen
Horenfrömmigkeit ihren Ursprung hat.
49 Vgl. Bek. Schr. 21. 26f. 28-30. 50ff. Zur Zitierung
auch der Apologie in B oben Anm. b; vgl. die Ab-
schiede der Generalsynoden 1571, Abschn. 1, S. 355,
und 1572, Abschn. 1, S. 364.
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besserung gesucht werde. Dann darumb ist es nicht
zu tun, daß weitleuftig und mit vielen worten von
sachen geredt werde und der prediger sein kunst und
memorien ostentir und beweise, sondern daß die un-
verstendigen underwiesen, die nachlessigen erweckt,
die rohen sicheren geschreckt, die blöden und er-
schrockenen getröstet und also die kirche Gottes er-
bauwet und gebessert werde.
Zur morgen- oder mittagspredigt soll man ver-
lesen und auslegen die epistolas dominicales oder ei-
nen psalmum Davidis, oder sonsten einen andern
text aus dem alten oder neuwen testament, davon
nach gelegenheit der zeit und stand der kirchen
nützlich tractirt und geredt werden möcht.
Zur vesperpredigt kann nichts bequemlichers
oder fruchtbarlichers vorgenommen werden dann
die erklerung der häuptstück christlicher religion,
so man catechismum nennet48, dessen sich dann alle
pastores zum höchsten befleißen söllen, daß sie ein
stück nach dem andern kürzlich und deutlich aus-
legen und dieselbige auslegung alle jahr ein- oder
zweimal zum ende bringen.
An werktagen soll in einer jeden stadt und dorf,
wie bis daher gebreuchlich gewesen, die predigten
versehen und dahin mit allem fleiß getrachtet wer-
den, daß in stedten zum allerwenigsten zweimal,
auf den dorfen aber einmal in der wochen zu einer
gewissen hierzu bestimpten stunde gemeine ver-
samblungen, da Gottes wort verkündiget und das
gebet vor alle notturft gesprochen, gehalten werden.
Zu solchen predigten aber kann man nicht allent-
halben einerlei text zu gebrauchen vorschreiben,
sondern es mögen die pastores nach gelegenheit der
zeit und der kirchen ein gewiß buch aus dem alten
oder neuwen testament, doch mit vorwissen, rat und
bewilligung ihrer superintendenten, fürnemen und
dasselbig ordentlich bis zum ende, wie es aufs aller-
a-a fehlt B
b + sampt ihrer apologia B - a.R. + eiusque und
corpus doctrinae P. M. B
c-c und konnen alle nicht unnotige B
48 Zur Erklärung des Katechismus in der Vesperpredigt
am Sonntag vgl. Kirchenordnung 1566, S. 249. Auch
sonst ist die Vesperpredigt für die Auslegung des
Katechismus bestimmt (vgl. Kirchenordnung Calen-
berg-Göttingen 1542, Sehling VI, 2, 795), eine
bequemlichst und fruchtbarlichst geschehen kann,
auslegen und erkleren. Und söllen die pfarherrn ihre
predigten also anstellen, daß am sontag, wann die
gemeinen großen versamblungen geschehen, nit len-
ger dann drei vierteil einer stund oder zum höchsten
ein stunde die morgen,- mittags- und vesper-, der-
gleichen die werktagspredigten nicht über ein halbe
stunde erstreckt werden, damit das volk mehr mit
lust und begirde lenger zuzuhören, dann mit eckel
und verdruß abgehen und ein ander mal desto be-
girlicher und embsiger zur verkündigung göttliches
worts eilen möge.
aAn sontagen und andern feier- und werktagen,
wann man zur kirchen zu gehen und aber doch neben
dem gesang kein predigt zu halten pflegt, soll all-
wegen ein capitel aus dem alten oder neuwen testa-
ment dem volk fürgelesen werdena.
Auf daß man auch ein gewissen scopum habe,
nach welchem alle predigten und lehren in unsern
kirchen dirigirt und gerichtet werden, so söllen in
allen und jeden punkten christlicher lehr die pro-
phetischen und apostolische schriften das rechte
fundament, die einige norma iudicii, regel und richt-
schnur sein, nach welcher alle fürfallende streit und
irrung dirimirt und hingelegt werden mögen, und
nechst der heiligen göttlichen schrift die drei be-
werte symbola Apostolicum, Nicenum und Athana-
sianum, dergleichen die Augspurgische Confes-
sionb.49, dieser unser zeit symbolum, als die in den
prophetischen und apostolischen schriften warhaf-
tig fundirt und gegründet und zum eigentlichen
und notwendigen bericht von einem jeden artikel
gnugsam seind, cdaraus auch allec certamina bei
einfeltigen gottsfürchtigen und friedliebenden her-
zen, dso viel zu unserer seelen heil und seligkeit not-
wendig istd, leichtlich entscheiden und beigelegt
werden könnene. Was aberf neuwe spitzfündige fra-
d-d hieraus B
e fehlt B
f + die B
Übung, die wahrscheinlich in der mittelalterlichen
Horenfrömmigkeit ihren Ursprung hat.
49 Vgl. Bek. Schr. 21. 26f. 28-30. 50ff. Zur Zitierung
auch der Apologie in B oben Anm. b; vgl. die Ab-
schiede der Generalsynoden 1571, Abschn. 1, S. 355,
und 1572, Abschn. 1, S. 364.
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