Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0059
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Einleitung

landgräfliche Ausschreiben hin im Februar 1607 durchgeführt wurden, bekannte sich die Mehrheit der
Pfarrer aller vier Sprengel zu Moritz’ Verbesserungspunkten.
7. Die Kasseler Generalsynode 1607
Das Ergebnis der vier Partikularsynoden - die Zustimmung zu den Verbesserungspunkten - wollte der
Landgraf nun von einer Generalsynode bestätigen lassen.106 Für den 12. April wurden die vier Superinten-
denten, zehn Metropolitane107 sowie zwölf fürstliche Räte nach Kassel geladen, wo am folgenden Tag die
Verhandlungen der Generalsynode begannen.108
7a. Abschied der Generalsynode 20. April 1607 (Text S. 73)
Die Synode tagte eine Woche lang und beriet über sämtliche Punkte der landgräflichen Proposition, die
Ergebnisse wurden am 20. April in einem Abschied zusammengefasst. In 17 Punkten hielt dieser die
Beschlüsse zu Lehre, Gebeten, Gesängen, Predigten, Katechismus, Brotbrechen beim Abendmahl, Bet-
tagen, Aufgaben der weltlichen Beamten bei Einführung der Verbesserungspunkte und Luxusverboten fest.
Umfangreiche Abschnitte behandelten den Umgang mit den Pfarrern, die die Annahme der Verbesserungs-
punkte verweigert, sowie adeligen Patronatsherren, die die Einführung der Verbesserungspunkte verhindert
hatten. Am 23. April wurde der Synodalabschied von allen Teilnehmern unterzeichnet. Die Superintenden-
ten sollten den Pfarrern ihres Sprengels die Ergebnisse der Generalsynode bekanntgeben.109
Dem Abschied wurden zwei Anlagen beigefügt, die das eigentliche Ergebnis der Synode vom April 1607
darstellten, dies war zum einen ein Bekenntnis (Nr. 7b), zum anderen ein Katechismus (Nr. 7c).
7b. Bekenntnis der Generalsynode 1607 (Text S. 86)
Mit dem Bekenntnis, das die Generalsynode formulierte, wurde Moritz’ reformierte Haltung, wie sie sich
bereits in den Verbesserungspunkten von 1605 (Nr. 5) geäußert hatte, in einen größeren dogmatischen
Rahmen gestellt.110 Das Glaubensbekenntnis behandelte fünf Punkte: Zehn Gebote, Bilderverbot, Glau-
bensartikel bzw. Person Christi, Gnadenwahl und Abendmahl. Es deklarierte das Schriftwort als absolute
Autorität über jede kirchliche Institution, berief sich auf die Confessio Augustana und unterstrich Luthers
und Melanchthons Lehre von der Prädestination, wie sie auch im Heidelberger Katechismus zum Ausdruck
kam.111 Obwohl die Bekenntnisschrift auch Elemente der Wittenberger Theologie enthielt, war ihr calvi-
nistischer Charakter eindeutig. Die von der Generalsynode ausgearbeitete Bekenntnisschrift wurde mit

rungspunkte, S. 169-172; Vilmar, Geschichte, S. 184,
336-338, Beil. VI,1. Zur Eschweger Synode siehe Hoch-
huth, Diöcesan-Synoden, S. 62-67; Heppe, Einfüh-
rung, S. 58-61; Hofsommer, Verbesserungspunkte,
S. 172-180; Vilmar, Geschichte, S. 185f. Zur Marbur-
ger Synode siehe Heppe, Einführung, S. 61-63; Hof-
sommer, Verbesserungspunkte, S. 180-185; Vilmar,
Geschichte, S. 184f. Zur St. Goarer Synode siehe Heppe,
Einführung, S. 63f.; Hofsommer, Verbesserungs-
punkte, S. 185-187.
106 Heppe, Einführung, S. 65; Hofsommer, Verbesse-
rungspunkte, S. 188-190.
107 Die Metropolitane (decani rurales) standen institutionell
zwischen den Superintendenten und den Pfarrern. Seit
1586 wurden sie in Hessen-Kassel zu einer festen Größe
der Kirchenverfassung, Münch, Zucht und Ordnung,

S. 113f.; Heppe, Kirchengeschichte 1, S. 317; 448f. Vgl.
unten, Einleitung zu Nr. 14.
108 Griewank, Verbesserungswerk, S. 61; Menk, Absolu-
tistisches Wollen, S. 205. Die Proposition ist paraphra-
siert bei Heppe, Einführung, S. 66f.; vgl. Hofsommer,
Verbesserungspunkte, S. 191. Den Ablauf der Synode
beschreiben Heppe, Einführung, S. 64-95 und Hof-
sommer, Verbesserungspunkte, S. 188-196.
109 Heppe, Einführung, S. 95; Menk, Absolutistisches
Wollen, S. 205; Hofsommer, Verbesserungspunkte,
S. 196.
110 Menk, Zweite Reformation, S. 177.
111 Heppe, Einführung, S 78; Hofsommer, Verbesserungs-
punkte, S. 192f.; Vilmar, Geschichte, S. 188-201;
Griewank, Verbesserungswerk, S. 63f.; Maurer,
Bekenntnisstand, S. 51-53; BSRK S. LVI; Lucius,
Fragstücke, S. 56-59.

39
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften