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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0332
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Die Grafschaft Solms

hatte Konrads Sohn Wilhelm I. (1572-1610) nach der Landesteilung 1602 die Ordnung herangezogen, um
u.a. auf dieser Grundlage eine eigene Ordnung für seinen Landesteil Solms-Greifenstein zu schaffen.23
Die Kirchenzuchtordnung fand auch anderenorts Verwendung. So erließen Konrad von Solms-Braun-
fels, Hermann Adolf von Solms-Lich-Hohensolms (1545-1613) und die Grafen Ludwig und Christoph zu
Stolberg-Königstein diese Ordnung am 6. Juni 1583 für ihre Samtstadt Grüningen.24 Zwei Jahre nach Ver-
öffentlichung der Kirchenzuchtordnung wurde eine Strafordnung erlassen (Nr. 2). Sie wiederholte die 1582
getroffenen Regelungen teilweise wörtlich, ergänzte sie aber um konkrete Beträge der Strafgelder.
3. Artikel der Hungener Klasse zu den Klassikalkonventen 6. Juli 1583 (Text S. 329)
4. Auszug aus dem Abschied des Konsistorialkonvents 1588 (Text S. 332)
Nachdem Konrad den konfessionellen Wechsel vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis eingeleitet
hatte, gab er seiner Landeskirche eine Synodalverfassung. Am 7. September 1582 hatte die erste Synode in
Hungen getagt,25 für den 26. Juni 1583 wurde die zweite nach Braunfels einberufen.26 Die Geistlichen
wurden aufgefordert, Stellungnahmen darüber einzureichen, wie ... die monatliche classici conventus ordent-
lich vorgenommen und gehalten werden möchten.27 Von diesen Gutachten ist nur noch das der Hungener Klasse
erhalten (Nr. 3). Die Artikel erläuterten, dass die Klassenkonvente monatlich stattfinden sollten und dass
einmal im Jahr ein Konsistorialkonvent (eine Landessynode) abzuhalten wäre. Dieser wurde zunächst
abwechselnd an den Ort jeder der drei Klassen, seit 1593 immer nach Braunfels einberufen. Hierfür traten
die drei Superintendenten (Inspektoren) der drei Klassen mit je einem Pfarrer der Klassen Braunfels und
Greifenstein, zwei Pfarrern der Klasse Hungen und sechs weltlichen Mitgliedern (Amtleute, Rentmeister,
Hofmeister) in Gegenwart des Landesherrn zusammen.28
Der Auszug des Braunfelser Synodalabschieds von 1588 (Nr. 4) liefert ein Bild von den Inhalten, die das
Konsistorium zu verhandeln hatte, nämlich alles, das gehört ad cultum divinum, christianae religionis ezer-
citia und erbauung der Kirchen. Hierunter fielen Pfarrer- und Schulmeisterexamen, die Verhängung des
Banns und anderer Strafen gegen die kirchlichen Amtsträger.
5. Kirchenzuchtordnung 1. Oktober 1594 (Text S. 333)
Nach Konrads Tod 1592 führte sein Sohn Johann Albrecht I. (1563-1623) das Reformationswerk in Solms-
Braunfels fort. Hierfür ließ er die väterliche Kirchenzuchtordnung vom 6. Dezember 1582 (Nr. 1) überar-
beiten und gab sie neu heraus.29 Die Ordnung greift die inhaltliche Gliederung ihrer Vorlage von 1582 auf.
Während der Anfang des Textes größtenteils wörtlich der älteren Ordnung entspricht, weichen die folgen-
den Artikel immer mehr von Konrads Regelwerk ab. Die Unterschiede sind zwar weniger inhaltlicher als
vielmehr sprachlicher Natur, sie machen die Ordnung von 1594 gegenüber ihrer Vorlage jedoch zu einem
eigenständigen Text.
Die Kirchenzuchtordnung ist in drei Fassungen erhalten, von denen zwei (A und B) in Reinschrift
überliefert sind. Die dritte (C) ist so stark beschädigt, dass sie nicht in unserer Edition berücksichtigt
wurde.

23 Siehe unten, Einleitung zu Nr. 6.
24 Abicht, Wetzlar 3, S. 231. Die Grüninger Ordnung ist
überliefert im FSBA Braunfels A 61.1 III 543/1.
25 Abicht, Wetzlar 3, S. 255.
26 Rudnig, Reformation, S. 86; Abicht, Wetzlar 3, S. 255-
259; Jacobson, Geschichte, S. 613; Himmelreich,
Konsistorialabschiede, S. 193f.

27 Zitiert nach Rudnig, Reformation, S. 86.
28 Rudnig, Reformation, S. 86-89. Vgl. Abicht, Wetz-
lar 3, S. 258; Himmelreich, Graf Konrad, S. 10; ders.,
Reformationsbüchlein, S. 17.
29 Jacobson, Geschichte, S. 614f.; Himmelreich, Stel-
lung, S. 16.

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