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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0492
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Die Reichsstadt Frankfurt

Der Propst, der zunächst das Patronatsrecht der Stiftskirche besaß, übertrug dieses 1342/43 dem Kapi-
tel, dem die Kirche 1391 inkorporiert wurde.9 Die Bartholomäuskirche war die alleinige Pfarrkirche der
Reichsstadt und Sachsenhausens. 1452 wurden die Dreikönigskapelle in Sachsenhausen und die Peterska-
pelle in der Neustadt zu ihren Filialen erhoben.10 Neben St. Bartholomäus beherbergte die Reichsstadt zwei
weitere Kanonikerstifte: Das Leonhardsstift, das 1317 an der Marien- und Georgskirche gegründet worden
war und das 1323 den Patrozinienwechsel zu St. Leonhard erfuhr, sowie das 1325 fundierte Liebfrauen-
stift.11
Im 13. Jahrhundert ließen sich zahlreiche Orden in Frankfurt nieder.12 Neben den drei Männerklöstern
der Dominikaner,13 Franziskaner und Karmeliter hatten sich die beiden Ritterorden der Johanniter und der
Deutschherren angesiedelt. Daneben bestanden zwei Frauenkonvente, das Weißfrauen- und das Kathari-
nenkloster. Beide waren Stiftungen Frankfurter Bürger, die der Versorgung unverheirateter Städterinnen
dienten.14 Die sakrale Landschaft der Reichsstadt wurde durch zahlreiche Kapellen bereichert, darunter die
dem Bartholomäusstift unterstehende Nikolaikirche auf dem Römerberg, die im 15. Jahrhundert zum Mit-
telpunkt der bürgerlichen Almosenpflege und schließlich zur Ratskapelle wurde. Zudem beherbergte Frank-
furt mehr als 15 Höfe auswärtiger geistlicher Institutionen sowie 57 Beginenhäuser weiblicher sowie ein
Begardenhaus männlicher Religiosen.15
Der Frankfurter Rat übte bereits vor der Reformation Einfluss auf die kirchlichen Verhältnisse in der
Stadt aus. Es gelang ihm zwar nicht, das Pfarrmonopol des Bartholomäusstifts zu durchbrechen, er hatte
jedoch das Präsentationsrecht für zahlreiche andere Benefizien erlangt und hielt die Aufsicht über die
Kirchenfabriken der Klöster und Stifte in der Hand.16
Aus Frankfurt sind nur wenige Dokumente zur Kirchengeschichte des 16. Jahrhunderts überliefert, da
zahlreiche Quellen im Zweiten Weltkrieg verloren gingen. So ist der ursprünglich 22 Bände umfassende
Bestand der „Acta Ecclesiastica“ nahezu vollständig verbrannt. Lediglich zwei erhaltene Folianten mit
Abschriften aus dem 17. Jahrhundert dokumentieren einige Ereignisse der frühen Frankfurter Reformati-
onsgeschichte.17 Ähnlich wie in Heilbronn, wo 1944 ebenfalls ein Großteil der Archivalien verbrannt ist,18
können auch für Frankfurt zahlreiche Ereignisse nur noch anhand jüngerer Dokumentationen rekonstruiert
werden. Hier ist vor allem das „Evangelische Denckmahl der Stadt Franckfurth“ zu nennen, in dem Johann
Balthasar Ritter 1726 die Frankfurter Geschichte mit Hilfe zahlreicher Urkundenabschriften nachzeich-
nete. Auch einige Texte unserer Edition basieren auf jüngeren Abschriften.19

9 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 30-32; Natale, Ver-
hältnis, S. 51-55; Dechent, Kirchengeschichte 1, S. 1-
30; Dienst, Gottesdienst, S. 9-11; Bund, Frankfurt,
S.101-106, 120-124.
10 Natale, Verhältnis, S. 55-59, 75-80; Heitzenröder,
Reichsstädte, S. 35; Dienst, Einführung, S. 42f.
11 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 31f.; Natale, Leon-
hardskirche, S. 9-11; Schäfer, Kirche, S. 77-88.
12 Schäfer, Kirche, S. 62-74.

13 Beck, Dominikanerkloster.
14 Bothe, Geschichte, S. 7-35.
15 Heitzenröder, Reichsstädte, S. 45f.; Bund, Frank-
furt, S. 105.
16 Schindling/Schmidt, Frankfurt, S. 43.
17 Vgl. Johann, Kontrolle, S. 263.
18 Sehling, EKO XVII/1, S. 222.
19 Nr. 2b, 6, 7b, 7c, 8, 12a, 12b.

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