326
Aristophanes
die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen zu beenden). In der Lysistrate
(574-86 [troch. tetr.]) erklärt dagegen Lysistrate ihre politischen Forderungen
mit einer genau ausgearbeiteten Metapher aus der Wollverarbeitung (einge-
leitet mit 574 έχρήν), wobei zu Beginn auch ein Bad erwähnt wird (574 έν
βαλανείω, was auf der wörtlichen, nicht metaphorischen Ebene zu verstehen
und auf die Bürger zu beziehen ist). Auch die Gleichsetzung von Sykophanten
mit Schwämmen erscheint plausibel (auch wenn sie sonst nicht belegt ist).
Capps 1912, 80-2 sieht in dem Fragment dagegen eine Aufforderung,
nicht zu einem früheren Zustand zurückzukehren, sondern etwas neues zu
tun: Damit die Armen nicht weiterhin ganz ohne Bäder bleiben,247 sollen sie
zusammen mit den Reichen ins Bad gehen und dabei auch deren Schwämme
benutzen. Sie sollen dabei vorgeben, sie seien die Sklaven, die die Reichen
beim Gang ins Bad begleiteten, um so kostenlos ins Bad zu gelangen.248 παρα-
in παραλοΰσθαι drückt dabei aus, dass sie neben den Reichen bzw. zusätzlich
zu diesen baden. Der ganze Vorschlag ist bewusst absurd und als Scherz zu
verstehen.249
Auf die Verwendung derselben Badehäuser durch Reiche und Arme bezieht
das Fragment zuletzt auch Halliwell 2015, 237.
Häufiger wird das Fragment dagegen nicht auf einer sozialen oder poli-
tischen Ebene, sondern (ausgehend von fr. 58) als Teil von Plagiatvorwürfen
gegen einen oder mehrere Rivalen des Aristophanes gedeutet. Vgl. Bothe
1844b, 25 (der es auf Dichter bezieht, die „nec facere possint quin secum [d.h.
mit Aristophanes] laventur sine spongiis“), Schmid 1946, 198 Anm. 3 („mög-
licherweise geht auch das in demselben Rhythmus wie fr. [58] gehaltene fr.
[59] mit dem Bild vom Überlassen des Badeschwamms Reicher an mitbadende
Arme auf die Anleihen des Eupolis bei Ar.“), Taillardat 1965, 450 §775 („Dans
la parabase de FAnagyros, Aristophane deplore encore que, riches et pauvres,
«tous doivent se baigner ensemble et qu’il faille abandonner ses esponges»
247 Er verweist dabei auf Ar. Nub. 835-7, wo von Philosophen die Rede ist, die aus
Sparsamkeit (835 ύπό φειδωλίας) u. a. keine Bäder benutzen (837 ούδ’ εις βαλα-
νεϊον ήλθε λουσόμενος).
248 Zu dem Versuch, die Bezahlung des Badbesuchs zu vermeiden, vergleicht Capps
Ihphr. Char. 9,8.
249 Capps’ Interpretation geht von seiner eigenen, ganz unsicheren, Ergänzung des
Wortlauts des Fragments aus dem Zitatkontext aus (vgl. oben zur Textgestalt).
Unwahrscheinlich ist zudem, dass sich nach seiner Vorstellung τούς σπόγγους
έάν weder auf einen Verzicht auf Schwämme noch das Zu-Hause-lassen der
Schwämme durch Personen, die solche Schwämme besitzen, sondern gerade auf die
Mitbenutzung von Schwämmen durch Personen, die überhaupt keine Schwämme
besitzen, beziehen soll.
Aristophanes
die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen zu beenden). In der Lysistrate
(574-86 [troch. tetr.]) erklärt dagegen Lysistrate ihre politischen Forderungen
mit einer genau ausgearbeiteten Metapher aus der Wollverarbeitung (einge-
leitet mit 574 έχρήν), wobei zu Beginn auch ein Bad erwähnt wird (574 έν
βαλανείω, was auf der wörtlichen, nicht metaphorischen Ebene zu verstehen
und auf die Bürger zu beziehen ist). Auch die Gleichsetzung von Sykophanten
mit Schwämmen erscheint plausibel (auch wenn sie sonst nicht belegt ist).
Capps 1912, 80-2 sieht in dem Fragment dagegen eine Aufforderung,
nicht zu einem früheren Zustand zurückzukehren, sondern etwas neues zu
tun: Damit die Armen nicht weiterhin ganz ohne Bäder bleiben,247 sollen sie
zusammen mit den Reichen ins Bad gehen und dabei auch deren Schwämme
benutzen. Sie sollen dabei vorgeben, sie seien die Sklaven, die die Reichen
beim Gang ins Bad begleiteten, um so kostenlos ins Bad zu gelangen.248 παρα-
in παραλοΰσθαι drückt dabei aus, dass sie neben den Reichen bzw. zusätzlich
zu diesen baden. Der ganze Vorschlag ist bewusst absurd und als Scherz zu
verstehen.249
Auf die Verwendung derselben Badehäuser durch Reiche und Arme bezieht
das Fragment zuletzt auch Halliwell 2015, 237.
Häufiger wird das Fragment dagegen nicht auf einer sozialen oder poli-
tischen Ebene, sondern (ausgehend von fr. 58) als Teil von Plagiatvorwürfen
gegen einen oder mehrere Rivalen des Aristophanes gedeutet. Vgl. Bothe
1844b, 25 (der es auf Dichter bezieht, die „nec facere possint quin secum [d.h.
mit Aristophanes] laventur sine spongiis“), Schmid 1946, 198 Anm. 3 („mög-
licherweise geht auch das in demselben Rhythmus wie fr. [58] gehaltene fr.
[59] mit dem Bild vom Überlassen des Badeschwamms Reicher an mitbadende
Arme auf die Anleihen des Eupolis bei Ar.“), Taillardat 1965, 450 §775 („Dans
la parabase de FAnagyros, Aristophane deplore encore que, riches et pauvres,
«tous doivent se baigner ensemble et qu’il faille abandonner ses esponges»
247 Er verweist dabei auf Ar. Nub. 835-7, wo von Philosophen die Rede ist, die aus
Sparsamkeit (835 ύπό φειδωλίας) u. a. keine Bäder benutzen (837 ούδ’ εις βαλα-
νεϊον ήλθε λουσόμενος).
248 Zu dem Versuch, die Bezahlung des Badbesuchs zu vermeiden, vergleicht Capps
Ihphr. Char. 9,8.
249 Capps’ Interpretation geht von seiner eigenen, ganz unsicheren, Ergänzung des
Wortlauts des Fragments aus dem Zitatkontext aus (vgl. oben zur Textgestalt).
Unwahrscheinlich ist zudem, dass sich nach seiner Vorstellung τούς σπόγγους
έάν weder auf einen Verzicht auf Schwämme noch das Zu-Hause-lassen der
Schwämme durch Personen, die solche Schwämme besitzen, sondern gerade auf die
Mitbenutzung von Schwämmen durch Personen, die überhaupt keine Schwämme
besitzen, beziehen soll.