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Incertarum fabularum fragmenta (fr. 48)

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Dreißig im Jahre 404 v. Chr. verbannt (Isoc. 16,46; vgl. hingegen Lys. 14,26
(mit Carey 1989, 164), nach dessen Darstellung der Vater des Alkibiades d.J.
ihn aufgrund seines skandalösen Verhaltens zu sich nach Thrakien rief). 403
v. Chr. kam er - nach der Wiedereinführung der Demokratie - zurück, ohne
entschädigt zu werden und ohne sein Eigentum zurückzuerhalten (Isoc. 16,46).
Volljährig geworden verteidigte sich Alkibiades mit der ca. 397 v. Chr. von
Isokrates (16)389 verfassten Rede Περί τού ζεύγους gegen den seinem Vater
vorgeworfenen Diebstahl eines Pferdegespanns (ζεύγος ίππων).390 Gegen
Alkibiades d.J. selbst richten sich die Reden des Lysias κατά Αλκιβιάδου
λιποταξίου (14, ca. 395 v. Chr.) und κατά Αλκιβιάδου άστρατείας (15),391 die
wahrscheinlich auf den Feldzug der Athener nach Böotien gegen die Spartaner
(die Theben zu überfallen drohten, 395 v. Chr.) Bezug nehmen, s. dazu Carey
1989, 141. Dabei diente Alkibiades in der Kavallerie (und zwar als berittener
Bogenschütze, Lys. 15,6), ohne die δοκιμασία für sich als Ritter und sein Pferd
(s. dazu supra zu fr. 14) bestanden zu haben, obwohl er eigentlich den Hopliten
hätte dienen müssen. Er wurde deshalb wegen άστρατεία, λιποταξία und
δειλία angeklagt, vgl. Lys. 14,7-8 und 11. Wegen der anscheinend geringen
Möglichkeiten, die Gerichtsverhandlung bei einer solchen Anklage für sich zu
entscheiden, galt der Prozess wahrscheinlich als ein Versuch, Alkibiades d.J.
davon abzuhalten, die politische Bühne zu betreten, und seine Vertreter und
Anhänger zu behindern, s. Carey 1989, 145-6. Der letzte datierbare Hinweis
auf Alkibiades d.J. ist IG II2 7400,1-3 (ein Grabstein, der auf die zweite Hälfte
des 4. Jh. v. Chr. datiert ist), in dem er als Vater der Hipparete erwähnt wird.
Das im Fragment beschriebene Verhalten von Alkibiades d.J. könnte die
Erzählung eines bestimmten Ereignisses sein oder sich auf sein übliches
Auftreten beziehen (dafür wäre ein öffentlicher Ort als Hintergrund passend,
vgl. z.B. Alex. fr. 265,2 τό βαδίζειν άρρύθμως έν ταΐς όδοΐς oder die Agora

389 Zu einem Überblick über die Frage der Datierung s. Pacini 2009, 90. Zu der Frage,
ob die Rede tatsächlich vor Gericht gehalten wurde, gibt es eine rege Diskussion.
Wegen der (zu) positiven Schilderung von Alkibiades d. Ä. wurde die überliefer-
te Fassung als eine Neubearbeitung des ursprünglich vor Gericht gesprochenen
Textes gehalten (s. dazu z.B. Rauchenstein 1862, 282; Blass 1892, 227 und Carey
1989, 149); eine andere Meinung vertritt hingegen z.B. van Hook 1945, 175.
Mathieu-Bremond (1929, 49) sprechen sich für eine Umarbeitung der Rede, aber
gegen die mögliche Empörung der Richter über das Lob des Alkibiades d. Ä. als
Grund für die Neufassung der Rede aus.
390 Zu den verschiedenen Versionen des Ereignisses s. Jebb 1876, 227 mit Anm. 3; Blass
1892, 224; Mathieu-Bremond 1929, 47 und van Hook 1945, 174-5.
391 Zur Frage der Echtheit der Reden s. zuletzt Carey 1989, 147-8, der beide Reden
Lysias zuschreibt.
 
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