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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0026

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Einleitung

25

Offenkundig hatte Odo den wohl als Tochtergründung Lugnys geplanten Klos-
terbau in hohen Maße finanziert.14
Dass die Gründung eines Eremitenkonvents unter der charismatischen Leitge-
stalt des Kartäusers Guido erfolgreich war, zeigt eine Bulle Papst Innozenz' III.,
der zwölf Jahre nach dem Auszug Guidos aus Lugny die Lebensweise der Brüder
im Val-des-Choux nicht nur bestätigte, sondern auch den Weg von deren Ord-
nung hin zu einem Orden bahnte.
In dieser Bulle vom 11. Februar 1205 bezog sich Innozenz auf ein Schreiben
des Bischofelekten von Langres, Guido, der bei einer Reise durch dieses Bistum
Langres den neuen Lebensstil (novellam institutionem ordinis) in Val-des-Choux
bewundert hätte. Dieser nämlich sei zutiefst religiös (religiosum) und ehrbar (ho-
nestum). Der Elekt hätte ihm nun berichtet, dass die Cauliten einen Prior wähl-
ten, der an der Spitze eines Konventes stünde, welcher niemals die Gesamtzahl
von 20 zur Gänze besitzlosen Mitgliedern (Mönchen und Konversen) überschrei-
te. Die Rede ist ferner von täglichen Messen und Stundengebeten sowie täglichen
Privatmessen derer, die es wünschten, von dem täglichen Abhalten des Kapitels,
von zwölf Lektionen an vorgeschriebenen Tagen, von der gleichen Handarbeit
für Konvent und Prior, von der gleichen Kleidung aller, der gleichen fleisch- und
fettlosen Speise, von der gemeinsamen Mahlzeit aller im Refektorium (zweimal
im Sommer, einmal im Winter) und vom gemeinsamen Fasten an jedem Freitag
(außer im Sommer an Tagen mit 12 Lektionen). Innozenz habe auch von Miet-
einnahmen der Cauliten gehört, um das Stillschweigen besser waren zu können,
vom Verbot von Frauen in der Klausur (interiores terminos non intrabunt) und
vom Verbot, die Klostergrenzen zu überschreiten (außer für den Prior). Die Cauli-
ten trügen außerdem (allerdings nicht verpflichtend) Bußhemden (cilicia) auf dem
Körper und ausdrücklich kein Leinen oder Hanf. Ihr Habit bestünde stattdessen
aus grober, ungefärbter Wolle und aus Fellen (pellicia). Im Bett trügen sie stets
Tunika, Gürtel und Strümpfe. Die Probezeit dauere ein Jahr. Morgens vor der Ar-
beit und abends bis zum Sonnenuntergang läsen die Mönche oder seien sie mit
Gebet und Kontemplation beschäftigt.15
Wie oben schon angedeutet, bestätigte Innozenz diese deutlich als kartäusisch-
benediktinische Mischvariante16 anmutenden Gebräuche jetzt ganz offiziell - und

14 Zur Diskussion um den Gründer Odo siehe Adamo, New Monks in Old Habits, S. 54-57, hier
unter Rückgriff auf Plancher, Histoire generale et particuliere de Bourgogne, Bd. 1, S. 448.

15 Die Urkunde ist abgedruckt bei Birch, Ordinale, S. 139-140 (Nr. 1). Vgl. Die Register Inno-
cenz' III., ed. Hageneder, Bd. 7, Nr. 218 oder Potthast, Regesta Pontificum Romanorum, Bd.
1, Nr. 2410.

16 Siehe dazu nochmals unten, S. 40.
 
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