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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0038

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Kapitel 2.
Die Gesetzgebung der Cauliten in vergleichender
Perspektive

2.1. Überlieferung und Inhalte
Das ius particulare, die Gesetzgebung, der Cauliten ist außerordentlich komplex.
Im Großen und Ganzen umfasst sie (neben den genannten päpstlichen Bestäti-
gungsurkunden) den Liber Ordinarius, frühe Konstitutionen, einen Ordo Con-
versorum und Statuten49.
Der Liber Ordinarius schöpft wie in anderen Orden, etwa bei den Wilhelmi-
ten, fast vollständig aus den zisterziensischen Ecclesiastica Officia (EO).5° Phillip
C. Adamo hat jedoch bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass die Cauliten an
einigen Stellen sehr subtile Änderungen vornahmen, an wenigen anderen Stellen
allerdings nur die zisterziensische Überschrift stehen blieb, der Inhalt aber ein
weitestgehend anderer wurde.51 Weil nichtsdestotrotz mindestens 80 Prozent des
Liber Ordinarius mit den EO identisch sind, wird er in diesem Buch nicht mit
einer eigenen Edition bedacht. Einen Einblick in jene Verarbeitung der EO durch
die Cauliten aber gibt die im Anhang befindliche Konkordanz 2.52
Die hiesige Edition führt stattdessen alle auffindbaren Beschlüsse des cauliti-
schen Generalkapitels von den 1220er Jahren bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts
zusammen. Während die frühen Konstitutionen teilweise und der Ordo Conver-
sorum fast vollständig erneut vor allem aus dem Ordensrecht der Zisterzienser
schöpfen, sind die Generalstatuten (namentlich von 1238, 1244, 1248, 1249, 1251-
54, 1260, 1262-63, 1266-68, 1287-89 und weitere, undatierte Regelungen) in ho-
hem Maße unabhängig.53 Die im Anhang beigefügte Konkordanz 1 zeigt die von
uns edierten Bestimmungen entsprechend der überlieferten Textzeugen und vor-
angegangenen Editionsversuche in einer weiteren Übersicht.54

49 Zum Statutencharakter siehe unten, S. 68-69.

50 Die hiesige Edition nutzt die in den ,Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur' erschienene
Ausgabe: Ecclesiastica Officia. Gebräuchebuch der Zisterzienser aus dem 12. Jahrhundert. Zu
den Wilhelmiten siehe Sonntag, Die Statuten der Wilhelmiten, S. 377-383.

51 Siehe u.a. Adamo, New Monks in Old Habits, S. 128 oder Dens., The Manuscript Tradition,
S. 215.

52 Siehe unten, S. 321.

53 Siehe unten, S. 39 und 41.

54 Siehe im Anhang, S. 333.
 
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