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Sonntag, Jörg [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0028

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Einleitung

27

Liber Ordinarius, den Konstitutionen und den Statuten im Manuskript M zusam-
menband.20
Seit dem Jahr 1205 finden wir auch eine rege Stiftungstätigkeit konkret nach-
gewiesen. Für sein Seelenheil (pro remedio anime) stiftete jener Herzog Odo III.
von Burgund noch im selben Jahr den gesamten, das Kloster umgebenden, Wald.21
In den fünf Jahren folgten unzählige weitere Schenkungen von Land und Leuten,
Häusern, Mühlen, regelmäßigen Naturalabgaben (vor allem Korn), Mieteinnah-
men, anderen Zinsen, Zehnten und Rechten, die sich die Cauliten päpstlich be-
stätigen ließen. So nennt eine Urkunde wieder Innozenz' III. die Schenkungen
Odos ebenso wie solche der Bischöfe und des Domkapitels von Langres sowie
weiterer Vertreter des mittleren und niederen Adels der Region. Erwähnt werden
u. a. die Gräfin Blanche der Champagne, der Edelmann Milo, Herr von Nucery,
der Edelmann Milo von Brabant, Wilhelm, Ritter von Warrach, Lambert von Bar-
re, Werner (Garnier, einst Bischof von Langres, mit Zustimmung des Kapitels von
Langres), Bischof Robert von Langres (mit Zustimmung des Kapitels von Lang-
res), Ebrard, Diakon von Langres, Edelmann Guido von Chappes, Herr von Juil-
ly(?) (f^lliacum), Constant, einst Herr von Avallon, der Edelmann Bernhard (III.),
Herr von Epoisses, oder Bartholomäus, Probst von Villiers. Immer wieder begeg-
nen die Cauliten zusätzlich in Tauschgeschäften mit den Templern. Walter Gray
de Birch hat die wichtigsten weiteren Schenkungsurkunden (bis 1221) in seinem
Ordinale zusammengeführt.22 Einen beträchtlichen Unterschied zu den traditio-
nellen Benediktinern machte dieses Spektrum an Schenkungen freilich nicht.
Anders war dies in der Gestaltung ihrer eigenen Arbeit, lebten die Cauliten
doch, wie schon von Jacques de Vitry beobachtet, in eigenen kleinen Zellen, denen
kleine Gärtchen zur Bestellung und Ernte für den täglichen Bedarf angegliedert
waren. Eine besondere Rangstellung besaßen bei den Cauliten auch die werktäti-
gen Konversen. Die Cauliten scheinen hinsichtlich dieser, ihrer Laienbrüder wirk-
lich einen Sonderweg eingeschlagen zu haben, der sich zwischen den Kartäusern
und Zisterziensern einerseits, die sich doch sozial und räumlich stark von ihnen
abgrenzten, und den Grandmontensern andererseits bewegte, bei denen die Kon-
versen als gleichberechtigt anerkannt waren und enormes Mitspracherecht, gerade
hinsichtlich finanzieller Transaktionen hatten. Schon Prosper Mignard und nach
ihm Phillip C. Adamo haben auch anhand von Ausgrabungsbefunden darauf hin-

20 Zu diesem Manuskript, das eine Grundlage für die vorliegende Edition bildet, siehe unten, S. 76.

21 Birch, Ordinale, S. 141 (Nr. 2).

22 Siehe dazu die Urkunden in Birch, Ordinale, S. 142-143 (Nr. 7) und weitere Urkunden, S. 143-
147 (Nr. 8-14).
 
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