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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0043

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Einleitung

Auffällig aber ist, dass die Cauliten nicht nur verkürzten oder ausbauten, son-
dern auch einige Bestimmungen der Zisterzienser völlig außen vorließen - neben
dem Prolog und dem Kapitel VII etwa die Kapitel XIX bis XXIII, in denen der
Stiefelgebrauch, das Glockenläuten, das Verbot des gegenseitigen Haarewaschens,
des Tragens von Fellen und das Verbot, auf das Evangelium zu schwören, the-
matisiert werden.70 Auch tauchen die Grangien trotz der Adaption des Kapitels
UCI nirgends bei den Cauliten auf. Dies freilich muss vor dem oben genannten
Hintergrund nicht verwundern, waren diese Grangien doch schlicht nicht vorge-
sehen.71 Die folgende Tabelle stellt die caulitische Adaption der zisterziensischen
Usus Conversorum überblicksartig zusammen.

Der Ordo de Conversis und die Usus conversorum im Vergleich

Usus Conversorum
(Zisterzienser)
Inhalt
Liber de Conversis
(Cauliten)
Prolog
-
1, 2-9
Verhalten auf den
Grangien
fast vollständig = B.1
1, 10-15
leichte Varianz = B.2
ii, 2-28
Aufstehen
leichte Varianz, ohne Verse
14-28 = B.3
in, 2-27
arbeitsfreie Tage
aus verschiedenen
Versatzstücke = B.4
IIII, 2-7
Messe
v, 2-10
Kommunion
verändert, Verse 11-12
fehlen = B.5
vi, 2-3
Schweigen
stark verkürzt, Verse
4-18 fehlen = B.6
vii, 2
keine Frauen in den
Grangien
-
viii, 2-11
Speisung
Verse 5 und 8-11 fehlen,
neuer Schluss eingefügt = B.7
ix, 2
-
x, 2-3
Disziplin
nahezu vollständig = B.8
xi, 2-11
Besuch des Kapitels
fast völlig neu = B.9
xii, 2-4
-
XIII, 2-6
Profess
mit Veränderungen = B.10
XIIII, 2-6
Reisen
leichte Varianz, nur Verse
2 und 6 = B.11

70 Vgl. die Usus Conversorum, VII und XIX-XXIII, S. 66 und 75-78.

71 Siehe die Ausführungen zu den Konversen, oben, S. 28.
 
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