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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0080

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Einleitung

79

3.2. Abhängigkeitsverhältnisse unter den Textzeugen P, M und V
Bei den drei überlieferten Textzeugen handelt es sich um Abschriften. Dies lassen
mindestens für P und M die wenigen Haupthände erkennen, die sich durch die
beinahe 80 Jahre aneinandergereihte Materie ziehen. Vor allem die Handschrift P
ist durch eine intensive Bearbeitung geprägt. Korrekturen finden sich in M und
in P, kleine und umfangreiche Streichungen aber nur in P. In A.37 hat P etwa eine
Korrektur zum Ablauf der Visitation in Val-des-Choux (Termin und Personal)134,
während M und V die ursprüngliche, wohl ältere Regelung, präsentieren, die in
P unter der Korrektur vorhanden ist. In M wiederum findet am Ende von Q.15
ein deutlicher Schreiberwechsel statt - auf einer Rasur, da der Hauptschreiber den
nachfolgenden Ordo de Conversis wieder weiterschreibt.
Überhaupt sind die strukturellen Abweichungen und differenten Lesarten un-
ter den Handschriften zwar gering, nichtsdestotrotz gibt es sie. Bereits in A.1 geht
M mit nur minimalen, unbedeutenden Abweichungen grundsätzlich mit P und
dennoch, und nur selten auch mit V (venerit P venit VM). Dass M und P häufig
gegen V übereinstimmen - und das in bedeutenden Auslassungen, die wiederum
V zu haben schein -, bindet aber M und P nicht, sondern zeigt Einzelfehler von
V auf, die erhebliche Auswirkungen auf die Textwahrnehmung haben konnten.
Bereits in A.28 jedoch geht M mehrmals an stärkeren Stellen gemeinsam mit V
gegen P, so dass man zusammen mit den früheren klaren Stellen, an denen P und
M einig gegen V standen, den deutlichen Eindruck gewinnt, dass nicht nur (und
dies besonders deutlich) V, sondern auch M und P unabhängig sind.
Darüber hinaus beeindruckt Handschrift M mehrfach durch eigentümliche Zu-
sammenziehungen zweier Wörter, namentlich in den Überschriften. So wurde in
A.4 aus „De levioribus (culpis)" „Devioribus" oder in A.9 aus „De fratre fugitivo"
„De fragitivo". Einige weitere textliche Abweichungen seien in der folgenden Ta-
belle ergänzt.

134 Diese Korrektur müsste aufgrund der Erweiterung der Visitatoren von Val-des-Choux mit der
Annahme von als neuer erster Tochter geschehen sein. Siehe dazu oben, S. 56 und unten das
Statut 0.4.
 
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