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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Gesetzgebung der Cauliten im 13. Jahrhundert: ausgewählte Zeugnisse ihrer Verfassung : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 10: Regensburg: Schnell + Steiner, 2022

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https://doi.org/10.11588/diglit.72132#0156

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155

A.84: Von den Messen für Maria am Sonntag

An Sonntagen, an denen nicht zwei Messen dazwischen kommen, soll die Messe
für die heilige Maria im Konvent gefeiert werden.
A.85: Vom Tragen der Albe bei der Konventsmesse
Ein Diakon, ein Subdiakon oder einer im anderen Rang, der bei der Konvents-
messe dient, soll dies täglich mit einer Albe bekleidet tun.

A.86: Vom Cilicium

Niemand soll ein Cilicium47 tragen, außer er möchte es.

A.87: Von den Frauen

Zudem sei verboten, dass sich Frauen innerhalb der Klausuren unserer Häuser
als Gast aufhalten, mit Ausnahme von jenen, die unsere Klöster gegründet oder
ebenda mit ihren Einkünften ausgestattet haben. Kein Mönch spreche mit ihnen,
wenn sie nicht zu zweit oder zu dritt sind. Dies betrifft nicht den Prior und den
Kellerer.

47 Es handelt sich um ein härenes Bußgewand zur Verstärkung der individuellen Kasteiung. Im
traditionellen Mönchtum wurden sterbende Mönche auf ein solches Sackhemd gelegt. Vgl. aus-
führlich Sonntag, Klosterleben im Spiegel des Zeichenhaften, bes. S. 478-495.
 
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